Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-08-08 · Heft 33 (8.8.1859) · p. Seite 471

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 33 (8.8.1859)
Date
1859-08-08
Page
Seite 471 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3226147-3226181--17905-3246842
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

471 bank fährt; gegen den Frevel, der eine ganze Generation vernichtet. „Gott allein mag wissen, wie dieser entsetzliche Kampf enden wird, aber ,daß er ihn zuläßt, daß er Europas Fürsten schweigend zuschauen läßt, wie seine Fluren verwüstet, seine Kinder dahingewürgt., werden-durch den Ehrgeiz eines Einzigen, dass er sie. mit Blindheit schlägt, ist einer seiner unerforschlichen Rathschjäge/ vor - welchen wir mit blutendem Herzen UNs beÜgeN. r:‘f - -Min Mort' von Europas Fürsten, und dieser Krieg, der das.Bluti zweier großen Völker kostet, der unsere Cultur zertritt, unsere -Civilisation um fünfzig Jahre zurückschleudert, wäre. Nicht losgebrvchen. Vielleicht^ ja wahrscheinlich kommt eine Zeit --±- und diese Zeit ist nahe, — wo sie dies- Schweigen nicht nur um ihrer Völker, sondern, um. ihrer selbss willen bereuen werden!" Wohl! Dieser Krieg ist beendet. Aber viele Leute sagen, nur um bald in noch größeren Maßen wieder begonnen zu werden. So müssen Alle., denen das Wohl der Menschheit am Herzen liegt, welche für Religion und Civilisation tiefer-empfinden, alle Kräfte aufbieten, um dieses entsetzliche Unheil abzuwehren. . ... IV. In Gal atz hatte der griechische Pöbel sich, von den griechischen Matrosen der dort. ankernden Schiffe unterstützt , auf die Juden gestürzt/ nachdem Man eine mißlungene Jntrigue, sie älter, erbärmlicher Fabeln zu bezüchtigen, angezettelt hatte, hatte sie aüsgeplündert und mißhänMt, ihre Heiligthümer geschändet und niedergeriffön — und hierauf kerkerte man Regierüngsseilh zwölf' Juden der eben so lächerlichen wie abscheulichen Beschuldigung halber ein/ während man die offenbaren Mörber und' Plünderer ungestraft einhe'rgehen ließ. ''' /Ist' das nicht' ein heidnisches Land, so arg, wie man ein solches nur haben kann, da die positive Religion, wie sie in der mosaischen Urkunde begründet ist, als ihr Grundgesetz,' als das Grundgesetz alles menschlichen und gesell-' schastlichen Bestandes anerkennt : „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit' folge nach, damit Du lebest!" \ ' Jüngst war ich. in dem kleinen,- aber reizenden: Thüringer Mähe Liebenstein":Es-gehört Mm i SsaMen- M ein i n-g er-Ländchen. - Daselbst wohnen zwei arme Juden, die^ sich kümmerlich Lurch Händ-eaxbeht ernähren. Drei Frauen waschen.: für ^die Kurgäste,i kochen auch für jüdische Badegäste die es wünschen; dia Männer .machen den Führer, arbeiten auch für Tagelohn u. dgl. Sie haben das Wohnrecht vom Vater ererbt, der durch die Laune des damaligen Herzogs ' zu irgend'! einem Zwecke dahin verpflanzt worden. Außerdem wohnt ein braver, ehrlicher' Jude dort, der Schnittwaaren zu Kauf hält. Doch nein! . er wohnt nicht dort/ seine Familie 'wohnt in Walldorf,.; dem Orte, wo eigentlich die Meiningen'scheN Juden wohnen dürfen-/ er aber geht jeden Freitag'Nachmittag nach'! Hause, um den Sabbäth dort zu' verbringen ,- und am l Sonntagufrüh nach Liebenstein, um sein Brot zu erwer-! ben. So tteM er es Jahr aus, Jahr ein, getrennt von seiner Familie,- außer am- Sabbath. ' Und warumzieht! seine Familie ihm nicht nach? Er ist wohlhabend, stei-' ßig - erfreut fich - des besten Rufes — aber er hat als Meininger jüdischen Glaubens nicht das ReÄI, in Liebenstein! zu wohnen, aus dem Dorfe Wallvorf nach dem Dorfe Liebenstein zu ziehen, trotzdem beide Dörfer nicht nur in e i n e m Deutschland, sondern sogar in einem Mei- . ningen liegen, und der Mann nicht bloö ein- Deutscher, sondern sogar ein-Meininger ist! Dies ist offenbar heidnisch; denn ein Land, in welchem die pofilive Religion vollständig zur Herrschaft gekommen, muß sogar, wie es ausdrücklich in dermosaischen Urkunde heißt- „den Fremdlingen, die sich im Lande, - aufhalten" ,-Ein Gesetz und Eiu Recht" zugestehen, j wie viel mehr den Einheimischen selbst, .den im Lande' Geborenen,, deren- Väter und Vätervätrr seit Jahrhunderten das'Land-'bewohnen.. Denn daß Letzteres der Fall ist, erweist-sich.' daraus-. Laßdie Enkel darin wirklich'woh-! nen; denn - in . anverM Falle hätte man die Juden nicht! ins Meiningen'sche gelaffen, und sie hätten! nicht' hinein -gewollt! - Die israelitische Dibet - Anstatt. Sip.en den zur Stereothpirunghebräischer und - hebr.-' - deutscher Bibeln: Religionslehrer H: D on in S onn ew-' lbürg von fich. */2 Thlr., W. Iako b-y 1 Thlr., I. Ja-' ^kaby,, H^ S:- Jacob je ^2-Thln, Hanfs-, Sie bürg: j je: »/§ Thlr:,. Fleisch er-, Wbrahmsochm je 2^/2 Ngr^, zus. 3 Thlr.-; Glücklich iw Al-tevbUch -1 G. B: N';. M-oritz Rubeu, I saac Rüben, Leopold Rubew und-Liudwisg-Ruh en-in- Carls c-vöna (Schweden) je.'! 5 - Thlr., ,zuf. 20 Thlr. '-^ Gesammtsumme-: 1801 Thlr^! 22 Ngw —7- 33*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.