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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-07-18 · Heft 30 (18.7.1859) · p. Seite 432

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 30 (18.7.1859)
Date
1859-07-18
Page
Seite 432 (sequence 8)
Language
German
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(Abschrift.) \ A. ,; : . Auf den Bericht der Direction vom 18. d. M. erklären wir uns damit einverstanden, daß der Rabbinör der dortigen Judengemeinde den Sträflingen mosaischen Glaubens ein Mal in jedem Mo.nate des Sonntags Nachmittags mit einer halben Stunde für die Männer und eben so lange für die Weiber Unterricht in der Religion und Sittenlehre ertheile. Dabei aber versteht §S sich nach den Vorschriften des Regulativs vom 4. November 1837 von selbst, daß den jüdischen Sträflingen auch ferner nicht gestattet werden kann, von den Versammlungen der übrigen dortigen. Sträflinge zum Gottesdienst sich auszuschließen. - Potsdam, den 25. März 1859.. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, gez. Graf Poninsky. An die Direction der Strafanstalt zu Brandenburg. I. J993/a» 7 :7-- 77 Abschrift obiger Verfügung der Königlichen Regierung .erhalten Ew> Wohlgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme; : . . . Brandenburg, den 31. März 1859. Königliche Direction der Strafanstalt, gez. Schmidt. An den Herrn Rabbiner vr. Raphael / Wohlgeboren Hierselbst. (Abschrift.) B. Brandenburg, den 21. Juni 1859; Direction . der Königlichen Strafanstalt. An den Wohllöblichen Vorstand der Hiesigen israelitischen Gemeinde. Dem Wohllöblichen Vorstand beehrt sich die Direktion davon ganz ergebenst Mittheilung zu machen, daß nach einer Benachrichtigung der Königs.- Regie- > rung in Potsdam vom 4. d. M. Se. Erceüenz der Herr Minister des InnerniN"deiU »Erlasse vom!3. April d. I. es zu erkennen gegeben haben, daß eS der Absicht desselben nicht entspricht, die Gefangenen - jüdischen Glaubens noch fernerhin zur Theilnahme an den gotsiSdienplichen Versammlungen der christlichen Gefangenen anzühalten ,-t und daß die Direktion der Königlichen Regierung baldigst. Vorschläge wegen künftiger Regelung und. Abhaltung deS Gottesdienstes der Hiesigen jüdischen.Gefangenen machen soll. r;. . r} ' Hiernach ersucht den Wohllöblichen Vorstand die Direction ergebenst, ihr recht, bald gefälligst Mittheilung darüber geben zu wollen, in. welcher Weise etwa von dem Herrn Rabbiner Di*. Raphael den jüdischen Gefangenen Dasjenige in sittlicher und religiöser Beziehung zu ersetzen wäre, was dieselben jetzt durch den Ausschluß des sie sonst wöchentlich zwei Mal getroffenen Religionsunterrichts und einmaligen Gottesdienstes in der Anstaltskirche einbüßen werden, und sieht die Direction deshalb sowohl einer gefälligen schriftlichen Antwort entgegen , als sie auch darum bittet, daß es einem der Herren des, Vorstandes und dem Herrn vr. Raphael gefallen wolle,mitdemUnterzeichneten, welcher an jedem Vormittage hierzu bereit ist, baldige Rücksprache zu nehmen. Die Direction. gez. Schmidt. Vermerk. In Folge der vorstehenden Mittheilung ist auf Grund stattgehabten Arrangements Folgendes festgestellt worden: 1) Der jüdische Geistliche ertheilt den Gefangenen seines Glaubens wöchentlich zwei Stunden — Sonntags Nachmittag — in der Religion und Sittenlehre und zwar eine Stunde an die Männer, die andere an die Frauen.. Der Herr Direktor überweiset für diese Zeit den Schulsaal zum Unterrichts local. 2) Jeden Freitag und Sonnabend Abend versammeln sich die Gefangenen, geschlechterweise, zur Abhaltung einer gemeinsamen Andacht in einem besonders dazu einzurichtenden Locale. Für die erforderlichen Gebetbücher sorgt die Gemeinde. 3) Der Herr Direktor wird, auf geschehenen. Antrag des Vorstandes, hei der Königlichen Regierung sich dafür verwenden: daß dem Herrn Rabbiner für * die. von ihm übernommene sielsorgliche Verpflichtung eine Remuujeration aus einem öffentlichen Fonds gewährt werde. Oesterreichischer KaifersttMt. Wien, im Juli. (Privatmitth.) F-Ür die Sjm on Edl. v, Lüm eV sche L e h ra nst a lt jst.J e m*

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