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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-06-06 · Heft 24 (6.6.1859) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 24 (6.6.1859)
Date
1859-06-06
Page
Seite 347 (sequence 7)
Language
German
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341 len über Religionsgesetze : „Diese Kämpfe arteten in blinden Eifer und sogar bisweilen in Thätlichkeit aus, und das konnte Nur dazu dienen, dem Christenthum, welches den Meinungsstreit über Gesetze nicht liebte, den Weg zu bahnen: Die'gerichtliche Verfolgung Derer, welche das Ansehen des Gesetzes schwächten und gar zu Uebertretungen verleiteten, was dem Gerichte allerdings zUstand, vermehrte nur die Zähl der Christusverehrer, welche bald eine Gemeinde ausmachten und sich gänzlich absonderten." Der Verf. kann unter den Thatlichkeiten, in welche die Schulstreitigkeiten ausarteten> wohl nur die gewaltsamen Maßregeln der Schamaiten gegen die Hilleliten zur Durchführung der 18 Beschlüsse gemeint haben, die aber nach der Ermittelung von Grätz, dem auch der Verf. beigestimmt, einen politischen Hintergrund hatten, und gerade wird von diesen sich bekämpfenden Schulen gerühmt, daß sie in Frieden und Eintracht lebten und sogar Eheverbindungen unter, einander geschloffen hätten. Die Schulstreitigkeiten überhaupt betrafen nur die biblische Gesetzespraktik und waren außerhalb der Lehrhäuer bei der wenigen Verbreitung der Gesetzeskunde nur unter den Jüngern bekannt; abstracte Glaubensstreitigkeiten, die das Christenthum in allen seinen Entwickelungsphasen nicht zu seinem Ruhme und Glanze nur durch Concilieubeschlüffe schlichtete, kennt die jüdische Religionsgeschichte vollends gar nicht; welchen Einfluß konnten daher diese noch dazu durch Majoritätsbeschlüsse geordneten Schulstreitigkeiten auf die Anbahnung 'des Ehristenthums gehabt haben? Meint etwa der Verf., daß die Schulstreitigkeiten dem Christenthum den Weg gebahnt haben, welches in seinem Uranfange sich in fünfzig Secten, die sich einander verketzerten, zersplitterte? Dann ist es aber das Christenthüm nicht, von dem der Verf. sagt, daß es den Meinungsstreit über Gesetze-nicht liebte. Auch der zweite Satz bedarf eines Eommemars. Der Verf. sagt : „Die gerichtliche Verfolgung Derer,--welche das Ansehen des Gesetzes schwächten und gar zu Uebertretungen verleiteten, vermehrte nur die Anzahl der Christusverehrer." Der Verf. hat hier nicht die gerichtlick/e Verfolgung kleinlicher Religionsverletzungen gemeint,- die in jener Zeit des staatlichen Verfalls so wenig stattfand, -daß die Jünger Jesu, welche am Sabbath Aehren lasen, nur eine Anklage bei ihrem Meister hervorrief; sondern nur die in der apostolischen Zeit ausgetretene Zahl -von Mesfiaden und Schwärmern, die sich für Propheten .und auch wohl für höhere Wesen ausgaben. — . . S. 38.7'.;,Die- Hinrichtung des JacobuS ward von den Juden selbst als ein sadducäischer Eingriff verurtheilt." Der Verf. giebt hierzu keine Quelle an, die wir auch sonst nicht auffindett konnten. S. 43. hat der Verf. die Stelle aus Mid. Kohl. 62 ä. ungenau wiedergegeben; eS heißt dort nicht: „Nachdem sie in den Bund einzutreten beabsichtigt, ist sie wie neu geboren", sondern abisb ’ G. 90. „In den nicht gesetzlichen Streitigkeiten beobachtete er (R. Jose) stets tiefes Schweigen." Dies bedarf einer näheren Angabe; denn auch bei den agadischen Controversen blieb er nicht stiller Zuhörer. Hat der Verf. etwa die Stelle Kidduschin 52. oder Sabbat 32. vor Augen? S. 136. sagt der Verf. von Samuel, der Kenntnisse in der Sternkunde und Arzneiwiffenschaft besaß: „Dieser den Rabbinen nicht zusagenden Geistesrichtung ist es beizumeffen, daß Jehudah ihm nicht die Semicha ertheilte." Diese so bestimmt von Grätz nur problematisch ausgesprochene Ansicht dünkt uns sehr gewagt und ist dagegen schon oft hervorgehoben worden, daß den Talmudisten keine wissenschaftliche Forschung verpönt war, die sie, wenn auch nur als Mittel, zur Gesetzeskunde nothwendig hatten; so hielt sich z. B. Rab achtzehn Monate bei den Hirten auf, um nur zu erfahren, welche Wunden bei den Thieren heilbar sind (Sanh. 5.); so konnten sie z. B. die richtige anatomische Beschreibung des weiblichen Körperbaues nur durch Naturstudien erlangt haben (vgl. Bechororh 45). Und wenn ihre Naturkenntniß nur auf Empirie beruhte, so hatten sie dies mit dem ganzen Alterthum gemein. Von der Sternkunde sagt zwar Samuel selbst, sie verttage sich nicht mit dem Gesetzesstudium, worauf man ihm aber entgegnete, daß dies doch bei ihm nicht der Fall sei, und er darauf hin sagte, er habe das Gesetzesstudium zu seiner Hauptbeschäftigung gemacht und die Sternkunde nur nebenbei getrieben. Besonders müssen wir aber gegen den Verf. hervor- * heben, daß es im Talmud Regel ist: wenn in Rechtssachen zwischen Rab und Samuel Meinungsverschiedenheit ist, Samuels Meinung vorzuziehen sei. S. 162. Daß „Hija die palästinische Auslegungsweise zuwider war", ist aus der angezogenen Quelle B. Kama 54 b. 55. nicht sichtbar. S. 163. „Jedenfalls hatten die mannigfachen Religionsgespräche mit Judenchristen einigen Eindruck gemacht, denn man scheuere sich nicht, christliche Glaubensbegriffe öffentlich auszusprechen, was früher solch Entsetzen erregte, daß Rabbinen, die so Etwas hörten r ihr Kleid zerrissen, wie um einen Verstorbenen; jetzt aber nur bewirkten, daß sie mit Bedauern den Rücken wendeten." Dek

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