Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 24 (6.6.1859)
- Date
- 1859-06-06
- Page
- Seite 345 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226147-3226172--17766-3246694- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
345 Scheidungspunkte ihrer Lehren manifestiren müssen, was aber iw denselben, da auch die Rabbaniten sie alle anerkennen, nicht der -Fall ist. Der Einfluß der Mutallimun allein scheint aber auch hier, wie Steinschneider (J^L. S. 405.) vermuthet, eine Zählungder Glaubensartikel hervorgerufen und sie daher auch eine verhältnißmäßig rei* chere dogMätische-Literatur aufzuweisen haben. Höchst interessant.ist die Notiz von Munk (Annalen 1841, S. 93.), daß sich in dem Sidm der Karaim, den er aus Aegypten mitbrachte, die Hymne Jigdal-befindet, überschrieben "p?: Tl-mt. Das reiche Schriftthum der Karaim wird, von Jost mit sehr schätzbaren Bemerkungen begleitet, in den Cap. 14—20 mitgetheilt. Da der weit größere Theil der angeführten Schriften nur aus Bücherverzeichnissen bekannt ist, so wundert es uns um so mehr, daß Jost die bekannte antichristliche Schrift N21N8 'n nicht mit anführt, deren Verf. Jsak Sraki nach Geigers Ermittelung in der Schrift gleichen Namens ein Karäer war. Steinschneiders unmotivirte Verneinung, eine so große Autorität er auch in der Bibliographie ist, hätte hier gegen Geigers Ansicht weichen müssen,-die auch nunmehr durch seine neueste Mittheilung (D. M. Zelts. V. 12. S. 729. 731.) außer allem Zweifel ist. Wir haben schon oben auf das 20. Cap. hingewiesen, wo der Verf. in der ihm eigenthümlichen klassischen Darstellungsweise ein Bild vom Leben, von den Sitten und Bräuchen der Karaim entwirft, das ein Gegensatz der Apotheose ist, womit man sie zu einer andern Zeit verherrlichte/die gründliche wissenschaftliche Forschung, die aber diesem Urtheil/vorausgeht, schützt den Verf. vor dem Verdachte rabbinischer Befangenheit. Was wir bei dieser Geschichte der Karaim noch zu ihrer Vollständigkeit vermissen, ist eine Abhandlung, in welcher das Verhältniß dargestellt werden müßte, wie sich die Karaim und Rabbaniten in ihrem beiderseitigen Rigorismus gegen einander verhalten. So spärlich auch hierüber unseres Wisj?ns die beiderseitigen Quellen find, so hätte doch das scharfe Seherauge ves Verfs. in diesen öven Steppew manchen fruchtbaren Keim gefunden, der unter seiner Meisterhand üppig gewachsen wäre, wenn er ihn gepflegt hätte. So theilt der Vers, aut ungeeigneten Orte (S. 426.) einen Rechtsbescheid über die Zulässigkeit der Ehe zwischen Karaim und Rabbaniten aus der rabb. Schrift Besamim Rosch von Baruch b. Samuel aus Mainz mit; auch der sonst sehr umsichtige Luzzatto rühmt diesen Rechtsbescheid (B. Haozar S. 64). Diesen beiden Gelehrten ist über entgangen, daß schon Azülai den Verdacht der Verfälschung^ gegen dieses 'Werk ausgesprochen, dem -bis jetzt jeder Leser beigestimmt hat, und dieses Citat des Verfs. gab Zunz Veranlassung;/durch eine Aufstellung vieler dieser gesammelten Rechtsbescheide (I. e. 226.) die Verfälschung recht anschaulich zu machen und außer allem Zweifel zu setzen. *) ' Was aber die Gesetzesfrage selbst betrifft, so hat schon Maimonides die Eheverbindung zwischen Karaim und Rabbaniten gestattet (vgl. die Gutachten von D^ b. Simra I. No. 73.), spätere Rabbiner aber nur, wenn die karait. Secte zum NabbinismuS überging.' Dagegen läßt Maimonides die Karaim nicht zur gesetzlichen Zehnzahl beim Gottesdienst zu (Pri Hador No. 71.) und D. b. Simra (II. No. 373^), verwirft ihre geschriebenen Thorarollen zum Gebrauch des Gottesdienstes. R. Hai Gaon erlaubt den Rabbaniten, die Kinder der Karaim am Sabbath zu beschneiden (ibiä.). Den ehelichen Umgang während der Damtohar-Periode zu meiden, hält Maimonides für eine sadducäische Sitte (Jsure Biah 4.), worunter er die Karaim versteht; eben so find unter den oft genannten Minin in der von Maimonides an die Juden in Aegypten erlassenen Ermahnung (Peer Hador No. 152) nur die Karaim verstanden. Das karaitische Gesetz, sich der warmen Speisen am Sabbath zu enthalten^ verspottete R. Serachja Halevi mit einem Epigramm (in seinen Glossen). Diese und andere ähnliche Stellen, die noch zu ermitteln sind, dürften reichlichen Stoff geben zu einer Darstellung des Einflusses der Karaim auf die Rabbaniten und ihrer religiösen Beziehungen gegen einander. Der 3te Abschnitt umfaßt die Zeit vom Verfall der morgenländischen Schulen bis zu Maimonides. In diesem Zeitraum blühten Gebirol, I. Halevi, Raschi ,' Jbn EsrU rc., die Koryphäen der jüdischen Wissenschaft,- deren Schriften noch immer in ihrem frühem Glanze die jüd. Literatur schmücken; über keine Periode besitzen wir auch so gediegene Arbeiten, wie über diese und ein so reiches Material, das in den verschiedensten Formen von den ersten Gelehrten unserer Zeit vorliegt, war nur ein Jost im ' Stande, auf nur 77 Seiten zu bewältigen. Bei der Aufgabe, die sich der Vers, gestellt zu haben scheint, in einem so kleinen Nahmen das bewegteste geistige- Leben dreier Jahrhunderte zu zeichnen, kann es uns nicht wundern, *) Der Vater des Herausgebers, R. Zwi Hirsch, schwor ' bei Himmel und Erde in einem-damals veröffentlichten Flugblatt, daß 10 Jahre vor der Herausgabe dieses Werk von ' seinem Sohne Salomon copirt wurde, womit er aber keineswegs sich selbst vom Verdacht der Verfälschung gereinigt hat. - - :