Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-06-06 · Heft 24 (6.6.1859) · p. Seite 342

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 24 (6.6.1859)
Date
1859-06-06
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226147-3226172--17763-3246691
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

342 gar nicht zu denken; einzelne Nationen find so schwach, innerlich so wenig, voneinem großen Lebensprincipe durchdrungen lind äußerlich so herabgekömmen, dass sie fich an andere staatlich anschliHen Müssen, uüi fich gegen übermächtige Nachbarn zu schützen; ja, man kann sagen, daß die scharfe Abgrenzung der Nationen in staatliche Einheiten eine solche. Einseitigkeit und, Schroffheit Hervorrufen würde, daß sie derMtttfickelung Msn^helicjeschlechts geradezu entgegentreten und die größten Hindernisse schaffen würde. Im Gegentheile, was schadet es der Schweiz, daß fie aus drei Nationalitäten, Franzosen, Deutschen und Italienern zusammengesetzt ist? was Nordamerika, daß es seinem britischen Grundstoff Theile aller Nationen der Welt heigemischt hat.? Za, die Nationalität, wie fie nicht immer Grundlage eines Staates sein kann, wie eben Großbritannien und Nordamerika beweisen, hindert niemals, daß ein Staat verschiedenartige Nationalitäten ebenbürtig und gleichberechtigt in fich einschließe. Laß England oder Frankreich oder Deutschland Nordamerika angreifen, ob nicht die nordamerikanischen Bürger, ob von englischer, französischer oder deutscher Nationalität, die Waffen ergreifen werden? Verweigern etwa die deutschen Elsässer, die deutschen Kurländer gegen Deutschland zu fechten? Die nationalen Momente waren stets den staatlichen untergeordnet — sonst würde es keine Bürgerkriege gegeben haben! Steht es also in gar keiner Möglichkeit, daß jede Nationalität ihren eigenen Staat bilde, haben von jeher die Staaten mehrere Nationalitäten umfaßt und wird es immer so sein, so kann es also auch kein absolutes Recht geben, nach welchem jede Nation einen eigenen Staat zu bilden beanspruchen darf. Hieran knüpft fich nun die zweite Frage : welches ist nun das Verhältniß der Nationalität zum Staate? Die Antwort ist nicht schwierig: besteht ein Staat aus verschiedenen Nationalitäten, so müssen dieselben staatsbürgerlich gleichberechtigt sein, und weder aus der Stellung, noch aus dem Umfang der Nationalitäten darf eine Herrschaft der einen, eine Unterdrückung der andern hervorgehen. Denn der Staat, die menschliche Gesellschaft ist vorzugsweise dazu da, gerade den Schwächer» vor dem Stärker« zu schützen, und wären Macht und Recht identischso gäbe es eben nur Macht und kein Recht. Es versteht fich, daß es immer Dinge geben wird, worin die Minderheit der Mehrheit, schon auö Einheits- und BequemlichkeitSrücksichten, nachgeben oder fich anschmiegen müssen wird. In den nordamerikanischen legislatorischen Häusern wird man immer nur englisch debattiren, und die Gesetze, die Rechtspflege und die öffentlichen Znftitute werden sich dieser Sprache bedienen. Sonst aber - wird das Recht des Bürgers nicht' Nach Abstammung bemessen, eine' Nationalität vor der andern nicht bevorzugt oder unterdrückt werden dürfen. „Ein Gesetz, Ein Recht soll für Alle sein", ruft unsere heilige Schrift immer wiederholt aus. Und hieran schließt fich die dritte Frägs an: wenn dies aber nun wirklich geschieht, wenn die Unterdrückung einer und der andern Nationalität in einem Staate vor sich geht, in unverträglichem Maße vor sich geht? — So ist eS niemals Sache einer dritten Macht, einzuschreiten! Hat eine Nation nicht die Kraft in fich, sich frei zu machen, so wird fie es nimmer und nimmermehr durch eine dritte. Dies ist eine Wahrheit, welche die Geschichte durch unzählige Beispiele gelehrt hat. Bestand nicht das ganze Geheimniß der römischen Politik darin, bei Zwistigkeiten in den nahen und fernen Staaten sich der schwächern Partei anzunehmen, als „Befreier" in das Land zu kommen, den Bruch unheilbar,'und nach Besiegung der stärkern Partei — beide fich dienstbar zu machen? — ES liegt dies in der Natur der Sache. Einerseits, wer sich nicht selbst frei machen kann, vermag auch nach dem Kampfe fich nicht in seiner Freiheit zu schützen. Er wird stets des Schutzes bedürfen und so stets einen Schutzherrn haben müssen. Andererseits flößt die Nolle des Beschützers unwillkürlich diesem Verachtung gegen den Beschützten ein, deshalb und aus dem Rechte, Dankbarkeit fordern zu dürfen, wird er bald dem Beschützten Befehle ertheilen und Forderungen stellen, und so kommt der „Befreite" gar bald wieder unter die Herrschaft und hat nur, indem er sich selbst geopfert, den Herrn gewechselt. Griechenland hat fich frei gemacht, ohne äußere Hülfe, die Schweiz leistete Ludwig XI. Hülfe gegen Karl den Kühnen, verlangte aber keine, was Elisabeth den Holländern leistete, war blutwenig, und die Nordamerikaner hätten es ohne Lafayette wahrlich auch vermocht. Der Verspiele für das Gegentheil giebt es nicht wenige. Blicken wir nun auf unsere Geschichte zurück, so sehen wir schon in der Zeit der Propheten, als das kleine Reich Juda durch das Abfterben des religiösen Princips innerhalb des Kampfes zwischen der ägyptischen und babylonischen Weltmacht nicht mehr selbstständig zu bleiben vermochte, vom Propheten Jirmejah selbst die Forderung an den König und das Volk gestellt, sich Babel zu unterwerfen und in dem Abhängigkeitsverhältniß zu diesem Staate treu zu verharren. Während Zeschajah noch ändert-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.