Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 23 (30.5.1859)
- Date
- 1859-05-30
- Page
- Seite 331 (sequence 5)
- Language
- German
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331 GHlüchtest, ist beh chett-Fischen was Abstehen; nach Einigen -im Augenblick, des Oangens, notwendig; und wie das Schlachten must hier. das -Fangen -dev.Fischedurch einen.Gläubigen .-AL w>dr geschehen. - Stirbt der Fisch im Wasser,? oder wird, er miteinem Instrument ge-! tödtet, so darf er nicht gegessen werden. - ..■<>. Vom einer w i sse nscha ftlichen 'Fortentwickelung.ihres S ystem 8 ist keine Spur »vorhanden? mnd die 6 Perioden, in die -der Vers, ihre literarische Thätigkeit eintheilt.,: dünkt uns eine ganz willkürliche Cintheilung zu sein und isttheilweise^ nicht in-Uebereinstimmung zu bringen, mit dem so -geistreich motivirten Todesurtheil, das der Verft. in 20 Capiteln gegen den Karäismus ausspricht. Auch! genügen bei einer so reichhaltigen Literatur, von der abernur etwa.-15 Schriften bekannt sind, deren Autoren allein, keineswegs- -.an die Spitze - einer Periode gestellt zu werden-: wenn-dieselbe, was hier n icht der FaÜ ist, nicht etwa einen ^'unverkennbaren Einfluß - auf. die geistige oder religiöse Bildung -ihrer Zeitgenossen geübt, haben. - - So..ausführlichder Verf. auch den karaitischen Gottesdienst^)" beschreibt^ so ist jedoch - seine Darstellung von dem 'G.esetz der- Karaim (Cap. 9.) höchst unvollständig. Wir. chatten gewünscht, daß der Verf. hier alle Gesetze, die-bei den Karaim Geltung haben, zusammen gestellt, und auf -ihre. Abweichung :v0m Rabbinismus aufmerksam gemacht hätte, -während, er nur die Beschneidung und Festtage hier -bespricht und einige andere:Gesetze fragmentarisch hier und. da zerstreut sind. Der Vers, hat auch dazu.die wenigen- Gesetze in . diesem Kapitel.nach einem kar. Autor, des. 18. Jahrh. besprochen und. die abweichenden Meinungen der: alten Karaim ganz unberücksichtigt gelassen. So vermissen wir bei dem Gesetze a) Beschneivung, die Angabe, daß Anan die Beschneidung am Sabbath verboten hat; daß : nach. demselben zu der Beschneidung nur eine. Scheere-! angewendet werden dürfe, und zwar nicht etwa aus operativer Vorsicht, sondern weil das von Zippora dazu benutzte -Instrument in der Mehrheit 'n genannt ist und die Scheere allein diesem entsprechend aus zwei. Theilen besteht; daß die Karaim die Periah. nicht haben; endlich , wäre zu den Sätzen: Erwachsene Unbeschnittene sind selbst verpflichtet,, und: .Wer erst in die Gemeinde eintritt, bedarf des Bades, die erläuternde Angabe beizufügen gewesen : daß dies auch rabbinisch sei. Unter b) Festtagevermissen wir folgende charakteristische *) Auch hier ist Manches aus Zunz' Ritus Seite 158. ff. zu ergänzen und zu berichtigen. Gesetzt: - Man darf selbst für einen 'lebensgefährlichen Kranken kein Sabbathgesetz übertreten, dagegen, finden die vier Fasttage auch am Sabbath statt; das Zeugniß eines Jsmaeliten zur Bestimmung des Neümond'es ist gültig^' äbw dicht das eines rabbinischen Juden. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt aut Main, im Mai. (Privat,nitth.) Trotz veS gewaltigen Waffengeklirrs feiert'die Muse des Wissenallhier keine Rastzeit und kümmert'sich auch nicht um die beliebte Neutralität dies- und jenseits des Canals. So beschäftigt sich 'Herr A. Ten tzlau mit der Ausarbeitung eines interessant zu werden versprechenden Werkes über jüd. und deutsche Sprüchwörter, wobei der Verf. in höchst geschickter Weise die frappantesten Parallelen aus alten und neuen Klassikern zusammenstellt. — Der bekannte Antiquar, Herr Kaufmann, läßt, ein hebräisches. Werk deS verdienstlichen Lehrers, Herrn Schütz, über die Haftaroth erscheinen, eben so eine neue Ausgabe des vnrr — Die Schul- und Jugendzeitung von Klein macht erfreuliche Fortschritte, indem bereits 3 Hefte des 2ten Jahrganges erschienen, die an Brauchbarkeit und Unterhaltung den früheren Heften derselben Zeitschrift nicht nachstehen. — In Darmstadt werden bereits Probepredigten gehalten.. Den 14. d. M. predigte dort der gelehrte Rabbiner Treuen fe l s aus. Weilbürg; so viel man hört, wird das Land von. der Stadt nicht getrennt werden. — In der am 14. d. M. gehaltenen, vorzüglichen Predigt gedachte Rabbiner. Stein auch Humboldts, der auch als v'-lAN rrum Tön die Unsterblichkeit sich errang; gleichzeitig eiferte er für den Ausbau der neuen prachtvollen Synagoge, die leider von den politischen Stürmen nicht unberührt bleibt. — Diese haben leider schon beträchtliche materielle Verluste in der hiesigen Gemeinde bewirkt. Preußen. Stettin, 19. Mgi. (Privatmitth.) Am Sabbath nach -dem Pesachfeste hat der hiesige: Rabbiner JDr. Meisel in Pesth eine Probepredigt gehalten. Unsere hiesigen Zeitungen brachten vor einigen Tagen die dem „Pesther Lloyd" vom 12. Mai c, entlehnte