Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 22 (23.5.1859)
- Date
- 1859-05-23
- Page
- Seite 316 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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HälftM des b4.:JqhMydM^ianerka,mt-: Laß sie mcht vor! eiWyl Freistühl solle« geladen -/werden 'dürfen;. und zwar: nqM LinepiMsdrÄcklicheN/Bestiinmuns; d e s- K a iser^ Esn- Herr -von Lippe, -Gtuhlherr: in sWestphalem, erklärt im :5ahpr l 345, der Kaiser habe befohlen, daß man über ^inewjJndM-rMeyj-soll vor^eni freien: Stühlen', welche Vom 6. geheißenfind, Eil-dzes wonZAlters her Recht gewesen ftn: Dä>nun -dekiKtziftr so -geboten habe: so habe er - fichl/miti - Willen und; Zustimmung seiner Erben und mit! Rath ffeiner Freunde: entschlossen, zu: geloben, und zu versichern, eS sied<undfest/zu halten/ daß man über keineui3uden: richten - soll vor seinen:freien Grafschaften und pox Minen^freien-Stühlen,: welche Vom 6 geheißen sind, und/-er. ^ersuche alle Andern, welche Freigrafschaften haben in seinem Lande, daß sie dasselbe Gebot möchten mit ihm halten, l Gleiches erklären'auch: zwei .-andere mächtige Stuhlherxen/ den Graf d on Mrnsberg im-Jahre -1-348 und der G.raf-svon Limpurg/üm Jahre : 1350. Ein - Vehm irrt heil vom Jahre ul4tz2' gikbt als: Grund ■ an , daßdie Juden nicht -vor,die V e w e geladen werden dürfen:. si n t e m a l in der heiligen Sch.rift und in dem Ehristengl a u b en: Nerbod ewi st, da ß di e- Ehri sten:u nd Ju - den : kr-iu e Gern ein sch a ft zu sa Nt men haben sollen-, und die Juden an die Freiengerichte nicht kommen mögen.! - : -! i Uebrigens, hielten sich - die: Vehmgerichte an das Verbot, Judenunter, ihre Gerichtsbarkeit zu ziehen, nicht eben gewissenhaft. Sie leiteten mitunter gerade darausdaß die Juden eigentlich - keinen, anderen Herrn haben, als den Kaisereine ihnen als kaiserlichen Gerichten zukommende Gerichtsbarkeit über die Juden her und wir finden daher nicht seltene -Beispiele: von Ladungen der. Juden an. die Freistühle, und selbst mitunter der ganzen Judenschaft einzelner - Städte. Das: Arnsberger Weisthum von 1498, welcheserklärt-chaß -kein Freigraf einen Juden noch ungläubige Leute -vor, dinen Freistühl zu heischen noch zu laden Macht habe, macht doch eine .Ausnahme für den Fall, -wenn--sich erfinde., daß der Geheischene, Geladene, Verklagte: auf Kelche- Meßgewands und andere geweihte Gotteszierdf,!.so zu der Kirche gehören/ geliehen, oder sie gekauft hätteiw solchen Fällen, söfl der Thäter nach freien Stuhls, RrchLi-dLMM.-; fürgenqmmen werden.: Im Jahre. 1526: wollte..esn.Freistühl bei -den.Juden: eine ähnliche Unterscheidung Machen- : wie bei den Frauen; ifh so llen nur nicht von (die heimliche Acht, wohl aber vor das offenbare. Gericht geladen-w.et-yeG DaSMeichskammergericht erklärte aber., den. Vorsitzenden Reichsgrufen derauf der Ladung : eines Juden Geharrte,': im die - Acht. ^-<2n/der:/Schrift:! „F. PhillUsener,: Die: Frei-/und heimlichem Gerichte : Westphalens. u Beitrag'/ zu- -deren--Geschichte mach Urkun-- den ausdem: Archiv der freien; Stadt-- Frankfurt.: Mit 89 Urkunden rc. Frankfurt a. M. 1832" ucheilt: einigespecielle Fälle mit, daß Juden und: Judengemeinden vor: die Vehme geladen worden. Es steht uns das Buch leider nichtzu Gebote und der verehrte Geschichtsforscher, Herr Dr*/ Jost än Frankfurtwäre vielleicht softeundlich, i in dortigen Bibliotheken das Buch zu suchen und dis be-. - treffenden Fälle - in diesen Spalten-gefälligst, mitzutheilcn. Zeitungsnachrichten. . Deutschland. Aus Württemberg, im Mai. (Privatmitth.) Die : zwei jüngsten Nummern des StaatsanzeigerS für Würt-! temberg bringen z w e i für die Judenheit erfreuliche Nachrichten. Se. Königin Maiestät haben durch höchste Entschließung vom .19. April geruht, die erste Hauptlehrerstelle an der Winterbaugewerkeschule iu Stuttgart dem Architekten Chailly aus Stuttgart mit dem Titel eines Professors und dem Rang in der achten Stufe gnädigst zu übertragen. Herr Chailly ist Israelit, Sohn deS verstorbenen Hofgoldstickers Chailly in Stuttgart. Von O b e rd o r f i m Ri e s, wo der gelehrte Rab-; biner G abriel Adler den Sinn für Judenthum und jüdische Literatur zu erhalten und zu beleben weiß, wird dem Staatsanzeiger berichtet,: „In unserer Gemeinde ist seit mehreren Monaten durch opferwillige Menschenliebe eine Stiftung -ins Leben gerufen wordendie zur Ehre ihrer Gründer und als nachahinenswertheS Beispiel in größeren Kreisen bekannt zu' werden verdient. Am Hochzeitstage seiner Tochter hat ein hiesiger israelitischer Bürger, Kirchenvorsteher Jsak Gutmann, 500 Fl. Capital zu dem Zwecke gestiftet, daß auS demZinsertrag die männliche Jugend des OrtS in der Bibel,; deren Originalsprache und den Commentaren ganz unentgeldlich täglich eine Stünde gründlicheren Unterricht : erhalte, als dw Volksschule allein zu leisten vermag.; Seitdem haben.die theils hier, theils in Ulm und theils : in: verschiedenen Städten Amerikas wohnenden fünf Söhne und zwei Tochtermänner des Gründers daS - Capital um 225 Fl. und der Gemeinderath U. Schwa- , bacher — den inzwischen verstorbene Vater des Rgbbi- - nen vr. Schwabacher in Lemberg — Oekonom S. Weil,