Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 19 (2.5.1859)
- Date
- 1859-05-02
- Page
- Seite 276 (sequence 6)
- Language
- German
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27« demlrveligiösettMlaube-ySbekoindtNißA Daß jeneBestimmutltzeKwrr- Älteren -Kreist Änd Wrov inzial-OrdNungqnrmü-jdiesev -BörschrLftr dev Verfassun g - in verMbaM Widerspruch; ftrhM,Liststlbstin denjenigen Kreffenranerkanntworden,: -welche voü dem-materiellen Werth desrArt; 12;/der 'Verfassung sehr :wenig durchdrungen -sind,. Und ^venn'^dagegeni.hm -uW wieder die Behauptung.aufgestellt ist,.daß die-AuSübungder Standschast -kein'staatsbürgerliches, sondem ein ständisches Recht sei, und also durch den Art/12. der Verfassung gar michtlberührt werde/ soäkanw einer-solchen Auffassung -Mid Rülkstcht; darauf/: daß;die -Kreise und Pro--, vinzen'pblitische Körperschaften sind, -eine -Berechtigung nicht!beigelegd-werden^ -■///:a --Ü- „Der Streits welcher! sich - demnächst -darüber entsponney hak,^od.der Art./12./deL-Derfaffung! in Verbinden gl mit/Art. 1 09;. actüettes Recht begründet - und den^entgegenstcheyhen l-ältM Gesetzen - ohne-- Weiteres LerSgjvtzrhNbeMVev pbdevsckbe-n-urleineMorm sür-die'! künftige Gesetzgebung: habe aufsteüen. wollen, erscheint in BezuNlaUfchiei.vvrliegerAe Trage/ wie dies auch, irr -den)- Rsftripte. des- Herrn Ministers .des Innern vom 16.'/Februar e. angedeutet ist, als: ein müsstger, da: 1) nach Publieation der Kreis-,. Bezirks- und. Provinzial-Ordnung vom 11. März 1850 (Gesetz- Samml; S./25U)/: welche im §.;;66, mit einfachen Warten verordnet„Alle Gesetze über die Kreis - und Pvovinzial-Stande. stO ausgeh oben",: ein Zweifelüber / die .»erfolgte. Aufhebung der alte.rn. Kreis.- und Provin-: zial-Ordnungen nichtjobwalten kann/ und da : 2). selbst - von delfl.:.Standpunkt derjenigen, Melche rn -dem Art;-' IL^derfVerfassungMur -einen-die-künftige Gesetzgebung normirenden Grundsatz , erblicken. zugegeben, werden muß/j daß- . es, hinsichtlich,der -Ausübung, dex Standschqst - an. dem ihrer. Ansicht nach zur - Durchführung ■ dieses .Grundsatzes erforderlichen Special-Gesetze /nicht. - fehlt-, / daß? .ein solches vielmchr in: dem- Gefttze -vom 2ch-MaL/ü85L;vorhanden: ist./u u/. n ^/Jndem5diesesMesetzdie früheren:Gesetze über die.-. Kreis -r-upd Provinzialr-Verfaffungenin - den sämmtli-? cheN-Provinzender Monarchie nach der im §. 2. enthalteneu Bestimmung nur in so, weit wieder in-Kraft - gesetzt chat,-:als istemit der. Verfassung nicht im Wider-, spruch stehen, chat-es-denjenigen Bestimmungen der älteren-Kreis - undPr-ovLnzial-Ordnungen, welche die Aus-. Übung/ständischer-Rechte im Widerspruchmit der Verfassungppw /dem religiösen - Glaubensbekenntnisse ab- - hängig machen, ihre .frühere Geltun g ausdrücklich - nicht / wiedergegichen/lund-didftlbeN stehen'daher jetztl!devvrr-< ' faffungsmäßigen Berechtigung der Juden zuv -Aus--- übung der Standschaft nicht mehr, entgegen. - „Eben so verhä-lt^e^stch'atze^auch mit dem §. 3. \ des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vdttÜ23. - Juli 1847;-denn-auch-dieser ParüKaph,livelchev ver- - ordnet:: /,Ständische Rechteckönnen^DoNLJuden'-aüch'; ferner nicht ausgeübt' werden"- uNd -welcher soüiitinür; diejettigen'BoftiMüngeBder'- filteren Kreisrund Pro- : vLnzial'-OvdnuÜgen'/ die/ als Bedingung : der Stand-' - schuft LiekGemeinfthaftckit-einer der christlichonnKir^ - chen -verlangten, in -speeieller Beziehung aus dir Juden - bestätigt-, -ist. nichks-lAndereS" als ein Gefttz -über-die / Kreis- und Provinzial-Verfaffungf -auch erfstchaher; durch:den Art; Erder?Kreis Bezirks -- und Prqviu^ j zialMrdnüng - vom - -11. -März -1850 aufgehoben/! und -als mit der Verfaffüng im Widerspruch stehend-durch; den §; 2. des Gesetzesvom- 24. Mai 1853/nicht wieder: in Kraft-gesetzt worden." u-' Der Eommiffardes Justizministers erklärte-, -dass! er-/'keine!vond-ensvorgetragenew abweichenden Gesichts-- punkten geltend zu. machen-habe. Die Commission war jedoch anderer Ansicht und empfiehlt,einstimmig: „das Herrenhaus wolle beschließen, die Petiti'önen 'der König!. Staatsregierung mit dem Anträge auf Abhülfe zu überweisen, weil der Inhalt des Reseripts vom 16/ , Februar d. I. mit den bestehenden Gesetzen im Widerspruch stcht'."' ' . ' Oesterreichischer Kaiserstaat. . Sernlin, im März. ' (Privalmitth.) Seit' der/. Negierung Maria 'Theresias erhielten 3'3. Famr/ien;.die Erlaübniß, sich' in der Grinz-StaviSemlittauf-' zuhalten, so jedoch, daß nur der Erstgeborene'jeder - dieser Familien heirathen - durfte; - Mitunterwagten stuch die-Zweitgeborenen diesensSchritt zu thun, was - ihnen ohne' Schwierigkeit bewilligt - wurden - Die.-Gemeinde nahm,/an.:Eingeborenen/ an Frentvett und an türkischen- Unterthauen. seinen/ ordentlichen. Zuwachs, 'so daß sie einen -Rabbiner/ zwei Beamten - un& eine ' Schule gehörig honoriren konnten. Letztere, seit zw ei Jahren bestehend:, Hat ihr-auch viel Ehre verschafft, indem sie in der Militär-Grenze die einzige jüdische: Schule ist , und mit ihrem Unterrichte sowohl des jü-' dischen - als des deutschen-Faches - bei:-der. zur -Seme-•