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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-04-18 · Heft 17 (18.4.1859) · p. Seite 251

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 17 (18.4.1859)
Date
1859-04-18
Page
Seite 251 (sequence 11)
Language
German
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251 tation, die zu beachten wäre, da dieses Haus an den ersten europäischen Plätzen hervorragenden Einfluß besitzt.^ ' W J ' 1. April. „Man hat in der letzten Zeit einen gewaltigen und fast lächerlichen Lärm*) aufgeschlagen über die angebliche Reactivirung eines sogenannten Hofkanzleidecrets vom Jahre 1817, welches den Juden verbietet^ christliche Dienstboten zuhalten. / Die auf'das kanonische Recht sich stützenden gesetzlichen Bestimmungen, welche in Oesterreich die Fuden im Halten von christlichen Dienstboten beschränken, sind schon alt, sie wurden aber nie in ihrem vollen Umfang beöbachtet, und kaiserliche Resolutionen schärften daher von Zeit zu Zeit dieselben aufs Neue wieder um. Zuletzt geschah dies in den Jahren 1803 und 1817 für die ganze Monarchie, mit Ausnahme der Städte Wien, Brünn und Prag. Trotzdem kam das Verbot nie allenthalben zur Durchführung. Was zu dem Gerücht von einer wiederholten Erneuerung jenes Verbots Veranlassung gegeben haben mag, ist mir nicht bekannt, gewiß ist, daß von Seiten der Negierung nichts geschehen ist, was ein solches Gerücht hätte veranlassen können. Die Frage über die rechtliche Stellung der Juden in Oesterreich bildet für die Regierung schon seit längerer Zeit den Gegenstand reiflicher Erwägung, und geht ihrer baldigen Entscheidung entgegen; inzwischen ist aber von Seiten der Regierung in der vereinzelten Frage der Dienstboten kein Schritt gethan worden, der, wäre die Erneuerung der gedachten Beschränkung beabsichtigt, jedenfalls erst im Zusammenhang mit der definitiven Regelung der rechtlichen Stellung der Juden erfolgen würde. Ich zweifle, daß'die Negierung bei dieser Gelegenheit eine Beschränkung neuerdings aussprechen wird, -die sich seit Jahrhunderten als mehrfach undurchführbar erwiesen hat. Sie muß es der Kirche überlassen, ob sie in dieser Frage, die eine reine Gewissens frage ist, mit ihren geistlichen Mitteln Einschreiten will, um gegen das Ueberhandnehmen einer Erscheinung zu' wirken, die vom christlichen Standpunkt aus gewiß nichts weniger als erfreulich ist. Die * Kirche verbietet den christlichen Dienstboten, sich an Juden zu verdingen; will sie von ihren geistlichen Mit- *) Da hat man .wieder. den Pferdefuß — eine so gewichtige, ins Leben tief eingreifende Frage, ins Leben nicht blos der Juden, sondern auch der Christen, bringt — einen „lächerlichen" Lärm hervor!!, Red. d. A. Z. d. Jud. - tefa Gebrauch machen, um ihr Verbot zur Geltung! zü bringen, so kann sie der Staat daran nicht: hindern; er kann ihr aber auch, da es-sich hier für die Kirche weder um eine Frage ihres Besitz - noch .ihres Rechtsbestandes, sondern um eine reine Gewiffensfrage handelt, den weltlichen Arm zur Durchführung dieses Verbots nicht leihen. Der Standpunkt, der Regierung ist in dieser Frage ein anderer als der Standpunkt des Episkopats." :y. vAi.vU't* - 2. April. „Das Abendblatt der amtlichen Wiener Zeitung hat vorgestern an seiner Spitze-die Notiz der Frankfurter Postzeitung abgedruckt, nach welcher die Nachricht: es stehe die Reactivirung des Hofkanzleidecrets vom Jahre 1817, das Christen verwehrt, Dienste bei Juden zu nehmen, zu erwarten,! „in Folge aus zuverlässiger Quelle eingezogcner Erkundigungen als durchaus grundlos bezeichnet wird." Diese,indirecte Erklärung des Regierungsorgans hat hier) die intelligenten Katholiken sehp befriedigt; wir constatiren daS, wenn wir auch zugleich aufrichtig sagen, daß unserer Meinung nach eine directere Erklärung der Würde der Regierung und der Sache der Civilifation und Humanität, die mit dem Katholicismus geht, entsprechender gewesen wäre. Die Aufgabe, den Verkehr zwischen den verschiedenen Confessionen zu regeln,' fällt nach der erklärten Gleichberechtigung der Glaubensbekenntnisse und nach der ausgesprochenen Freiheitder Kirche einzig und allein dem Gewissen anheim. Der Staat hat nichts mehr damit zu thun. Die Verkettung der materiellen und geistigen Interessen aller österreichischen Staatsbürger ist eine so innige und - unlösbare, . daß, ihnen gegenüber, die Staatsgewalt kein anderes. Programm auszuführen hat, als welches in den, Worten enthalten ist: „gleiches Recht für Alle." Der katholischen Kirche kommt in dieser.Sache allerdings: eine große und glorreiche Mission zu. Der Katholicismus ist eine Religion des Friedens; er ist das edelste Reis, welches hervorgegangen ist aus. dem Stamm Juda. Seine Aufgabe muß es sein, durch Werke der Liebe, durch das Wort der inneren Aufklärung und Erleuchtung die Gemüther der Gläubigen an die ewigen .Grundwahrheiten der Kirche zu fesseln, und. sie vor den Eingriffen des Zweifels zu bewahren./ Dadurch allein wird er seine Anhänger in der. Berührung -mit. andern/Coyfessionen; vor jedem;Schaden an ihrem Seelenheil schützen, während schondie bloße Appellation an die Staats-, gemalt hinreichen würde, zum mindesten Zweifel an der? 17**

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