Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 16 (11.4.1859)
- Date
- 1859-04-11
- Page
- Seite 230 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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dllMn.dtzr Gerichte.. Hie A^wEjung^des WmjMWa^ kommt nicht in Betracht, da .fie',nicht^cils Präjudiz M-. getragen..ist.^Wenn das Haus die Petition ier Staats* regierung überweisen will,, so erwarte"ich, daß dies nur . -?!${*' ,'v. v. 'n.-iuay; J > - >" : zur Erwägung , geschieht seiner gründlichen . Erwägung wird sich die' Regierung nicht verschließen. , V . jPtj.nsstep. ,d es/.In nern^ Fl o ttw el..Rück-, fl^t öuf feine langjährige. Erfahrung im. öffentlichen Lemüsse.-er daß. der Beschluß des Hauses eine, unbedingte .Befolgung des stlrt. 12. d^rVerfassung . nach^ sich, ziehen müsse./Dies--würde ein Beschluß sein,,^deffen-Tragchejt-i fich^ nicht, .stberfthen -lasse. Er. ,könne Fächernur/wünHep/-baß bus.Haus.die unbedingt zu. weit gehende Petitionder. Regierung, nur zur Erwägung überweisen möge; diese Erwägung würde ge- Wissenhasf. p orgenommew werden.,,..}; . / v. ^^MandelWinAer v. d. H e.y d t. berichtigt thatsächlich. Pur,das; im EMmiNonSbericht^^-Nr^ß.-jbemerkte Re-j g.;. Dasselbe gründe W ,aus einen Staatsmimsterialbeschluß, nach welchem zur; Prüfung ,Jeder zugelassen werden,- aber aus der Prüsungj sich^nW)kecht-aMAysielluygitzerleitefl;sirllt^!.,Die.ft fMej pen Ressortchefs überlassen bleiben., /Mas dqs unser Pr. 4.. erwähnte Rescript/befteffe, -so. sei, dies nicht ranchie Regie-, ruygen ergangen. Es handelte sich dabei nur um einen einzelnen Fall, in welchem die Anstellung nicht erfolgen konnte; dasselbe sei aber nicht als. Norm hingeftellt. Andere. Anträge seien nicht zu seiner Kenntniß gekommen, nup ein Ansiellungsgesuch einesjüdischen Ofsiciers,? den er nach, ftchem.Wunscheangestellt habe. - - j.; Abg. v. ,Vincke (Hagen): Der Justizminister hat den; Juden das Recht -abgesprochen:,; als > Mchter^zu, vfinngixen^ und dies. hauptsächlich.darauf begründet, daß die, jüdischen^ Richter.nicht im Stande seien,, christliche. Eide abzunehmeM Wo das, von dem Justizminister?.hervorgehobene „Beden-; ken" gegeneine solche Function jüdischer Richter liegen soll,, habe ich nicht einsehen können, und ich befinde, mich: darin-gleicher Ansicht mit. dem Abg. Mentzel, der seit lan* gen Jahren in den verschiedensten Amtsverhältnissen fun-. girt hat, und. selbstschon in der Lage war, in der Schn--; agoge zu Perlin einem Juden den Eid abzunehmen. Warum soll, der Jude dem Christen nicht den Eid vorsprechen können., gleichgültig, -ob er selbst daran glaubt oder nicht?' (Lebhaftes-Murren - auf dev Linken.) - Die Herren hier: (zur. Linken)?bezweiseln>!wasj ich sage; da erst Ein- Mitglied v,ork< dieser hochhegahten Seite-gesprochen hat, so hoffe ich,»daß. nochandere das Wort nehmen, um mir mein Unrecht Dach--. zuweisen, undEszüfü^n^wie man es fertig-bringen kann, die.Gedanken AyvrerHu-Hsen^ ich wenigstens.hi^ es nicht im StMde?^/M will.,jeD Bjdeysen/an einemrPejspiel prüfen. Früher lautete die Eidesformel^ für KatWtten: So wahr mir Gott helfe, die Jungfrau Maria und die lieben Heiligen. Solche katholische Eide würden auch von Protestanten abgenommen. Ich meinerseits glaube nun weder an die Jungfrau Mariä als Mutter Gottes (wie die katholische? -Kirche dies i-äüffaßt), lnoch an dielieben^ Heiligen, und man könnte mich, wenn ich als Protestant einen solchen .Eid?. abzunehPen hätte,„fragen, wie.ich einen Eid abnehmen könne, an den ich selbst nicht, glaube.?? Die Zuziehung eines .„jüdischen Gelehrten", zu, jüdischen Eiden, geschieht nur, um bei eventuellen Meineidsklagen den Ein- . wand, daß der, Eip?nicht rite geleistet, zu-verhindern,. Es : ist, bereits,.,darauf.hing-wfesen,? -daß eil; Jude Präsident dieses Hauses? werden könnte, vIn. Frankfurt waren wir be-! wich in .einer stlchen Lage, wo ein hochgeachtetes ausge- ■ zeichnetes Mitglied der Versammlung, vr. Gabriel. Riesser j (Derselbe.. ist ^unter, den.Zuhörernanwesend).. dep Vorsitz 1 führte; wenn - hamals^.Eide? geschworen worden wären, fix 1 hätte Riesser sie.ahgenommen, Dev justizminister sagte:! ein Richteramt könne KMiem anvertrauh werden, der-nicht - alle Funttioneno dieses Amtch erfüllenkönnte. Nu», der; Herr Ministerstellt doch auch Richter an, die keinen münd- ' lichen Vortrag haften können; und das ist doch eine Func- : tion, für einen Richter, ein wichtigerer Berus als die Eides-; abnahme. Auch halte ich'die Berufung des Ministers auf; bie Verfassung für, unrichtig. . Schon das Gesetz vom 6. l April 1,848, .da.S von mehreren Mitgliedern dieses Hauses j contrafignirt ist,; enthält - in f-seinem §. 5^ die-Bestimmung, \ daßder Genußder bürgMichey. und; staatsbürgerlichenRechte \ von;dem religiösen-Bekenntnisse unabhängig sein solle. ,Bel sonders releva nt -ist namentlich, stlrt< 109: der Verfassung,!den der Herr Justizministep ganz übersehen chat; dieser Ar- \ tikel, sagt .nämlich ausdrücklich: ,/Alle Bestimmungen der? bestehenden Gesetzbücher, einzelner Gesetze und Verordnun- : gen, welche-der gegenwärtigen Verfassung nicht zuwider--: -lauftn, -bleiben in Kraft,-bis sie durch - ein Gesetz abgeau- ^dert werden." Daraus folgt chenn.doch Mch aller Logik, . daß alle diejenigen Bestimmungen,; Verordnungen, Gesetze, - wel^e der Verfassung zuwiderla.ufen, n i ch t; in Kraft ^bleiben,. Die;,^^ -w - Veri fassung den früheren entgegenstehe.nden Gesetzen.nicht desrogirt habe, -ist illusorisch,---Ich bedauere, daß - ders-höchste .^Gerichtshof einen anderen-Grundsatz ausgesprochen;, aber!uns kann das nicht? bestimmen, wir entscheiden auch? nach