Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 15 (4.4.1859)
- Date
- 1859-04-04
- Page
- Seite 216 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/3224737-3226147-3226163--17622-3246541- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
diesen Hinsicht: beruft! ich : mich , auf die, Bestimmuntzj.drr Proceßordnung, . nach - welcher in. den Fällest,- wenn, der Richter .per ^Sprache des -Schwörenden nicht:mächtig,,ist-' d^MbnaMe ideA Eides durchweinen D-lmetschernersolM ejstMll-! her-namentlich in Oberschlesten-:sehr-Häufig ist. Um das vielleicht vorhandene Vorurtheil zw schonen-, könnte die Abnahme des Eidesin - demMlle,:wenMder Richter ein - Lude 'istdurch - den christlichen Actuarius . erfolgen? Ich hatte mich schon früher einmal mit einemgeehrten Mitglieds;-verständigt,- einen kurzen Gesetzentwurf über den: Gegenstand zu. verfassen; leideraber gehörte das Mitglied zuder Fraction/ -die in dem ersten Theile -ihrer Rede-die Knie übereinanderschlägt, um: sie im zweiten. Theile 'wie-- . der - gerade.izu: stellen (Heiterkeit), und so unterblieb es. Aber seltzstuwenn man daran Anstoß nehmen sollte, daß Juden c-Mistliche - Eide abnehmen, so folgt - daraus: -noch nicht,, daß - die Juden überhaupt nicht:zum -Richteramte zu-! gelassen werden dürften^ Es giebt viele richterliche: Func-: tionen,-in denen der-.Richter außerordentlich selten 'dazu; komurt, - überhaupt einen Eid abzunehmen. '- r -Ich) würde - der- Verwaltung -keinen Vorwurf -machen, - wenn sie einen.jüdischen Richter ,nicht zum Untersuchungsrichter machen wollte, weilderselbe sehr oft in die Lage kommt, Eide abzunehmen, oder wenn sie .ihn nicht als Bagatell-Commiffariüs. oder-Einzelrichter fungiren lassen wollte. Es bleiben dann noch immer die. sämmtlichen Functionen der Verwaltungs-i Justiz übrig, in denen in unendlich seltenen Fällen Eideabzunehmen sind; es bleiben die Functionen der Mitglie-- der. der Abtheilung übrigwelche die Sache. collegialisch. verhandelte : Der - jüdische Richter brauchte nur. nicht als Vorsitzender der Abtheilung in den Terminen zu fungiren-' in denen: Eide, abzunehmen sind; obgleich .ich:, auch das! nicht einmal für nothwendig halte, da er den. -Eid, was" unzweifelhaft, zulässig ist, r durch ein anderes Mitglied:- der Abtheilung abnehmen lassen könnte. Wir kommen somir zu folgendem Resultat: dieAusschließung der Juden voms Richteramte ist eine Verletzung der Verfassung, und: die Zulassung der Juden zu. diesem Amte hat auch-keine prak-) tischen SchwieriMten. Aber noch weiter-'als-jener StaatsMinisterialbeschluß geht die Verfügung des Justizministers, wonach jüdische Rechtscandidaten zur! Auscultatur:: nichts mehr zugelaffen werden: Ich gebe: zu, rdaß: diese Verfügung- .in den allerwohlwollendstew Absichten er-' lassen >wordem istaber ich bin der Ansicht, daß das Wohl-' wollen nicht so weit gehen darf. Rechtsanwälte dürfen - die Juden werden, wenngleich sie dabei keine besonders bevorzugende. Berücksichtigung' beanspruchen dürfen;= so: mag1 eS: denn MchdenWchen-:Md nauimtlich^denMktedn ched JudeniMbEssenttiverdenP ob sirirsich3auf:ü)iefe^Aussicht einlassen^wollen/! Dann aberÄgiebt (kss.!eine;Mengk<Stellen;ifürs welche!die -juristische"Vo.rbildung! mehr Mer wenjgePBediNgUngnift; - wi^Eommunälamtev und WieleMtellen-cher rVerwaltungi : Dir-v-omnuir^ eben angeführtest Gründe -rei.chendfür mich! hin/ rfürMn'iEockMsfionsantrag M -an«• ' iaomv m« vSDet; 2lSg.‘fj>v BlanckmbMZ ist-rri-sei-. t ner-Ausführung Uvieder auf; die-LragweiW des Art.12. E der- Verfassung- --zUrückgekommem : Erü hak) denselbenals ' gesetzlichen Monolog. -ohne-alle; legislatiMl!yisposttiowchist4 gestellt.,- Nun istab.er. in keiner Weise.Dem Widersprochen wprden-- daMdE Gefetzü vomuLst^IMr^ 1:847 durchrdaS G.esetz, vom--.6. April. 1848 bereits aufgehoben worden ist;' sämmtlichr Minjsterial.- Rescripte stimmen rchSrinÄüverein.- Zwaxz.ist: das Gesetz -, vom. Jahre^484^:iM Jahre- 1853 in-gewissexBeziehungwiederhergestellt/indemsichdieNothwendigkeit --herausstellte,:;inVeziehung:: auf-: die (Ordnung: derjnuern Gemeinde-- Angelegenheiten :der -Juden-! irgend! eine -gesetzliche! Norm-zu-haben,-»Und. in dieserDeziehMgist der Nt. /LudestGesetzes wiederhergestellt,! dabei ^aber ausdrücklich. gesagt:worden^ daßs-eine Wlederherstellungndrs Tit. 1. desselben: Gesetzes-.-betreffenddieldürgerlichenlVer--. hältniffe der Juden,-.nicht eingetreten-fei.: Ich habe schon-' früher darauf hingewiesendaßdasGesetz!vonU848 durch-' aus positiver. Natur sei,! indem es dem Grundfatzder Verfassungsurkunde einest bestimmten Ausdruck giebt, cünd - in!Folge'dieses Gesetzessind -schow eine: große Menge: von' Unzuträglichkeiten-:- an denen die: Juden:bis - dahin-gelitten,- besertigt, worden. Menu Art. 12/ derVerfaffunggar keine - dispofitive: Kraft hätte,Uso.. -würden ---wir-MAHertte^vhn'e) \ alle; gesetzliche Grundlage: befinden. Aber Art. 1211 - Verf. hat nichts Neues gesägt, was Um Jahre>1848-vöm:! Himmel - heruntergefallch wäre^ - Dieser Artikel hatdem'; Grundsätze einen Ausdruck gegebene der nicht Mein 'in der Gefttzgebung des: preußischestTtäM, sonderndüch in t der öffentlichen! Mein urig des preußischen VölM seit -einem Jahrhundert Wurzel geMagen haW Ich' erinnere -Sie an!das -ewig: denkwürdige-Edietdom 14.MärzU812:-^Da- /mals, als der preußische.Staat^verkrüppelt! zu dett'Füßen! des: Siegers: darniederlag, als es sich darum handelte,' aus ) dem. verkrüppelten Körper? die Stele 'zu retten^^daMals -! ist (jenes-Edict-durch (den -hochseligen König^geMSn wor-? den/ um alle Unterthanen; a'N 'dem großßN^KllWft^z^e--- thEgen.'--!.Auf'di'esem^iete'-Muhtder-Artl>12^d'eriVerst' Es kann baher dicht:-auft die Frasg^ ankommen^