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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1859-02-28 · Heft 10 (28.2.1859) · p. Seite 137

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
23 (1859)
Issue
Heft 10 (28.2.1859)
Date
1859-02-28
Page
Seite 137 (sequence 5)
Language
German
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b3J? 'verleitet.7. . -Ouelle, - pl. glL^Ä-iÄA?sl.l>c;71115*$/ -rf.i§. .44. .„^al m."i/S/ H.i > com7 (Hiob'1/14.)*~;:/,!n2ttTnii;^r com..:(4>.Kö-i rüge ':6,^ 3lß;) ,:r—^ ,;ÖlnV m"' > S. H: com. (1. M.49,2st.- 3.'M. 23/17.) §. .45. -„ri^ -Zweigs st. c: rnbai." Dies Wort! ist. nur ' imxk' vorhanden. >,rp^L - Riegel, st. c. rr^ai" -Stt dieser Bedeutung heißt es fchoü jm sü. sbs. rr'tä. : (Vgl. Ges.' Wörterb.) —m." rechte Hand. Hierauf folgt die Uebüng: 'ß-mi-'ft: *pür. Sollte sich der: Lernende hier etwa das 'Wort' hinzudenken? (Vgl. . Ges. Wörterb., Biur 2. M. 15, 6.) rn7" In der Uebung §. 47. heißt es: VINN iTiiD ■jnbb.ftrhnlii.-rr-iVi.' 46. . „nStf f." S. h. com. (Spr. 15^19.) ~ yVn^ f." h. com. (Sam., 2, 22.) — §.; 4-7/1 ,,-15,/Gat- Prophet." Warum:,nicht dessen.nicht-: prophetischer Vorläufer, der Sohn Jakobs?! . .:Dai indeß dieses Merkchen bezüglich der. Uncorreetheit in.der. hebx:-grammatisch'en Schulliteratur nicht vereinzelt dasteht, so glauben wirunfern, diesmaligen Bericht am be-: sten:mit Pen'' Worten der Väter endigen zu dürfen: nn!! “iptüV: /nöVv ovinv: n»tö’ f na-n. : : . : Moritz Ehrentheil. : Zeitungsnachrichten. Deutschland. Vom badischen Neckar, im Februar. (Entgegnung.). Der: Eorrespondent in No. 52. v. I., „aus dem Groß-: Herzogthum Baden", sucht in seiner Abwehr einen Grundmitz-dW Hachren herbeizuziehey^ um sich über die öffentlichen Lehrer dieses Landes auSzulafsen, indem er ihnen, den schweren Vorwurf machtdaß eS vielen derselben mehr daxuMi M thun seiden Ansprüchen derchristlichen:: Geistlichen-. .welche die Schulinspection.ausüben-, als denen. der Rabbiner zu genügen, und folgert darausdaß 'die Rabbiner an. solchen Schulen darum sehr wenig wirken können.:. Eine ähnliche. Verdächtigung haben wir in No> 36^ v. I. von einem Correspondenten „aus Baden" vernehmen müssen.:/:/V/;■- 'r/ /:•;;/ //' ///.// Die Ehre -unseres Standes erfordert es,/ solchen-: Angriffen.öffentlich entgegenzutreten, da man einmal sich erdreistet,. uns Hochmuth gegen unsere Colleges die Religionsschullehrer-: und ein andermal Lauheit, in, unserer Berufsübung: v orzuwerfen^. Unsere Colle-. - gen- /-dieMligionssch.ullehrer, werden,- darüber b.efraW ldaSt-GegenthMv^flWr^Mnd : Mkch ldaßNio imWnt^ j ftrntestenu ein Standesunteffchiedvorkvmme;?wie- Venn/ f auchmW nur? e i n' BetspieB änzuführendie/LHredkaN^ \ öffentlichen SchülM im V e r eimit; en igi : schullehrern feiner Zeit beihöherBehörpe^fürPi^stchr-. rere und bessere Stellung der Letztem gemeinschaftliche- - und mit ErföWgekrönte Bchrittr thaten.^: # iff daher kaum züc/glauben! daß ein Religionsschullehrer zu : einer solchen Klage Veranlassung gehabt hätte. -^- Es^ kann deshalb die Absicht jenes Einsenders keine anderesein, als-den Samen/der Zwietracht unter Standes* genossen auSzustreuen, die fortwährend'an - größter: Ein-/ tracht einem Ziele entgegenarbeiteM :! : . Was /nun die/Anschuldigung^ in No. 52. betrifft,-- so dürfte ein Blick in unsere öffentlichen Schulen- odereine Erkundigung bei den Bezirksrabbinern-: die jährlich.Schulprüfungen abhalten- oder? endlich beu de-/ ren: höchster Behörde)! dem Eroßh^ Oberrathegenügen-: um -sich/lübex dieftn -PMt tzu: beruhigend - Wenn. es hiepinMusnahmen /grebt,7so: ist dies: eist Uebih?dHSuin: jedem Stände/ vorkvmmN. -^7:Semo Behauptung abev-l als könne.der Rabbiner d es:h a lb an öffentlichen-Schülen nicht wirken, weil ihm nach dem Gesetzeldie Schulinspeetion nicht: übertragen/ist/; muß/in/sich-selbst czer.' fallen, wenn, wir ihm eine Anzahl würdiger. Rabbiner namhaft machen könnten, die aus eigenem Antrieümnd mit warmem Eifer sich: am Religionsunterrichte betheiligen, um dem Lehrer seinen schweren Beruf zn erleichtern und Religiosttät und Sittlichkeit verbreiten zu- Hel-. fen. — Wenn nun auch das Gesetz den Rabbiner hierzu nicht verpfiichteh was umS Himmelswillen hindert ihn denn) dem Drange seines Herzens und /seineminyern Pflichtgefühl:folgenddiefes/dennoch zu/thun? Und fo.l lte derselbe in der gegenwärtigen.Indifferenten Zeit - die: Betheiligung am ReliglonsUNtervichte' Nicht .als einen.: wichtigen 7 TheilseLneslBerU'fesv betrachten,? — Darf er darum nicht, weil er nicht muß? —7 . . . Wir-: dürfen: die:. wesstz Mstcht des Gesetzes nicht verkennen, wenn dieses im Interesse der Schule die lAufstcht-üherndieselhe: den^chMlichWGristlfthM/Kerl tragen / hcftz./ destn (rinma-l^gesMH W.M emtzr Zeih - in/ welcher der RabbAerstand in. unsevm LWde/ MUMgemejnen hierzu mach keine. Befähigung, hatte.- —7 Dann, aber kann nach der? OrganifatioNi/ünferes-Schulweftns,:: über welche der Eorrespondent noch im Dunkeln zu -ftin Meint, von^einer-BeansstchtigW dzlpch -den Rabzbiney gar kemeMMHinZsdermHls^Wlinfpeech^ müßte

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