Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 7 (7.2.1859)
- Date
- 1859-02-07
- Page
- Seite 91 (sequence 3)
- Language
- German
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jüdifchen^ RiMgütSbefitzev von den Kreistagen Nkoinni Jetzig ivo der politische Himmel sich uns freundlicher zeigt^ ist es Zeit, daß wir unsere Rechtegeltend machen Und nicht -Müsstg die i Hände in den Schoß legen. - Ich habe schon'' ftüher: mit namhaften Mitgliedern -Versinken — Wentzel, Vinke u. A. — darüber gesprochen, und Alle riethewdazü/ diesjüvischen Gemeinden müßten sich im Wege der PetitiM an'den-Landtag -wenden, da Interpellationen oder Beschwerden'derEinzelnen von keinem Erfolge seien." Aus Schlesien: „Wenn wir uns nicht allzu sanguinischen Hoffnungen hingeben sollen, so könnten vielleicht doch einige rem'Anscheine nach-minder wichtige und dennoch in ihrer jetzigen Gestaltung 'tief einschneidende Sachen sich ordnen--lastend''"Zudiesen gehören meiner Ansicht nach die Eidesformel der Juden und das von den christlichen Geistlichen beijedem-öffentlichen Gottesdienst um Bekehrung der Juden vorgetragene Gebet. Wenn letzteres im Wesen des Christenthums vielleicht begründet sein dürfte und die Entfernung vielleicht ans Schwierigkeiten stoßen könnte, so wäre dies bei der Abschaffung der höchst lästigen und auf Mißtrauen beruhenden Eidesform weniger^bedenklich. Ich hatte Gelegenheit, darüber mit einem unserer Abgeordneten vor dessen Abreise nach Berlin, dem Herrn Landrath von Bernuth, zu sprechen, welcher richtig meinte, ein solcher Antrag müsse von uns selbst ausgehen. Allein von wem soll dieser gestellt werden? Die.großen Gemeinden sind leider zu indifferent; ich wende mich daher in meinem Herzensdrange, eine Form beseitigt zu sehen, die einerseits höchst lästig und sehr oft bei großen öffentlichen Gerichtsverhandlungen durch unberufene und unbefähigte Personen lächerlich gemacht werden kann, an Sie, rc." — , Aus der Rheinprovinz: „Auf einer kürzlich vollendeten Reise machten mich mehrere Gemeinde-Vorstände auf die großen Opfer, die das Cultus- und namentlich das Untetkichtswesen besonders in kleinen Shnagogen-Gemeinden verursachten, aufmerksam, und glaubten, daß dieserhalb einige Schritte bei den jetzt tagenden Landesständew zu wagen seien, um Zuschuß aus Staatsmitteln gleich in Frankreich, Belgien u. a. m. zu erzielen. - - . „Es brauchen wohl nicht hier die Uebelstände und die bedeutenden Geldopfer der kleinern und kleinen Gemeinden und sehr leicht und wannigfaltigl eintretenden Umstande und Verlegenheiten berührt zu werden Sie kennen sie; - aber -beispielsweise nenne ich Ihnen die Gemeinde O., zu deren Gemeindeverbünde circa 12 Familien gehören,- worunter der kleinste Theil vermögend ist; ihr Gemeinde-Budget, angeschlagen zu wenigstens 400 Thlrn., muß größtentheils von deN' Vermögütdern-' abef mii - vollkommener- -UeberbürduW ihrer Kräfte/' getragen' tverden^^Wrnnnun in derglerchen' Gemeinden' ein Verarmen oder-Verziehen stä trfindet ^wie gestalten, sich' da' die 'Verhältnisse! ' —Der'^alf ließt - vor — 4 der wohlhabendsten Familien -können zu den Gemeindelaften' nicht mehr herangezogen iverden j -und zwar! weil EinerderMitglieder-fallirt^ der-Zweite verstarb/! 'dessen'Vermögen wohl durch Theilung Nach Außen wändert'/ dev Dritte und"Vierte verzogen-ist. ' i M „Zu diesem traurigen Gemälde -lassen sichnoch Hunderte -von Anomalien leicht aufsinden, die dem Bilde - ein gräßliches Ansehen verleihen und eine vollkommene-AM lösung der mehr oder minder - wohlgeordneten' Gemeind'e- und Schulangelegenheiten befürchten lassen. Hat der St'M in pekuniärer Hinsicht für israelitische Gemeinde -und'Schulangelegenheiten noch wenig gethan, so bürdet unsi das nöch' immerhin kn Frage stehende und jetzt wiederum angeföch^ tene Gesetz vom 23. Juli 1847 §. 63.eine ünnöthige-Last auf, nämlich l- - „zur-Unterhaltung der Ortsschulen in gleicher Weise „Und in gleichem Verhältnisse wie-die christlichen Ei'n- „wohner beizütragen." - . ' . - - ' : „Würde nun, wie schow längst vermeint und jetzt vön Neuem zur Sprache gebracht , das die -Juden betreffende Gesetz vom 23. Juli 1847 ganz oder theilweift fallen, so hätten die Gemeinden durchaus keinen sichern Anhalt, und die Reichern^ besonders wenn die Beiträge in ihre Willkür gestellt, und sie kinderlos oder ohne schulpflichtige Kinder sindwürden sich höflichst bedanken, sich von dem Gemeinde-' Vorstande zu den Lasten pro rata heranziehen zu lassen. „Jedenfalls müßte eine wohlmotivirte Vorstellung' der allseitigen Verhältnisse kleinerer Gemeinden Und deren trauriges Vegetiren, besonders die Ueberbürdung der wohlhabenden Claffen hervorgehöben, die Auflösung der Gemeinde und die traurige und precäre Stellung der Lehrer begründet und -um Zuschuß für den Eultus aus Staatsmitteln angehalten werden." —' ' Aus Schlesien: „In einer Angelegenheit, die nicht nur mich, sondern alle meine Co liegen in Preußen angeht,' wende ich mich an Sie re." „Wie Sie ans der Anlage ersehen werden, lehnte der hiesige Magistrat deshalb mein „Gesuch um gänzliche Befreiung von der Communal-Steüer" ab, weil //nach mehr- . fachen MiNisterial-Rescripten" die-Beamten und- Rabbinerjüdischer Gemeinden' nicht zu - den Geistlichen zmrechnen find. - Ich erlaube-wir daher rc." - > -;; Aus Westphülen : Ms erlaubt sich ergebenst-untere 7*