Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 23 (1859)
- Issue
- Heft 6 (31.1.1859)
- Date
- 1859-01-31
- Page
- Seite 82 (sequence 8)
- Language
- German
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rn$^, i— bHöfen HerzWs»! Mies chgt dseMeiUichemNr hiesigen Diöees fe|e^jn; HarnFchgesHt/..-daß fa?gegen-H.e.rrn-Pincus WsA?ÄtenMoMPiWM> ste.-gedych. auf den.Rath dLS -HmKMchMlxißM^M^s.LiqiAekMrrcknstjgen<ur^ex ihpen, .wohlweislich Mt<rlaffen; chaheI. 7;Alle l Classen der Bevölkerung, .nurseh.rigcriygo Ausnahmen abge? , rechnet,-sprachen sich d.arüher^Mmrsern Gunsten.aus.; dM^Kerrn Früh berg - -aherFwar: diesn0ch- -lange ni cht genug, und . ersuchte Katzr^in einem offenen Schreiben alle- Kemeindegliedxr^ ,^hre Anhänglichkeit an ihren „Klauhen -und ihre Selbstachtung.dadurch zu betl)ä> „tigen,, haß.sie tzitzhiestgeMkche-MterAejnemÄmßän- >,dMjUlEches kesner Gelegenheit wieder, besuchen.^-H- Damit) ward - dem .? Superintenbenten* Brenning eine ÄHnkung.bereW, -dem^es LmmeMeiMFteude war, MdM in seinerMrche zu fsehen,^ was-aber seitdem?- -dM JMM MN E -ZN-seinem soxtdguerndeN)Verdrüffe gänzM^aufgehhrt.. j , n , Berlin,,22.^, Januar.. «Zn.No. 4. bemerkten, wir schon über ^der Mittheilung aus P.leschen, -daß der dortige Vorfast durchaus W nreiteMMerfolgüng und ernstester, Exwstguyg gngechamsei., iSo - eben - findenwir - nun esney MMHrlichenpnd gxündlicheNtArtikel darüber N^ider:.Nationalzeitung^'cheN);wir hier tn^MrManzM Ausdehnung wiedergchenrW' um- PesDeiprechMg-der -dasganze? Judenthum und so .Hieleehle/ christliche - Federn b ervegenhen MortgrM- Angelegenheit wurde es, unter Berufung auf Entscheidungen .HA-Kber-Mbunals,^ rühmend, hervorge-. hoben, chaß kW solches, Mtentatngegen Aas natürliche Necht -wohl irr eiyeMlKande, das-unter der. Herrschaft deSs-kanonischen Rechts, rstehi,- nimmer - aber in preußp schM Landen möglich, jei^ Dennoch kanwsauch-imPreußen täglich ein ähnlicher Fall Vorkommen. Er -istuin der PrKY^W Po senporgekommenzesiwirhunsdar- FplgendeS^gMxiehen: uu AuS-'d.er> P r o.v i n z Posen,.iMitte Januar. Das.Zachverhältniß, kurzrecapitulirt, ist-.dieses.) - Ein jMscWMädchen än.Jgxopin, einer kleineniStadt heS Weschener Freifts,-läßt stch -von einem , polnischen Mustkschrer, kq/hMMr KMesßMkWtUhrM^r-MPosen, chdhiwUM gMendetutrMffeZ^mach-ihrerMehguptung^AMlge^ sanften- MarrgMKT- - zur^-kgtholisKen Pesigigrr, üher^ - Mach ^axMyihrem. Pgter zuvstch gebracht, erklärtzMMiKtlich ihMMeherauStrittlMS -dem^-katholifchen Religion sverban de, ohne anzugeben, welchemanderen sieangehören,will.- Das-LiebeSaben- -teuer-chat Folgen» - Der Entführer wird zuMWonaW .Gesängniß nvevurtheiltr. Mas Mädchen. wird.Mittter rjnesLindeS:Männlichen:Geschlechtsü>. Die-MnttWr-rÄin dem Glauben, daß sie in FolgeMrerjgerichtlichen Erklärung wieder ^dem .JudenthumexUngehöre und ^GeniFMilmwpÜen^daS-Wnd zum^JudNmracheck; deri kathplische^Ortsgeistttche zum-Ehristen^s DerüWuu ryuwoM:r.--,Fast. gleichzeitig laufen cheiüdem KreiS-Gerichte an Dlefchem eiu: eine. Anfrage. deS' Magistrats/' ob polizeiliche Hülfe zur Taufe deS KindeSüstatthast fti,-da mamdie MMkercherder VolkszählüngmlSDifsi-d entin aufgeführt - habe;. eineEingäbedeS-katholischen QxtSgeistlichen,<in welcher-er-dierrichtMchej-HAfe zur Ehristlanisirungl des-Kindes am Anspruch nimmt, unt-rin Protestder Mutterütziergegest minderemVerlangen tdaßudas-KLnd:?ihr mnd-dems)Jüdenthum Uelaffey^würde^ —-.MaSKreisgericht vernimmtchewrinhaftirtennEntführLr.' ) Ererkennttzftine Vaterschaft an Mdntrittft-dem- Verlangem desikatholischm^Geistlichen -beiUiUDas- Gericht, bestellt -demiKinde einen Curatör und, - als .auch, dieser den AnträgemdeS Geistlichen und des Entführers: bettritt/;wird Hie-Z wan gstausedeS Kindes angeordnet.r Düs /Kind : wird döv.Mutter >W nommen, getauft .uMbeLemdr 'christlichen Familie von dem Geistlichen untergebracht. Durch die.Taufe ist das Band zwifchenKind und Mutter mit» herön FaMi^ —^nac^ ihrtzr cüädrücklichen Erklärung — zerschnitten-.;Jn.die. Familie deS VaterS tritt das Kind nach gesetzlicher Vorschrift nicht. In den Schoß der katholischen Kirche^2st daS^Kind gelegt. OWrMe Mutterstellefzu vertreten im Stände .ist^ dM über werden Christen und Juden-verschiedener/ alle nur menschlich Fühlende aber nur)-ermerLMeinung ^seim•••> : j ES ist entschieden nur nach - der klaren' Vorschrift des Gesetzes verfahren.^ Wie aber harmonirt dies Gesetz ayitdem „nimmer wandelbaren, nicht^geschriehenen" ,Rechte«i!. 'ij; DaS positive Gesetz sagt: ,,UnehelicheKindw werden bis zum geendigten vierzehnten Jahre imdem Glaur bensbekeyntniffe. .d er M utter erzogem-' Doch / fährt est/ fort, muß, wennuder Vater)eim-Christ,r dkeMutker abex^ irgend einer. andern.- ReligionSpartei. zugethan ist, ein- -solches Kind biS - näch. zurückgelegtem vierzehnten JghMiEde.rr.chA ch eER eli-g-i oÄ >erzogm we-rdM"üU)