Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 52 (20.12.1858)
- Date
- 1858-12-20
- Page
- Seite 716 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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716 „AuS neuen Ideen und umgestalteten Verhältnissen, auharter Nothwendigkeit und sittlichem Fortschritt find in der Geschichte Israels diejenigen Entwickelungen hervorgegangen, die man das mündliche Gesetz nennt, und die, ungeachtet der scheinbar festen Grundlage, die fie an dem Pentateuch hatten, nach dem Gesetze der Freiheit in verschiedene Richtungen auseinandergingen. Nicht blos die Sadducäischen und Pharisäischen Lehrmeinungen, auch die in den Schulen von Hillel und Schammai geltenden Satzungen erschienen Jüngeren wie zwei verschiedene Codices; noch zwei Jahrhunderte später konnte in vielen Anwendungen auf die Praxis die Mischna zu keiner Einigung gelangen, und mußte fich mit dem Bericht über die abweichenden Meinungen begnügen. Indessen blieb die Mischna, trotz mehreren gleichzeitig angelegten Sammlungen, doch wenigstens die einzige Autorität, während die Gemara fich in die des Ostens und die des Westens abzweigte. Konnte nun das auf alter Verfassung und Sitte aufgebaute Gesetz dem Einflüsse der Zeit und den Sondergestaltungen nicht entgehen, so darf es noch weniger bei dem Gottesdienste auffallen, der jüngeren Ursprungs und freier in der Bewegung war, wenn je mehr er wuchs desto stärker die Verschiedenheiten hervortraten. Dieser Wachsthum ging langsam von Statten: allmählig erst ist daS Rituale, selbst in seinen einfacheren Theilen, zu einer ausgeprägten Gestalt gediehen.- Aus Tempeldienst und Brauch der Opfer-Sectionen — Maamad —, auS Haus- und Vereins-Andachten, und so aus Psalmen und Gebeten, die in verschiedenen Zeiten für besondere Anlässe verfaßt worden, bildeten fich die ersten Elemente des Synagogendienstes aus. Benedictionen, mit denen die Seetion des Maamad den Morgen begrüßte, die Gebete, mit denen sie fich empfahl, gingen in Schemah und Testlla über; die letztere, noch um das Jahr 100 weder authentisch redigirt noch allgemein verpflichtend, hat vermuthlich Anfangs nur aus sechs Nummern für den Wochentag, aus fieben für den Sabbat und Festtag bestanden, und in den übrigen Nummern erkennt man bald den chafldäischen bald den politischen Ursprung. Neben dem, was gesetzlich festgestellt war, ging in Sachen des Gottesdienstes der Brauch — Minhag — einher, bald Form und Anwendung, bald die Zuthaten oder das Neue bestimmend. Schon bei prophetischen Einrichtungen, als welche die Feierlichkeiten am Hüttenfeste galten, wurde der Brauch von der Institution geschieden; alles was im Morgengottesdienste dem Schemah vorangeht, auch die Psalmen-Recitation, desgleichen die Art der Recitirung deS Halle!, wird als Brauch betrachtet, und jeder Stadt der ihrige freigestellt. Dasselbe galt von dem Sündenbekenntniffe am Rüsttage des Sühntages. Noch im zweiten Jahrhundert waren die Schlußbenedictionen der öffentlichen Fasten schwankend; im dritten war noch nicht die ganze Versammlung zu Musaf in der Synagoge, woher es wohl gekommen, daß für Musaf ein eigener Vorbeter auftrat; überhaupt der Synagogenbesuch, außer Sabbat, spärlich. Es hat Jahrhunderte gedauert, bevor diejenige Gebetordnung, der wir im babylonischen Talmud begegnen, fich befestigt hat: zu einer abgeschlossenen, d. h. unbeweglichen Form hat man fie jedoch weder verhärten wollen noch können. „Die Unterschiede, die in» älterer Zeit zwischen dem Dienste innerhalb und dem außerhalb des Tempels, zwischen Palästina und den Eritgemeinden galten, waren theilweise in den Brauch des Westens (Palästina) und des Ostens (Babylon) übergegangen. In Betreff deS Wortlautes und der Recitation bildeten sich mit der Zeit abweichende Meinungen; Gesetzlehrer wie Vorbeter schmückten die festlichen oder die Fasttage mit Gebeten auS, die ihre Zuhörer verbreiteten, so daß hier diese, dort jene Zuthat beliebt wurde. Manche Benediction war in verschiedener Recenston überliefert, selbst die Tefilla ist niemals zu einem unbestrittenen Texte gelangt. Beliebig und nicht fixirt waren im Alterthum die einzuflechtenden Bibelverse, die Verwendung einzelner Psalmen, die Auswaht der Hastaren. Die Eintheilung der Sabbatlectionen war nach zwei ganz verschiedenen Weisen geschehen, es gab ein-, zwei- und dreijährigen Cyclus; selbst die in Europa geltende Ordnung blieb noch viele Jahrhunderte schwankend, und wird das Trennen oder Verbinden zweier Sidra's gleichfalls als Minhag betrachtet. Noch auffallender ist es, daß in der Bestimmung der Abschnitte von worüber schon beide Talmude eine Chiffre haben, zwei Gruppen alter Autoritäten einander gegenüberstehen. Ueber das Verhältniß der Tefilla des Abends waren schon die Mischnalehrer getheilter Meinung: selbst Hai Gaon weicht noch bedeutend von Elieser b. Natan ab. „Die Zerstreuung in entlegene Länder mußte der Bildung abweichender Rituale Vorschub leisten. Je seltener und schwieriger die Verbindungen waren, desto fester wurzelte der Brauch an den einzelnen Orten ein, zumal wenn das Ansehen der örtlichen Lehrer und Vorsteher hinzukam, Auswahl und Weisen in ritualen Sachen zu bestimmen. Ein solchergestalt üblich gewordener Brauch machte fich selbst höheren Autoritäten gegenüber geltend: