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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-12-13 · Heft 51 (13.12.1858) · p. Seite 704

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 51 (13.12.1858)
Date
1858-12-13
Page
Seite 704 (sequence 8)
Language
German
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704 chen Nichtangehörigen lediglich ihres Glaubensbekenntnisses wegen von der Betheiligung am Staatsdienste, mit geringer Ausnahme, ja selbst von den dazu vorbereitenden Studien ausgeschlossen, von den Kreis - und Provinziallandtagen ferngehalten u. s. w. — Wie greiflich die BerfaffungSwidrigkeit dieser Verwaltungsmaßregeln gewesen, bekundet folgende Thatsache: Als Herr Wag euer in der Session von 1856 des abgetretenen Landtages den Antrag auf Streichung deS §. 12. gestellt, proclamirte Gerlach diesen Antrag als eine Gewissenssache für seine Partei und das Ministerium. Unumwunden räumte er alle Vorwürfe der Opposition über die Verfaffungswidrigkeit dieser ministeriellen Maßnahmen ein und mit dürren Worten sprach er es auS: Der Landtag möge durch völlige Beseitigung deS §. 12. das Ministerium aus den Krümmungen und Windungen, künstlichen Deutungen und Umgehungen dieses klaren Gesetzes der beschworenen Verfassung erlösen. — Der abgetretene Minister Westphalen erklärte jedoch den Antrag des Herrn Wagener alS von keinem praktischen Bedürfnisse, indem der Verwirklichung jenes Verfassungsparagraphen hinlänglich vorgebcugt sei! — Die kleine, aber nun nicht mehr mächtige Partei kämpfte am wüthigsten gegen den §. 12. Erklärte ja Herr Gerlach mehrmals: der ß. 12. sei blos ein Monolog, den die Verfassungsurkunde nur sich selbst halte, da die Bestimmung desselben weder die entgegengesetzten früher» Beschränkungen aufhebe, noch in die neue Gesetzgebung eingeführt werde. — Dieser ehnischen Behandlung eines Grundrechtes der beschworenen Landesverfassung, welches nicht bloS für die Viertelmillion jüdischer Preußen, sondern eben so sehr für die große Anzahl nichtlandeskirchlichcr Christen eine Lebensfrage bildet, diesem Hohn, mit dem das durch die praktische Jgnorirung des §. 12. tiesverletzte Rechtsbewußtsein noch unablässig gekränkt worden, verdankt man die Einstimmigkeit, mit der alle wahrhaften Patrioten unter den nunmehr veränderten Umständen deS Vaterlandes die endliche aufrichtige Ausführung des ß. 12. verlangen und hoffen. „Es macht jedoch noch ein gewichtiger Umstand die gemeinsame Anstrengung für die Nealistrung dieses Verfassungsgesetzes erforderlich. In der Sitzung deS Abgeordneten-Landtages vom 27. März 1858 bei Gelegenheit der Berathung zweier Petitionen von nichtchristlichen Rittergutsbesitzern wegen Verhinderung ihrer Theilnahme an den Kreistagen, erklärte der abgetretene Minister deS Innern v. Westphalen ausdrücklich: daß der Justizminister Simons seiner Ansicht von der Nichtanwendbarkeit des §. 12. zustimme. Diese Thatsache, so wie die vorhandenen Zweifel über das Verhalten auch deS gegenwärtigen Cultusminifters, Herrn von Bethman- Hollweg zu dieser Frage, machen eS den Wahlmännern zur dringenden Pflicht, die von ihnen zu wählenden Deputirten nachdrücklichst auch darin zu prüfen: ob sie die Gültigkeit des §. 12. gegen die Beschränkungen und Ausnahmen des angeführten Gesetzes vom 23. Juli 1847 und der alten Kreisordnungen anerkennen? respective: ob sie bei vorkommenden Gesetzesvorlagen und den unausbleibenden Petitionen oder Interpellationen die beregtenRescripte, weil nicht im Einklänge mit der Verfassung stehend, für ungültig erklären werden? — Die nächste Legislatur wird dieser Frage unmöglich ausweichen können, da sowohl der schreiende Widerspruch zwischen dem klaren Verfaffungsgrundgesetze und der vom Ministerium eingeführten Praxis, so wie eine Menge praktischer Punkte zur Entscheidung drängen. — Den Deputirten aus unserer Provinz wird cs um so leichter sein, für die volle Verwirklichung des §. 12. siegreich einzutreten, als ja der preußisch-deutsche Charakter auch ihrer nichtchristlichen Wähler in den gefahrvollen Zeiten von Seiten der Regierung so stark betont wurde." — Dieser Aufruf wurde nach vielen Wahlorten unserer Provinz versendet und wie wir hören, wurden die hier sormulirten Fragen selbst von den nur einigermaßen liberal gesinnten Deputirten-Candidaten bejaht und versprachen Letztere, mit allem Eifer für die aufrichtige volle Verwirklichung des §. 12. im Sinne obigen Aufrufes im Abgeordnetenhausc zu wirken. Von den in Broinberg gewählten Deputirten sprach sich Herr v. Bethman Hollweg (Sohn deS gegenwärtigen CultuöministcrS) am entschiedensten in dieser Richtung auS. Gerade er wurde nachdrücklichst in einer ant hiesigen Orte stattgehabten Versammlung der Wahlmänner fast wörtlich, wie in dem Ausrufe angegeben, interpcllirt und er gab die befriedigendste Zusicherung. — Wie sehr der Judenhaß der letzten Jahre schon bis in die weitesten Kreise' zu dringen begann, beweist der Umstand, daß selbst in hiesiger Stadt, wo unsere Glaubensgenossen an Zahl und Gewicht so sehr her-

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