Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 49 (29.11.1858)
- Date
- 1858-11-29
- Page
- Seite 674 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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674 trsi25 gar keine Berücksichtigung gefunden und ohne diesen viele Wörter, namentlich aus den Midraschim fehlen, wie vni Jalkut Schimoni (Midr. rabboth) Wajeze Ende; 22V "n^bidip 22riv« Midr. Esther Pathschegen; P12 Midr. rabb. p. 10. Auch die im Talmud Babli und 3eruschalmi feststehenden Ausdrücke 1^73, i«b, tit2)2, ri'b und 11-12 12, 'Eip 1122, p 12D NStf r,iN haben in diesem Wörterbuch keinen Platz gefunden; höchstens das eine ab 121 t)iD. Bei vielen neu hinzugekommenen Wörtern aus Talm. Zer. hat Verf. den Fehler begangen, nicht auf die Variante in Babli hinzuweisen, wie bei bi230 (!) Zer. Pesach. 8, und ribivv in Pesachim babli 89 b. Daß Verf. zuweilen einen *p2 des Aruch in mehrere getheilt hat, ist sehr praktisch, aber oft hat er es unnöthiger Weise und mit weniger Sachkenntniß und Beobachtung der Etymologie gethan, wie bei 12, 4., da inb mi2 zu 12 2 gehört und „sich fürchten" bedeutet.*) Samar. ib 12?i und 1212n brr.) Viele Wörter sind angeführt, aber unübersetzt geblieben, wie rims Milchsauce, binv72 niDiDiöa Stäbchen in der Spritze, plan u. dgl. m. Bei manchen Wörtern ist das Griechische, aber nicht das Talmudische übersetzt (Landau's Fehler!), oft ist die griechische Entdeckung zu weit hergeholt, wie 1LV2 npibn von 2^0 von gcoco, obgleich manche wieder als sehr treffend bezeichnet werden dürsten. Einige Emendationen, wie das schwierige ^727 ---^3127 mit dem dasselbe erörternden itTTD^p im Aruch statt isrrsp, worüber Landau seine eigenthümlichen Ideen im Pathos hinzugethan, können als gelungen angenommen werden. So läßt der üamasbir als Wörterbuch noch sehr viel zu wünschen übrig; für den Gelehrten ist er in dieser Art entbehrlich; möglich, daß er manchem Ungelehrten von Interesse sein wird, wie es heißt: l^iBtoSi 81N yittfi 22 bDb. Die Ausstattung von Papier und Druck ist im Ganzen eine gute, nur werden sich die christlichen Buchbinder mitunter quälen müssen, da die Seiten nicht mit arabischen Ziffern, und nur die Blätter mit hebräischen Buchstaben paginirt find. Lindemann. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Dresden, im November. (Privatmitth.) Die hier und da in jüdischen Zeitschriften wieder auftauchende *) Selbst R. Eliahu in seinem Commentar zu Jeruschalmi ibid. übersetzt yinb ■nxi; o^-prm. „Blumenfrage", nämlich ob man selbige auf Gräbern pflanzen dürfe? ist hier bereits längst entschieden. Schon der frühere hiesige Oberrabbiner, der selige Lippmann Abraham Löwy, ein gewiegter Talmudist der alten Schule, hatte kein Bedenken dagegen und in gleichem Sinne sprechen sich seitdem die Herren Oberrabbinen Dr. Frankel und Dr. Landau «US. Wo solche Autoritäten sprechen, „ist der Rest schweigen!" Es ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß auS einer von Tosafoth zu Kiduschin 80 a mitgetheilten Tosifta erhellt, wie es in alten Zeiten gewöhnlich sein mußte, Rosen auf Gräbern zu pflanzen! — Blos die Mitgabe von Blumenbouquets rc. in den Sarg oder in das Grad ist auch hier untersagt, wegen dal taschlirith. —*) Die Mortara - Angelegenheit hat hier selbst in katholischen Kreisen Unzufriedenheit mit der römischen Curie erregt. — Zu der Notiz in No. 45. d. Bl. über die Vorschriften der Talmudisten in ähnlichen Fällen ist hinzuzusügen, daß der berühmte Mordechai ben Hilel (ein jüdischer Märtyrer des 13. Jahrhunderts) ausdrücklich erklärt, daß, wenn eine jüdische Behörde einen Unmündigen, ohne Zustimmung seiner Eltern, ins Judenthum aufnimmt, dieser Act ganz ungültig sei. Bamberg, im November. (Privatmitth.) Auf einen Anfragebericht des Districtö-Rabbincrs Herrn Rosenfeld zu Bamberg an die Königl. Regierung von Oberfranken, daS Verhalten der israelitischen Schuljugend in Beziehung auf den Gottesdienst betreffend, erfolgte nachstehende höchste Entschließung: Bayreuth, den 1. Mai 1858. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Auf den Anfragebericht vom 20. v. M. unten bezeichneten Betreffs wird dem Districtörabbiner Rosenfeld zu Bamberg zur Entschließung eröffnet, daß die israelitische Schuljugend allerdings zur Theilnahme am Gottesdienste an den Sabbathen und Feiertagen, so wie zur Betheiligung am Choralgesange verpflichtet ist und daß allenfallsige nicht entschuldbare Versäumnisse mit den in der Ministerialentschließung vom 20. Mai 1815 sub. 1—3 incl. Schul - Verordnungs - Sammlung S. *) Auch hier ist von meinen Vorgängern und mir die Bepflanzung von Gräbern mit Blumen nicht behindert worden. Die Redaction.