Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 47 (15.11.1858)
- Date
- 1858-11-15
- Page
- Seite 650 (sequence 10)
- Language
- German
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650 scheu Sträflinge, ihnen die neben den üblichen hohen Festen auch die von den späteren Kirchenvätern eingesetzten Feiertage zu lassen, und sie wurden vom Minister deS Innern genehmigt; aber wer will sich des jüdischen Gefangenen annehmen?*) — ’js-b? ft "pa 1?wrft. * Ich halte diese Protestation nicht minder wichtig, als den Vorgang in Bologna; denn gilt es dort, dem Kinde seine Eltern und seine Religion wiederzugeben, — so handelt es sich hier wieder darum, Individuen, die vermöge ihres Verbrechens mit Gott und der Menschheit zerfallen, von Gott und der Religion sich entfernt haben, — sie mittelst religiöser Pflege wieder mit der Religion zu vereinigen suchen, zur Erkenntniß und zur Einsicht dessen, worin sie gefehlt, zu führen durch religiöse Unterredungen und Belehrungen Seitens des jüdischen Seelsorgers. Und nun frage ich: wie vermag dieser mit sicherem Erfolg auf den religiösen Gemüthszustand deS Sträflings hinzuwirken, wenn Feiertage wie n"i und sä'-» ohne Beachtung bleiben sollen? Nimmt man nun an, daß der protestantische Sträfling mit Königs Geburtstag (letzteren feiern alle Confessionen) neun Feiertage im Jahre hat, der katholische fast dreimal so viel, der jüdische hingegen ist nur auf die beiden ersten und letzten Tage des Pessachfestes angewiesen. Als ich den Sabbath vor i-tS den Gottesdienst in hiesiger Strafanstalt abhielt, eröffnete ich den Gefangenen, daß nach den an die Direction eingegangenen Ministerial-Rescripten vom 18. Januar und 5. Juni d. I. alle Aussicht zur Feier der hohen Feste geschwunden sei, da ergoß sich Alles in Thränen und baten mich flehentlichst, noch die letzten Schritte zu thun; aber was von meiner Seite her geschehen konnte, geschah schon längst, — es erhielt bei den Rescripten deS Herrn v. Westphalen sein Bewenden und die armen Züchtlinge durften in ihrer Zelle nur daran denken, — daß Feiertage sind. Eingedenk des rabbinischen Spruches: ift ■p'ftn ■)? rtnst ifti Tittft nydAN trete ich noch ein Mal vor meine Herren Collegen, ganz besonders *) Also die katholischen Sträflinge protestirten — wenn dies der Fall, warum protestiren nicht die jüdischen Sträflinge selbst? Sollten sich selbst Sträflinge ihres Judenthums schämen? Es ist authentisch, daß jüdische Sträflinge in corpore den Sonnabend verneinten, als fie gefragt wurden, ob sie Sonnabend oder Sonntag arbeiten wollten! Redact. wende ich mich: n:»» huyift an die Herren Rabbinen und Prediger unseres Vaterlandes in Vereinigung mit unserer für Recht und Wahrheit unermüdlichen Redaction, diesen Zeitpunkt, wo so manche Veränderung in der Gesetzgebung sich kundgiebt, nicht unbenutzt vorübergehen zu lassen und die Angelegenheit der jüdischen Sträflinge vorS Forum des neuen Ministeriums deS Innern zu bringen. Zum nähern Berständniß erlaube ich mir den in Rede stehenden Paragraphen wortgetreu nochmals hierherzusetzen: „Nur an den jüdischen vier hohen Festtagen der Osterzeit sollen die Israeliten mit der Arbeit verschont und es soll ihnen die Haltung einer besonderen Andacht in einem besonderen Locale gestattet werden. „Auch soll bei den übrigen Festtagen ihnen am Abend vorher, eine Stunde vor dem Einschluß ebenfalls, wie am Sabbath, die Versammlung zur gottesdienstlichen Andacht nachgelassen werden." Wohlan, lasset uns nun unfern im Kerker schmachtenden Glaubensgenossen zu Hülfe kommen, und ihnen, die dtimd irawna sind, das Wort reden. Lasset uns in vereinter Kraft, — Einheit macht stark — bei dem zeitigen, allgemein hochgeachteten humanen Staatsminister, Herrn vr. Flottwell, unsere ganz gehorsamste Bitte unterbreiten! Zum Schlüsse sei mir noch zu bemerken gestattet, daß dessenungeachtet mirunterm 18. Jan. d.J. vom vorigen Ministerium gleiche Rechte mit den übrigen Predigern der Anstalt eingeräumt wurden, eS heißt nämlich im Rescripte: „Dagegen habe ich nichts zu erinnern, daß die neu eingelieferten jüdischen Sträflinge in der dortigen Anstalt künftig nicht dem evangelischen Geistlichen, sondern Ihnen vorgeführt werden, um die in §. 25. ibid. über den Grad der sittlichen und religiösen Ausbildung des Sträflings vorgeschriebene Prüfung vorzunehmen, und daß eben so in den Fällen, wo es einer seelsorgerischen Aeußerung über den sittlichen und religiösen Zustand eines Sträflings bedarf, in Betreff der jüdischen Strafgefangenen von Ihnen diese Aeußerung gefordert wird." Von dieser Zeit ab werde ich auch jedes Mal zu den Conferenzen eingeladen. Kuttner. Nachbemerkung der Redaction. Wir können auch heute dem schönen Eifer des Herrn Kuttner nur unsre Anerkennung zollen; auch wir halten den Gegenstand für wichtig, aus dem all-