Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 47 (15.11.1858)
- Date
- 1858-11-15
- Page
- Seite 649 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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649 In Württemberg, Baden, Hannover und Mecklenburg ist jeder israelitische Lehrer verpflichtet, alle vier Wochen zu predigen. Daß vielen Lehrern hierzu die Begabung abgeht, kann kein Hinderniß sein. Uebung lhut hier viel und auch der mittelmäßigste Prediger kann durch sein Work wirken, wenn eS nur von Herzen kommt. ES müßte bei der Bildung und Prüfung der israelitischen Lehrer auf daS Predigen Rücksicht genommen werden. Verlangen, daß der Lehrer für jede einzelne Predigt erst die Genehmigung deS Vorgesetzten Rabbinen einhole, heißt daS Predigen überhaupt unmöglich machen, indem dem Lehrer vor dem Feste nnr einige Tage zur Ausarbeitung einer solchen frei bleiben, und auch der Rabbiner nicht im Stande sein wird, in der Festwoche 20—30 eingehende Predigten seiner Prüfung zu unterziehen. Sollten hier und da bei Lehrern Mißbräuche Vorkommen, so läßt sich gegen den Einzelnen vorschreiten. Wollte man aber überhaupt von dem Grundsätze ausgehen, um deS möglichen Mißbrauches willen den Gebrauch aufzuheben, so müßte das Predigen allgemein allen Geistlichen verboten werden, weil bei allen die Möglichkeit des Mißbrauches vorhanden ist, so wie man den Gebrauch deS FeuerS verbieten müßte, um einer möglichen Feuersbrunst vorzubeugen. Ich glaube in Betreff des hier Gesagten um so weniger eine Verkennung meiner nur die Hebung der Religiosität in unseren Gemeinden zum Ziele habenden Absicht besürchten zu müssen, als es sich hier nicht um die Vermehrung des Einkommens, sondern der Arbeit deS israelitischen LehrerS handelt. 6. II. Aus Rheinhessen, im Oktober. lPrivatmitth.) Die zweite rheinhessische israelitische Lehrer-Conferenz fand am 26sten September in Odernheim statt. Es waltet ein Geist in diesen Versammlungen, der Segensreiches verspricht. Das Streben nach Fortschritt, das Bewußtsein, daß die Besserstellung der Lehrer nur durch intellektuelle Kräftigung derjenigen, die sich der israelitischen Schule widmeten, bedingt ist, läßt Selbstsüchtiges nicht aufkommen, erhält die Einigkeit und verheißt den beiden Instituten, der Conferenz und dem durch sie gebildeten Lehrerleseverein, eine schöne Zukunft. Mögen die Mitglieder die kleinen Opfer nicht scheuen, und gewiß wird sich der ganze Stand dadurch bedeutend heben. In dieser zweiten Versammlung wurde besonders das Statut für den Leseverein besprochen, die Begründung der Bibliothek in Angriff genommen, die Circulation der Bücher geregelt rc. Möge daS letzte Institut tdie Bibliothek) sich auch einer Unterstützung auS weiteren Kreisen erfreuen. Buchhändler und Literaten, die für einschlägige Werke, religiösen, jüdisch-wissenschaftlichen und historischen, ferner pädagogischen Inhalts einen größeren Leserkreis wünschen, und Abnehmer finden wollen, mögen dieselben dem Bibliothekar Klingenstein in Odernheim vorlegen. Daß die Conferenz auch Feinde hat, denen die Selbstständigkeit derselben ein Dorn im Auge ist, hat nichts zu bedeuten; es war vorauSzusehen. ES ist nur zu bedauern, daß die Conferenz, indem sie ihre „eifrigen" Feinde von sich fern hält, auch solche hoch« achtungSwerthe Männer einzuladen verhindert ist, von denen sie nur GuteS erwarten könnte. Doch, Zeit bringt Rosen. Warten wir, waS auS den Denun« ciationen werden wird. Preußen. Insterburg, 3. November. lPrivatmitth.) Mein Artikel in No. 17. dieser Zeitung, „die Beantragung bei der betreffenden hohen Staatsbehörde um Erweiterung deS §. 110. des Rawiczer StrafanstaltS-ReglementS auf die übrigen jüdischen hohen Feste", blieb bei meinen Herren Collegen (außer einem Referat auS Anclam), so sehr die Redaction meinen Aufruf kräftigst unterstützte, ohne Anregung. Was ich ahnte, das geschah. Den jüdischen Sträflingen hierorts gingen die letzten heiligen Festtage ganz spurlos vorüber. Vergeblich bot unser würdiger Vorstand seinen ganzen Einfluß bei der Dircction auf; vergeblich waren alle meine Bemühungen bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen. Amtlichen Berichten zufolge sind in Preußen dreist i g Strafanstalten, in denen mehr oder weniger Israeliten detenirt sind. An den meisten dürften wohl Seelsorger Seitens der betreffenden Bezirks-Regierungen angestellt sein*); aber leider! ist es Niemandem bisher eingefallen, gegen daS im Jahre 1837 entworfene Strafanstalts-Reglement, — namentlich gegen den Paraphen 110. zu protestiren. Aus authentischer Quelle weiß ich, daß dieser Coder seitdem viele Verbesserungen erlitten hat. So protestirten u. A. die katholi- *) Das bezweifeln wir durchaus! Redact. 47