Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 47 (15.11.1858)
- Date
- 1858-11-15
- Page
- Seite 648 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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648 geben. Hier werden sich aber Bedenken erheben und die Frage austauchen: Dürfen oder sollen Lehrer predigen? Diese Frage ist eigentlich von unserem Lehrer Moscheh längst bejahend beantwortet, wenn er sagt: „trara:: 'n ö* bv irr ''v." „Möchte doch das ganze Volk des Ewigen Propheten sein!" Eine gegentheilige Ansicht hat sich aber, trotz dem Dementi des Gottesmannes, Bahn gebrochen, welche nur Rabbinen als berechtigt zum Predigen anerkennen will. In wie fern diese Ansicht eine Berechtigung in den Staatsgesetzen findet, weiß ich nicht; in den Gesetzen des Judenthums findet sie eine solche nicht. Hier ist es eine Neuerung. Das Judenthum hat keine 'Ordination der Geistlichen, keine Geistlichkeit als Stand in dem Sinne, wie das Christenthum. Die Hierarchie hat hier keinen Boden. Die vor Jahrtausenden eingeführte S'micha hat sich schnell überlebt, weil sie ohne Berechtigung war.*) Den Lehrern das Predigen versagen, oder was gleichviel, in jedem einzelnen Falle von der Eclaubniß des betreffenden Rabbinen abhängig machen, gereicht der Gemeinde, dem Rabbinen- und Lehrerstande zu unberechenbarem Nachtheil. Ich erlaube mir, dieses in Folgendem zu begründen: 1) Wird der Gemeinde dadurch geschadet. Jede christliche Gemeinde hört allsonntäglich das Wort der religiösen Belehrung, Erbauung und Ermahnung in ihrer Kirche verkünden. Den jüdischen Landgemeinden aber wird in ihren Synagogen nur selten ein solcher geistiger und religiöser Genuß zu Theil. Darum wird man dort den Gottesdienst auch selten in seiner vollen Würde und oft nur von schwacher Wirksamkeit fürs Leben finden. Wie nothwendig ist es da, daß dem israelitischen Lehrer nicht nur die Befugniß ertheilt, sondern die Pflicht auserlegt werde, wenigstens au den hohen Festtagen, wo die Gemüther für religiöse Eindrücke besonders disponirt sind, den Eindruck des Gottesdienstes durch einen religiösen Vortrag zu erhöhen. Da vermag er unendlich viel zur Beförderung des religiösen Lebens zu thun. Verschließt man ihm dieses ihm bis jetzt unbestritten ungehörige Feld, und das in einer der Religion ohnedies so sehr *) Das Händeauflegen Moschehs bei Joschuah sollte doch wohl nur die feierliche Uebergabc des Führeramtes an denselben und dessen Einsetzung als Volksfürst und Heerführer vor den Augen des Volkes symboliflren, da er ja in religiösen Dingen vom Priester abhängig sein sollte. abgewandten Zeit, so wird der Gemeinde eine tiefe Wunde geschlagen und religiöser JndifferentismuS kann ungestört immer mehr seine Herrschaft ausbreiten. 2) Wird dem Rabbinen stände selbst empfindlicher Nachtheil dadurch gebracht, indem das Wicken der Rabbinen dadurch unwirksam gemacht wird. Im Geistigen wie im Körperlichen erwachsen Bedürfnisse erst aus dem wiederholten Genüsse. Vernimmt die Gemeinde das Wort religiöser Belehrung oft von ihrem Lehrer, so wird das religiöse Interesse bei ihr immer geweckter, das Bedürfniß nach religiöser Belehrung und Erbauung immer lebhafter werden, und sie wird dann um so aufmerksamer der Predigt ihres Rabbinen lauschen, wenn dieser einmal die Kanzel ihrer Synagoge betritt. Sind ihr aber diese Vorträge ganz fremd, so wird der Rabbiner, der nur höchstens ein bis zwei Mal jährlich in ihre Mitte kommen kann, für seinen Vortrag nur gleichgültige Zuhörer haben und für seine Wirksamkeit wird er sich hier keine Anerkennung erwerben können. Das Ansehen und das Wirken der Rabbinen wird daher durch das Predigen der Lehrer nicht nur nicht gefährdet, sondern unterstützt und erhöht. 3) Wird dem Lehrerstande und dadurch auch der Schule Nachtheil gebracht. Man weiß, daß die israelitischen Lehrer in ihrer Gemeinde noch lange nicht die Achtung genießen, welche ihrem Stande gebührt. Das ist auch der Hauptgrund, daß sich jetzt noch so wenig wirklich befähigte israelitische Jünglinge dem Lehrerstande widme», und Eaß die, welche sich ihm gewidmet haben, diesem Stande so gern wieder den Rücken wenden. Um dem zu befürchtenden baldigen Eintritt des Mangels an israelitischen Lehrern in Kurheffen zu begegnen, müßte man nicht darauf bedacht sein, den israelitischen Lehrerstand noch mehr herunterzudrücken, ihn vielmehr zu heben suchen. Dieses kann aber gerade dadurch geschehen, daß man den Lehrern das Predigen zur Pflicht macht, sie also gewissermaßen als Prediger anerkennt, was auch der israelitische Lehrer von jeher ist und war. DaS Gegentheil hiervon nimmt den Lehrern ein ihnen in Israel grundsätzlich bis jetzt überall zugestandenes Recht und drückt den Lehrerstand noch tiefer herunter. Man wird eö dann auch zu verantworten haben, wenn die israelitischen Gemeinden und Schulen KurhessenS bald verwaist oder mit unfähigen Subjecten besetzt sein werden. Dann wird das alte Chederwesen seine Auferstehung feiern.