Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 47 (15.11.1858)
- Date
- 1858-11-15
- Page
- Seite 647 (sequence 7)
- Language
- German
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647 DaS Unglück der „Austria" hat auch viele jüdische Familien Bayerns in tiefe Trauer versetzt. Besonders bedauert wird Herr Rosenthal mit Familie aus New-Nork. Madame Rosenthal weilte seit drei Jahren mit ihren 4 Kindern in Fürth, und hatte sich durch seltene Liebenswürdigkeit und ausnehmende Wohlthätigkeil allgemeine Achtung und Liebe erworben. Plötzliche Erkrankung der Kinder hatte die Familie verhindert, vier Wochen früher abzureisen. In Thalmäßingen soll ein Rabbiner angestellt werden, der zugleich die Lehrerstelle mit versteht. Als Bewerber hat unlängst, der zweite Sohn des Herrn Rabbiners B. in Würzburg einen Probevortrag gehalten. Wer wollte nicht darin einen göttlichen Fingerzeig erblicken, daß die Vorsehung Herrn B. derart mir Söhnen gesegnet, daß er ganz Bayern, welch ein Glück, mit Radbinen versehen könnte. Wer weiß, was noch geschieht, qui vivra verra. Aus Oberhessen, Kurhessen, im Oktober. <Pcivatmilth.) Kurhessen gehört unstreitig zu den deutschen Staaten, in welchen das israelitische Gemeinde-, Schul- und beziehungsweise auch Synagogenwescn sich in wohlgeordnetestem Zustande befindet, und das schon seit vier Jahrzehenden! Die Gemeinden haben das Präsentationsrecht für die vacantcn Lehrer- und Vorsängerstellen, die Lehrer müssen sich einer Prüfung in den Religions- und Elementarfächern bei einer vom Staat ernannten Prüsungscommisston unterziehe», haben einen im Gesetz genau vorgeschriebenen PflichtenkrciS und werden nach kurzem Provisorium definitiv angestellt. Alles befindet sich im organischen Zusammenhänge. Ein wesentlicher Punkt ist indessen im Gesetz nicht vorgesehen und hat schon oft Anlaß zu Collisionen gegeben. Es handelt sich nämlich darum, ob die israelitischen Lehrer in den Gemeinden, wo kein Rabbiner ist, und diese bilden die übergroße Mehrzahl, predigen dürfen, oder ob dieses blos den Rabbinen zukomme. Die betreffenden Staatsgesetze sagen nichts hierüber und in den jüdischen Ritual - und Cultusgesetzen läßt sich nichts finden, was hinsichtlich des Predigers gegen die Lehrer spräche. Aus der Vorschrift des Talmuds, dreißig Tage vor dem Feste über das Fest zum Volke zu sprechen, ließe sich gerade eine Verpflichtung der Lehrer zur Abhaltung gottesdienstlicher Vorträge Nachweisen. Dennoch hat dieses schon Anlaß zu Conflicten zwischen Rabbinen und Lehrern gegeben. In der Provinz Oberhessen wurde durch vorsteheramtliches Ausschreiben vom 25. Juni 1855 mit Bezugnahme auf ein früheres Ausschreiben vom 11. November 1822 lzu welcher Zeit aber das israelitische Schulwesen in Kurhessen noch nicht geordnet und öffentliche israelitische Lehrer noch nicht vorhanden waren) es den öffentlichen israelitischen Lehrern untersagt, Predigten zu halten, ohne solche vorher dun Vorgesetzten Rabbinen zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt zu haben. Eine Eingabe des Referenten hingegen bei kurfürstlichem Vorsteheramte der Provinz Oberhessen wurde von diesem abgewiesen. Im Beginn des JahreS 1857 vom Herrn Provinzialrabbiner Gosen ausgefordert, einen Lehrplan für israelitische Schulen nebst den Motiven hierzu behufs der Einsendung an das hohe Landrabbinat auszuarbeilcn und einzusende», habe ich h.erauö Veranlassung genommen, auch das Predigen der Lehrer zur Sprache zu bringen. ES ist dieses für das religiöse Gedeihen der Gemeinden ein sehr wichtiger Gegenstand, der eS wohl verdient, ausführlich und allseitig erörtert zu werden. Indem ich wünsche, zur weiter» Discussion über diesen Gegenstand durch vorliegende Zeilen Anlaß zu geben, theile ich das in dem genannten Berichte von mir hierüber Gesagte wörtlich mit: „Von Nutzen würde eö sein, wenn alle 4 Wochen eine Kalechisation, abwechselnd zuweilen mit einem religiösen Vortrage, beim Sabbathgottesdienste stattfäude. Synagoge und Schule würden dadurch in Verbindung und Wechselwirkung mit und zu einander gesetzt, dem öffentlichen Gottesdienste der Israeliten würbe ein belehrendes und erbauendes Element hinzugcfügt und nicht nur die Eltern, sondern auch die übrigen Gemeindeglieder würden Interesse für die Schule gewinnen und die Lehrerwirksamkeit mit andern Augen zu betrachten ansangen; den Schülern würde diese Einrichtung, ein Sporn zum Fleiße und den Lehrern zur größer» Aufmerksamkeit auf die oft noch sehr vernachlässigte katechetische Behandlung der Religionslehre sein. Der vierwöchentliche Zwischenraum würbe den Lehrer nicht zu sehr belästigen und der Sache den Reiz der Neuheit lassen. Zuweilen müßte auch ein religiöser Vortrag an deren Stelle treten, waS namentlich an den Festtagen Verpflichtung sein müßte, um dem festtäglichen Gottesdienste eine nachhaltige Wirkung zu