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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-11-08 · Heft 46 (8.11.1858) · p. Seite 637

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 46 (8.11.1858)
Date
1858-11-08
Page
Seite 637 (sequence 11)
Language
German
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687 ihm eine sehr lebhafte, aber resultatlose Debatte und ging dann, ohne sich vorher zur Audienz melden zu lassen, zum Papste, wo er zwar vorgelaffen wurde, aber keine bessere Auskunft fand. Der Herzog v. Grammont, der darüber einen detaillirten Bericht an seine Regierung eingesendet hat, erwartete fernere Instructionen, um sein Verhalten darnach zu bemessen. Ein Turiner Correspondent der „Jndependance Beige" theilt in Bezug auf die Mortara-Angelegenheit eine wichtige Thatsache mit, aus der sich ergiebt, daß daö heilige Officium seinen Ausspruch, nach welchem die Wegnahme deö Kindes aufrecht gehalten werden soll, auf eine Aussage des Mädchens stützt, welche daö Kind getauft haben will, die sich später als ganz falsch herausgestellt hat. Das Mädchen war zur Zeit, als sie die Taufhandlung vorgenommen haben will, 18 Jahre alt und ohne jede Erziehung. Sie hat nun selbst eingestanden, gar nicht gewußt zu haben, wie die Tauft vorzunehmen sei, und sie habe sich deshalb bei einem Droguisten, NamenS Lepori, darüber belehren lassen. Dieser Lepori erklärt nun aber diese Angabe für ganz unwahr, und so stellt sich die Annahme als vollkommen wahrscheinlich heraus, daß das Mädchen das Kind gar nicht getauft und nur aus Rachsucht die Aussage gemacht hat, um die Familie Mortara ihres KindeS zu berauben." — (Wie hierdurch die Behauptung des Univers und seines Gehülftn, des Journal de BrurelleS, daß der sechsjährige Knabe freiwillig in dem Kloster bleibe und seine Eitern selbst bekehrt habe, widerlegt waren, wenn ihre Insinuationen einer Widerlegung bedürften, sieht Jeder von selbst ab.) Auch die sardinische Regierung hat jetzt durch ihren Gesandten zu Rom Einsprache gegen das eingehaltene Verfahren erheben lassen. Die Turiner Blätter besprechen dieses, ohne im Geringsten die Hoffnung zu hegen, daß dadurch ein günstiges Resultat erzielt werde. Die „Augsb. Allg. Zeitg." läßt sich von Paris schreiben, daß Frankreich keine weitern Schritte thun werde. Die Angelegenheit sei im Ministerrathe besprochen worden. Der Unterrichtsminister habe sich dahin geäußert, daß das Dogma den Ausschlag geben müsse, und der Kaiser habe sich der Ansicht des Herrn Ruland angeschloffen. — Es erscheint dies sehr wahrscheinlich, obschon der A. A. Z. in dieser Angelegenheit wenig zu vertrauen ist. Sie, die bald mit dem linglauben kokettirt und in ihren Aufsätzen höchst unkirchliche Ansichten zu Tage fördert, bald mit dem Protestantismus liebäugelt, bald wieder dem Ultramontanismus schmeichelt, hat für die Juden nur Worte deS Hohnes. Während sie die Acußerungen anderer Journale nur aufs Dürftigste registrirt, hat sie eine Spalte Raum für den spöttischen Theil eines TimeSartikels, da dieses Blatt in böser Laune darüber, daß die Engländer auch in dieser Sache ein Wort mitzusprechen nicht die Gelegenheit haben, den Vorgang in humoristischer Weise behandelt. Würden die Time», die bekanntlich an Gedächtnißschwäche leiden, deS Geschreis, welches sie in der Angelegenheit des bekannten protestantischen Ehepaars in Toscana erhoben hatten, sich zu erinnern gewußt haben, so wären ihre Auslassungen anders ausgefallen. Wenn wir Juden neuerdings irgend eine Erfahrung gemacht, so ist es die: Hilf dir selbst, und der Himmel wird dir helfen. Wo eS sich um die Angelegenheit von Juden handelt, haben wir außerhalb unser auf Beistand nicht zu rechnen. Paris, 23. October. Der tlourrier de Ja Moselle citirt verschiedene Erlässe des StadtrathS und des Parlaments aus dem 17. und 18. Jahrhundert, wonach kein Judenkind unter dem Vorwand der Taufe den Eltern entführt und vor dem 14. Jahre zur Abschwörung seiner Religion zugelaffen werden darf, namentlich ist auch den Klöstern und Geistlichen überhaupt verboten, dergleichen Kinder vor dem 12. Jahre aufzunehmen. Noch wichtiger ist eine Bulle deS Papstes Clemens XIH. vom 9. Februar 1764; danach sprach der Papst, nachdem er in einer allgemeinen Versammlung die Meinung der Cardinäle und Generalinquisitoren über die heimliche Taufe eines jüdischen Kindes gehört hatte, die Straft der Verbannung gegen Diejenigen aus, welche die Tauft vollzogen hatten, obgleich dies Katechumenen waren, und befahl, das Kind den Eltern zurückzugeben. Endlich theilt der Courrier de la Moselle noch den Wortlaut eines Erlasses des Generalinquisitors in Avignon vom 20. März 1776 mit, wodurch im Namen deS Papstes und des heiligen Officiums streng verboten wird, jüdische Kinder zu taufen oder damit zu drohen oder zu behaupten, sie seien getauft; ferner ist untersagt, jüdische Kinder unter dem Vorwände, sie zu taufen oder in der christlichen Religion zu unterrichten, oder weil sie getauft seien, ihren Eltern zu entführen, alles 46**

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