Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 44 (25.10.1858)
- Date
- 1858-10-25
- Page
- Seite 604 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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604 # mit verjüngter Kraft erscheinen werde. Derselbe^will auch eine Ausgabe des Jalkut in Octav veranstalten. — In dem Berichte in No. 38. hätte Herr David Napoport, der Verfasser vieler trefflicher hebräischer Gedichte, nicht mit Stillschweigen übergangen werden dürfen. — Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, im Oktober. (Privatmitth.) In der hiesigen Presse hat die Abhandlung: „die Gleichstellung der Juden vom Gesichtspunkte der deutschen Einheit", die Sie von Chronik in No. 37. brachten, ein vielfaches Echo gesunden, was nach dem Vorgänge, daß ein Kirchentagsmitglied den Fluch Gottes über Israel heraufbeschwor, desto wichtiger und anerkenneuswerther ist. Gern daher theile ich Ihnen die in diesem Bezüge von einem hier vielgclesenen Localblatte, „Die Reform", unter der Ueberschrift: „Die religiöse Toleranz in Hamburg" gethane Aeußerung mit, welche sicherlich verdient, als ein freundliches Zeichen der Zeit beachtet zu werden. „Wie wenig", sagt das Blatt, „die von den Mitgliedern des sogenannten Kirchentages gepredigte Unduldsamkeit gegen Andersgläubige auf die tolerante Denkart der Hamburger vermocht hat, beweiset recht schlagend der Umstand, daß unmittelbar nach dem Kirchentag sogar unsre conservative Zeitung, der „Hamburger Correspondent" (No. 226.), aus Chronik's Abhandlung über die Gleichstellung der Juden in der „Allg. Ztg. d. Judenthums" einen Auszug brachte, worin diese Gleichstellung nicht allein als vom Gesichtspunkte des Rechtes für entschieden, sondern auch vom patriotischen und ftaatsmännischen Gesichtspunkte als eine politische Nothwendigkeit erklärt wurde. „Beim Gcgeneinanderhalten der Mallet'schen Auslasiungen mit Chronik's Darlegung des staatlichen Verhältnisses der verschiedenen Confessionen, die sich auf der lichten Höhe des Zeilbcwußtseins bewegt, fällt jene erbärmliche Engherzigkeit in ihrer ganzen mittelalterlichen Rohheit nur desto empörender auf, und hat eS uns zur freudigen Genugthuung gereicht, daß der „Hamburger Correspondent" dargethan, wie selbst der Hamburger Conservalismus mit jener frömmelnden Niedrigkeit nichts gemein haben mag, die ihre Augen nur verdreht, um den Gotteszug der Zeit nicht zu sehen, der die Menschen eint, anstatt sie fanatisch von einander zu reißen. Eine kräftigere Widerlegung hätten die Dunkelmänner in unserm Hamburg nicht erfahren können. Möchten sie daraus lernen! — " •— Der Verfasser jenes Aussatzes, Herr Rabbinats- CandidatChronik, wird nach Baltimore als Rabbiner gehen; doch reflectirt auch die Gemeinde zu Strelitz auf ihn. — Von der Unterweser, im September. (Privatmitth.) Ein bremer Staatsbürger, im brcmer Staat geboren und heimathsbcrechtigt, wünschte vor einiger Zeit sich in der bremer Hafenstadt Bremerhafen nicderzulassen. Er wandte sich deshalb an den Gemeinderath zu-Bremerhafen, stellte die verlangte Bürgschaft, brachte eine sehr günstige Bescheinigung über sein bisheriges Betragen bei, und genügte vollständig allen Anforderungen des Gemeinderaths, wie ihm dies von dem Vorsitzenden desselben ausdrücklich bezeugt worden. Aber der Bremerhafencr Gemeinderath beschloß, dem brcmer Staatsbürger die Aufnahme in Bremerhafen nicht zu gewähren, weil — ein besserer Grund wäre wohl nicht aufzusinden — weil der Aufzunehmende ein Jude ist. — Wenn es wahr ist, was ein neuerer Schriftsteller bemerkt, daß der Stand der Emancipationsgeschichte innerhalb der einzelnen deutschen Staaten und Städte ein fast untrüglicher Gradmesser für den Standpunkt der humanen und politischen Bildung in den verschiedenen Staaten und Städten Deutschlands ist, so würde dies eben für den Bildungsstand Bremerhafens kein sehr erfreuliches Resultat abgeben. Worms, im September. (Privatmitth.) Aus der von einem Brande so hart betroffenen Stadt Geisa im Eisenacher Oberlande theilt man einen schönen Zug eines dortigen katholischen Einwohners mit. Derselbe räumte nämlich den dortigen Juden, deren Gotteshaus ganz abgebrannt ist, und die für die letzten Festtage ihren Gottesdienst in einem großen Locale zu halten wünschten, nicht nur hierzu die obere Etage seines Wohnhauses ein, sondern lohnte auch jede ihm angebotene Bezahlung ab. — Das AppellakionSgericht in Stettin hat denn doch die Anklage gegen Pastor Zeller, welcher, wie die Leser d. Bl. sich erinnern, einigen christlichen Herren, welche der Einweihung einer Synagoge beiwohnten, dieses rügte und von Jenen dar-