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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-10-18 · Heft 43 (18.10.1858) · p. Seite 592

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 43 (18.10.1858)
Date
1858-10-18
Page
Seite 592 (sequence 8)
Language
German
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892 rung der betreffenden Ortschaften ist ein durchweg freundliches zu nennen.... Neulich hatten wir Gelegenheit, auf einem jüdischen Gute einem Erntefeste beizuwohnen. Es war nach beendigtem Schnitte des Weizens. Der Erntekranz ward unter Gesang der zahlreichen Schnitter auf den „Hof" gebracht, und von herzlichen Wünschen begleitet der Hausfrau übergeben. Schnaps und bunte Bänder lohnten Schnitter und Schnitterinnen für ihre Aufmerksamkeit, und selbst der strengste Kritiker würde hier nichts beobachtet haben, waS an einen confefsionellen Unterschied erinnert hätte. Ist die Zahl der israelitischen eigentlichen Grundbesitzer klein zu nennen, so ist dies keineswegs auf die jüdischen Landwirthe im Allgemeinen auszudehnen, indem sich ein großer Theil der Juden in den kleinen Orten mit der Agrikultur auf gepachteten Aeckern befaßt, und außerdem ein jedes Dorf einige jüdische Familien aufweisen kann, die nebst dem Pachte der Propination Landwirthschaft treiben. — Wie hier allgemein gesprochen wird, sollen sie schon in nächster Zukunft die orientalische Tracht mit der französischen verwechseln, und zwar soll der Befehl hiezu von Oben Herabkommen." (??) Die zwei Fragezeichen, mit welchen der oben angeführte Artikel schließt, scheint den Zweifel des Correspondenten oder der Redaction deS „Wanderer" über die Verwechselung der orientalischen Tracht anzudeuten, indessen, so viel uns bekannt, ist diese Nachricht nicht so ganz aus der Lust gegriffen, es ist etwas Wahres daran. Es liegt uns nämlich ein bezirksämtlicher Erlaß vor, der auf Grund der Gubernialverordnungen vom 9. September 1846 Z. 53011 und 25. Juni 1847 Z. 40141 dem Magistrate aufträgt, „sogleich einen vollständigen Ausweis der befugten christlichen und jüdischen Schenker vorzulegen und in der Rubrik anzuführen, welche israelitische Schenker nach den obcitirten hohen Gubernialdecreten ex 1846 und 1847 die deutsche Tracht angenommen haben, indem dann bei jenen israelitischen Schenkern, welche die jüdische Tracht nicht abgelegt haben, oder sich mit dem genossenen Elementarunterricht für sich und ihre Kinder nicht nachträglich auswcisen sollten, diese Bedingung zur genauesten Erfüllung angefordcrt werden muß, sohin Denjenigen, welche Schankbefugnisse ohne Erfüllung der gesetzlichen Bedingung besitzen, die von hier gesetzwidrig ertheilten Schankbesugnisse abgenommen werden müßten"; ferner hat sowohl der Magistrat als auch der Gemeindevorstand sämmtliche israelitische Schenker zu belehren, „daß von nun an kein Schankbefugniß an Juden ertheilt werden wird, die sich nach den bezogenen hohen Normativen nicht zugleich auöweisen sollten, die jüdische Tracht abgelegt und den Schulunterricht für sich und ihre Kinder genossen zu haben." Solchen nichts weniger als judenfreundlichen Erlässen gegenüber — der angeführte soll sich auf ganz Westgalizien ausdehnen — nimmt sich das anerkennenswerthe, höchst loyale Benehmen der israelitischen Gemeinden Galiziens bei Gelegenheit der glücklichen Entbindung Ihrer Majestät der Kaiserin um so vortrefflicher aus. Außer den Stiftungen und Schenkungen von Gemeinden und Einzelnen stiegen in allen Gemeinden — so weit der Telegraphendraht reicht, fast zur selben Stunde — Dankgebete zum Himmel; selbst Greise ergossen sich in den Synagogen in begeisterten und begeisternden Reden in gelegenheitsgemäßer Sprache und Ausdrucksweise, waS selbst der officiellen Krakauer Zeitung Worte der Anerkennung entlockte. — In dem nicht genug zu beherzigenden Aussatze des Herrn l)r. Duschak, Rabbiners zu Gaya (A. Z. d. Judenth. No. 36.) wird unter Anderm auch der Wunsch ausgesprochen, „daß bei der Beschneidung das übliche Aussaugen des Blutes (mit dem Munde) unterbleibe. Um über diesen Punkt auch die scrupulösesten Gemüther zu beruhigen, erlauben wir unS, hier ergänzend auf den Aufsatz „Ueber Meziza" in Kochbe Jizchak 1. Heft, S. 44—51 hinzuweisen, wo ein Gutachten des seligen Moses Soser in ähnlichem Sinne vorkommt und der keinem für den fraglichen Gegenstand sich Jnteressirenden unbekannt bleiben sollte. — Wiener Blättern zufolge hat der griechische Gesandte am kaiserlichen Hofe in Wien, Herr Baron von Sina, dem Dichter L. A. Frankl für die in dessen Reisebuch „Rach Jerusalem!" enthaltenen Schilderungen Griechenlands durch den griechischen Consul Manzurain eine brillantene Busennadel zusteüen lassen. ES gereicht uns zum Vergnügen, Diesem hinzufügen zu können, daß, trotz der neulichen tadelnden Kritik eines Recensenten im Beiblatte der Augsb. Allgem. Ztg., dieses Buch allenthalben daS größte Interesse weckt und sich des allgemeinen Beifalls eines sehr zahlreichen Lesepublikums erfreut. — Außer dem Herrn Rabbiner Löw, der sich des vollsten Vertrauens der Behörden erfreut, führt auch der gelehrte, auch als Schulmann anerkannte Bezirksrab-

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