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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-10-18 · Heft 43 (18.10.1858) · p. Seite 588

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 43 (18.10.1858)
Date
1858-10-18
Page
Seite 588 (sequence 4)
Language
German
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«WWW» 388 stellchen, sondern auch größere Gemeinden, diesen Herren ist ja Alles leicht, mit solchen Prachtexemplaren beglückt werden, und wir haben die alte Bachurimwirthschaft in neuester Auflage. ES wird dieS übrigens nicht der letzte Sieg dieser Partei sein. Sie sind rührig, daS muß man ihnen lassen, und gewinnen um so leichter immer mehr an Terrain, als auf der anderen Seite eben gar nichts geschieht und man eben alle Sieben gerade sein läßt. Welch ein großer Unterschied von Sonst und Jetzt! Der andere allerhöchste Erlaß betrifft die pecuniären Verhältnisse der Lehrer. Es wurde nämlich bei der neuen Fassionirung der Schulstellen angeordnet, vorzüglich zwei Punkte ins Auge zu fassen: l) Wie hoch sich das Einkommen der Schulstelle gegenwärtig beläuft, und 2) ob dieses Einkommen die Subsistenz des Lehrers in genügender Weise sichert oder nicht? Bei nicht genügendem Einkommen sollen die Gemeinden, wo nur irgend Mittel vorhanden, angchalten werden, dasselbe auszubeffern. ES haben auch in der Thal ein großer Theil der Landgemeinden und die Städte mit weniger Ausnahme die Gehalte ihrer (der christlichen) Lehrer aufgebessert. Die jüdischen Gemeinden mit weniger Ausnahme haben aber diejenigen Lehrer, die eine Aufbesserung bestbegründet nachsuchten, auf gröbste Weise zurückgewiesen. Der Lehrer L. in H., ein wackerer, berufstreuer Arbeiter im Weinberge deS Herrn, der jetzt schon 30 Jahre in einer Gemeinde mit Ausdauer und Eifer zu allseitiger Zufrietenheit wirkt, beanspruchte eine Gehaltszulage von 15 Fl. jährlich, wurde aber mit dem Zusatze zurückgewiesen: wenn er mehr will, mag er sich um eine bessere Stelle bewerben. Eine andere, sehr reiche Gemeinde ließ sogar ihre Verwahrung gegen jede Aufbesserung durch einen RcchtSanwalt fertigen. Alle stimmten aber in der Hauptsache überein: der Lehrer erhält nichts. Der berufstreue christliche Lehrer hat Anspruch auf besser besoldete Stellen und kann es bis zu einem Einkommen von 6—800 Fl. bringen, abgesehen davon, daß sich sein Einkommen durch Dienstgründe, Stolgebühren u. dgl. von selbst erhöht. Was Hilst aber dem jüdischen Lehrer in Bayern die Beförderung? überall erwartet ihn das Minimum und Marimum jüdischer Lehrerbesoldung, die edictsmäßigen 300 Fl., oft noch geschmälert durch Entgang für Wohnung und Ueberbürdung von einigen Nebendienstchen. Dabei soll er Franzose und Engländer, Lehrer der Handelswissenschaften u. s. w. sein. Würden die Herren bedenken, wie sich ihr eigener Gebrauch gesteigert, so würden sie einsehen, daß 300 Fl. zur Zeit der Gründung der jüdischen Elementarschulen in Bayern mehr waren, als gegenwärtig 500 Fl., abgesehen davon, daß der Wohlstand in einer Weise sich gehoben, daß die meisten Gemeinden leichter das Doppelte als früher die Hälfte zahlen könnten. Aber unsere reichen Leute geben Hunderte für entbehrlichen Lurus und Vergnügen auö, während sie mit einigen Kreuzern mehr für den Lehrer, dem sie ihr TheuersteS anvertraucn, geizen. Uebrigens ist bei der loyalen Gesinnung unserer hohen Staatsregierung gar nicht zu zweifeln, daß die Gemeinden zur Aufbesserung gezwungen würden, wenn von Seite der Lehrer gemeinsame Schritte gcthan würden. Darum, Ihr Herren, rührt Euch jetzt, wer weiß, wann wieder die Gelegenheit so passend sich darbietet. Eine ehrende Ausnahme mag hier noch zum Schluffe erwähnt werden. Die Gemeinde Sulzbach hat einstimmig, außer der Gewährung von freiem Logis, ihrem erst vor einigen Jahren angestellten Lehrer eine Zulage von 50 Fl. jährlich bewilligt. ES zählt diese Gemeinde aber auch in anderer Beziehung zu den intelligentesten in Bayern. Vorzüglich verdankt sie dieS aber ihrem wackern CultuSvorstande, Herrn Arnold S. Arnstein. Möchte eS ihm noch recht lange vergönnt sein, daS Wohl seiner Gemeinde befördern zu helfen. Schnaitach, 7. September. (Privatmitth.) Am 28. August wurde die hiesige schön restaurirte Synagoge eingeweiht. Wenn auch derartige Feierlichkeiten jetzt so häufig Vorkommen, daß sie längst daS allgemeine Interesse verloren haben, so verdient doch genannte Feierlichkeit um so mehr Erwähnung, als in dieser Einweihung zugleich der Sieg der guten Sache nach jahrelangem Kampfe gefeiert wurde. Die Einweihung selbst wurde aus peeuniären Rücksichten in einfachster Weise gehalten. Den Glanzpunkt bildete die Einweihungsrede des Herrn Distrikts-Rabbiners Rekarsulmer, der, anknüpfend an l Buch Mos. 28, 17, den Zweck und die eigentliche Weihe deS Gotteshauses, so wie unsere Verpflichtungen gegen dasselbe in gelungenster Weise darlegte. Möchten die Worte des Redners, die namentlich auch von dem anwesenden nichtjüdischen Auditorium sehr beifällig

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