Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 43 (18.10.1858)
- Date
- 1858-10-18
- Page
- Seite 587 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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587 zu besitzen, welches die Bibel .mit dem täglichen Leben in Verbindung zu bringen sucht. Dieses Bedürfniß ist unserer Ansicht nach durch dieses Buch befriedigt. Der Verfasser hat mit scharfem Blick genau den Punkt festgehalten, wo das Populäre aufhört und das Platte anfängt. Dem innersten Wesen nach ist das Buch erbaulich; der Verfasser hat aber die süßliche Sentimentalität fern zu halten gewußt, die mit der Religion liebäugelt. Ein jüdisch-religiöser Geist weht durch das Buch, erhebend und anregend. Nach Art des Bechai ben Asher in seinem bekannten Commentar zum Pentateuch hat der Verfasser an . die Spitze einer jeden rnnö einen passenden Bibelvers gestellt, welcher den Uebergang zur 5-?ytD bildet. Zu Ende einer jeden ist ein Gebet, einfach und erbaulich. Es find auch die betrachtet. Viele Stellen der Bibel stnd hier aus dem hebräischen Grundtert übersetzt, die hier allgemein angenommene englische Neberfetzung berichtigend. Allenthalben find eine Reihe schöner Stellen aus den Midraschim— die dem nachbiblischen Judenthume die eigenthümliche Farbe und Haltung gegeben haben — mit Urtheil und Geschmack eingeflochten. Es verbindet dieses Werk in sich den Werth einer Predigtsammlung und eines Erbauungsbuches. Ohne auf prophetische Gaben Anspruch zu machen, darf man diesem Buche eine gute Aufnahme prophezeien, nicht nur in merkantilischer Hinsicht, sondern in dem besten moralischen Sinne des Wortes. Jüdische Engländerinnen — die einzige Stütze des Judenthums in diesem Lande —werden es als eine höchst willkommene Gabe betrachten. Man wird sich nicht wundern dürfen, wenn dasselbe in christlichen Häusern nicht nur mit Neugierde, sondern auch mit Befriedigung ausgenommen werden sollte. Dukes. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Baden, im August. jPrivatmitth.) Am 'ta äp? waren es 25 Jahre, daß D. Gundclfinger, ein geborener Württemberger, bei der Gemeinde Sinsheim als Religionslehrer und Vorsänger angestellt, resp. ausgenommen wurde. Die Gemeinde ergriff diese Veranlassung, um ihrem gewissenhaften und beliebten Lehrer ein äußeres Zeichen ihrer Liebe und Hochachtung zu geben. In dem israelitischen Gasthause „zur Pfalz" in Gegenwart der Schuljugend, der meisten Männer und Fmuen der Gemeinde überreichte an genanntem Sabbathe der Synagogenrath mit einer angemessenen Ansprache dem Gefeierten einen prächtigen silbernen Pokal. Derselbe sprach mit Bezug auf Vers l. des 111. Psalms in seiner Antwort seinen Dank gegen Gott, gegen die Gemeinde aus mit näherer Bezeichnung der Pflichten, Mühen und Beschwerlichkeiten eines Lehrers. Wie in dm jüngsteil Jahren, prüfte auch dieses Jahr Herr Oberrath Altmann, als landesherrlicher Commissär, Schulen, und zwar die öffentlichen auch im weltlichen Unterrichte. Es wäre zu wünschen, wenn derselbe'auf seinen Reisen auch andern Gemeindeverhältniffen seine Aufmerksamkeit schenkte, denn diese stehen nicht selten in den Händen von indifferenten und egoistischen Vorständen und lassen gar Vieles zu wünschen übrig. Die meisten Herren Rabbinen, deren Feld dies eigentlich ist, thun dann meistens nur Etwas, wenn ste dazu angeregt werden oder nicht auöweichen können. Ein allgemeines Interesse namentlich in der Lehrerwelt Badens hat gegenwärtig die in Ausführung zu bringende vom letzten Landtage beschlossene Gehaltserhöhung derselben. Unterlehrer- und Religionslehrer-Gehalte sollen von 140 Fl. zu 175 Fl. erhöht und die Stellen der Hauptlehrer theils durch Gehaltserhöhung, theils durch Schulgelderhöhung, theils durch Personalzulagen und Liegenschaften aufgebessert werden. Aus Bayern, Anfangs September. (Privatmitth.) Zwei allerhöchste Rescripte der Neuzeit wollen wir in Nachstehendem etwas näher beleuchten, in so fern sie ihren Einfluß auch für die jüdische Schule und deren Lehrer äußern werden. Das Eine, in diesen Blättern schon erwähnt, betrifft die Vorbildung der Lehrer und verordnet in §. 45. wörtlich: Israeliten sind, wenn sie auch an dem Seminarunterrichte nicht Theil nehmen, mit Genehmigung der Kreisregierung zur Austrittsprüfung zuzulaffen, sofern sie sich über gehörig genossenen Unterricht und sittliches Verhalten entsprechend auszuweisen vermögen. Was Rabbi Seligman Bär Bamberger und Consorten so lange anstrebten, haben diese Herren kraft ihrer Bemühungen auf die einfachste Weift in dieser Verordnung erlangt. WaS wollte man auch mit jenen Kunstjüngern der Würzburger Bachurimschule anfangen, die weder Fisch noch Fleisch, mit einem Worte eine Null waren? Die Befähigungsnote wird leicht erlangt und bald werden nicht mehr blos die Lehrer- 43*