Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1858)
- Date
- 1858-10-11
- Page
- Seite 573 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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573 Oberst der Miliz, mit den nöthigen Vollmachten und einer Abtheilung Dorobanzen zur Unterdrückung des Aufstandes dahin entsandt. Es ist auch bereits die Nachricht eingetroffen, daß die Ruhe der Stadt hergestellt und die Rädelsführer verhaftet seien." Man sieht, dieselbe abscheuliche Erdichtung diente hier abermals der Plünderungs-- und Mordgier des gemeinen Pöbels zum Vorwände. Aber eine Warnung mußte dies doch für unsere dortigen Glaubensgenossen sein, einerseits nach einer gesetzlichen Negulirung ihrer bürgerlichen Derhältniffe zu streben, und andererseits durch Förderung der Bildung und Gesittung in ihrer Mitte jede faktische Veranlassung zu ihrer Verdächtigung und Mißachtung zu entfernen. Die Angelegenheit in Dologna. Die D6bats bringen Auszüge aus der Denkschrift des Israeliten Mortara zu Bologna an die päpstlichen Behörden, über die von Seiten päpstlicher Carabinieri auf Befehl des die Legationen regierenden Cardinal Erzbischofs vorgenommene gewaltsame Entführung seines siebenjährigen Knaben nach einem katholischen Pensionat in Rom, zum Zweck der Erziehung im römischen Glauben. (Da uns diese Nummer des Journal des Ddbats nicht vorliegt, so geben wir darüber den Bericht der Augs b. Allg. Ztg.) Aus dieser Schrift ergiebt sich die Bestätigung der bereits früher gemachten Angaben: 1) daß der junge, sieben Jahre alte Evgard Mortara am 24. Juni 1858 heimlich seinen Eltern ohne Angabe des Grundes genommen wurde; 2) daß dem Vater erst nach mehreren Wochen und auf indirekte Weise kund wurde, daß es geschehen, weil eine gewisse Anna Morist, die einst im Mortara'schen Hause gedient, einem Krämer erklärt habe, daß sie den besagten Knaben, als et ein Jahr alt erkrankt (an einem keineswegs irgend gefährlichen Fieber leidend), getauft habe. Der Vater macht gegen den Raub unter Anderm geltend, daß die Magd, den kanonischen Gesetzen zufolge, weil der Knabe nie lebensgefährlich erkrankt, nicht berechtigt gewesen sei, das Kind zu taufen, daß überhaupt der ganze Act illegal und unglaublich erscheine, da die Magd 6 Jahre geschwiegen habe. Mehr als 1000 Einwohner von Bologna haben eine Bittschrift unterzeichnet, worin sie die Bitte des Vaters um Rückgabe seines Kindes unterstützen. Eine Menge ähnlicher F"lle werden von den D6hats citirt, worin die in ähnlicher Weise getauften israelitischen Kinder endlich doch den Eltern zurückgegeben worden sind. 1840 versuchte man vergeblich einem französischen Juden seine (angeblich getaufte) Tochter gewaltsam zu entführen; die Eltern hatten sie versteckt und verweigerten die Herausgabe. Die päpstliche Regierung fand es später für angemessen, darüber zu schweigen. — Wir finden in der Magdeburger Ztg. aus Wien unter dem 30. September ohne Angabe der Quelle Folgendes: „Auf eine Eingabe der Judenschaft in Bologna erfolgte aus Rom folgende Antwort: „Es ist möglich, daß die Magd und vielleicht sogar der Priester eine ungesetzliche Handlung begangen haben; nichts desto weniger ist die von ihnen bewerkstelligte Tauft eine nicht mehr aufzuhebende Thatsache, das getaufte Kind ist in Folge dieses Actes unwiderruflich ein Christ geworden, und so wenig man in der Welt durch Untersuchung und Aburtheilung einen ermordeten Menschen je wieder ins Leben zurückrufen kann, eben so wenig vermag man je wieder aus dem getauften Kinde einen Juden zu machen! Auf die Frage: wie Jemand zur christlichen Taufe gelangt, kommt es nicht mehr an; wer einmal getauft ist, der ist und bleibt (im Kirchenstaate) ein Christ durch die empfangene Taufe." Jedoch läßt uns der Umstand, daß anderweitig hierüber uns noch Nichts zugekommen, so wie der Tenor dieses Erlasses an der Richtigkeit dieser Mittheilung noch zweifeln. Eine so vollständige Verneinung Seitens des Papstes selbst würde offenbar schon in authentischerer Weise in die Oeffentlichkeit gedrungen sein. — Wir haben noch nachzuholen, daß nur durch ein Mißverstänvniß unsererseits Herr Rabbiner Benjamin Millstätter zu Karlsruhe aus der Liste der verehrten Herren Kollegen, welche das Gesuch an den Papst unterzeichnet haben, ausgeblieben ist. Wir haben auch die Freude gehabt, daß uns Herr I)r. A. A. Wolfs, königl. dänischer Oberrabbiner und Ritter des Dannebrog, schreibt: „Wenn Ihre Aufforderung an die deutschen Rabbiner zur Unterzeich-, nung der Eingabe an den Papst die Rabbiner anderer Länder nicht ausschließt, so bitte ich, auch meinen Namen hinzuzufügen." Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Württemberg, im August. (Privatmitth.) Unsere Landstäude haben auf Antrag der israelitischen Oberkirchenbehörde und des Culiusministeriums den Staatsbeitrag für die Cultusbebücfnisse zur Aufbeffe- 42*