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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-10-11 · Heft 42 (11.10.1858) · p. Seite 574

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 42 (11.10.1858)
Date
1858-10-11
Page
Seite 574 (sequence 4)
Language
German
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574 rung der RabbinatSgehaltc um 1000 Fl. erhöht, so daß jetzt die Staatskasse im Ganzen einen Beitrag an die Central-Kirchenkasse von 7000 Fl., statt früherer 6000 Fl. leistet. Auch gegen die israelitischen Confessions-Schullehrer bewährte sich die wohlwollende Gesinnung der Kammer. — Nach dem neuesten Staatshandbuch für Württemberg befinden sich unter 440 Aerzten des Landes 10 jüdische Aerzte, von denen 2 zugleich von Corporationen gewählte Oberamtswundärzte sind, und unter 244 Rechtsanwälten sind 24 jüdische. Die meisten sind in Stuttgart und Ulm. Auch einen Oberamtsgeometer giebt es in Mergentheim. Eine eingehendere Statistik wird für einen späteren Artikel Vorbehalten. Hannover, 8. September. (Privatmitth.) Herr Obercommerzrath Simon Hierselbst hat unlängst wiederum einen neuen Beweis seines schon so häufig bewährten Wohlthätigkeitssinneö gegeben. Schon längst mit dem Plane beschäftigt, ein jüdisches Waisenhaus für das Königreich Hannover zu gründen, hat er diesem Gedanken nunmehr dadurch einen Ausdruck gegeben, daß er einen Platz gekauft hat, geräumig genug, um sowohl ein Wohnhaus auf demselben zu erbauen, als auch einen Garten darauf anzulegen. Die Kosten für den Platz und den Bau des Hauses werden ohne die Materialien ungefähr 6000 Rthlr. betragen und wird der wohlthätige Gründer nach Beendigung des Baues zur Erhaltung der Anstalt noch eine namhafte Summe aussetzen, die jedoch augenblicklich noch nicht' firirt ist. Der liberale Stifter darf sich für diese That bei der Mil- und Nachwelt der allgemeinsten Anerkennung, bei den vielen Waisen aber, denen seine Anstalt die Stelle der Eltern zu ersetzen bestrebt ist, des aufrichtigsten Dankes und Segens versichert halten. Preußen. Berlin, im September. Zum ersten Male in Preußen ist jetzt die Ernennung eines jüdischen Assessors zum Rechtsanwalt und Notar erfolgt. Der jüdische Gerichtsassor Dr. juris Moßner ist nämlich zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Wormditt und Notar im Bezirk des ostpreußischen Tribunals zu Königsberg ernannt worden. (Es ist zu bemerken, daß bereits seit Jahren in Hcchingen Herr Di-. S. Mayer König!. Preuß. Rechtsanwalt, und zugleich dortiger Rabbiner ist. Redaction.) —. Die in diesem Monat einberufenen Geschwornen jüdischen Glaubens sind beim Präsidium des Stadtschwurgerichts vorstellig geworden mit der Bitte, sie für die heute anstehende Verhandlung von der Theilnahme an derselben zu dispcnsircn, da bekanntlich heute jüdischer Festtag ist. Da sich indessen herausstellte, daß nach Gewährung dieses Gesuches die gesetzlich nothwendige Zahl der Geschwornen nicht übrig bleibt, so ist die auf heute anberaumte Verhandlung auf morgen verlegt worden. (Wir haben hierbei hervorzuheben, daß eS als selbstverständlich nicht ausfallen kaun, wenn das Gesuch jüdischer Geschwornen, an einem hohen Festtage diSpensirt zu werden, bewilligt wird, wohl aber, daß die Zahl der jüdischen Geschwornen so groß ist, daß dadurch die gesetzliche Zahl der Geschwornen trotz der immer vorhandenen Stellvertreter nicht mehr übrig war. Da die Geschwornen durch die Behörde aus den intelligentesten, moralisch und politisch unverdächtigsten Personen ausgewählt werden, so ist dieser Vorgang ein ausgezeichnetes Zeugniß für die Israeliten Berlins.) Berlin, im September. Das neueste „Justizministerialblatt" enthält unter Anderm ein Erkenntniß des königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Competenzconflicte, vom 13. Februar 1858. Wenn zum Bau einer städtischen Kirche ein Theil der Baukosten von den städtischen Behörden als Patronatslast übernommen und auf sämmtliche Einwohner der Stadt vertheilt worden ist, so kann gegen die Einziehung dieser Beitrage so wenig wie gegen andere Communalabgaben der Rechtsweg zugelassen werden. Der Einwand des Klägers, daß er als Jude einen Beitrag zu den Pa-, tronatslasten für die städtische Kirche zu leisten nicht verpflichtet sei, desgleichen daß der von der Stadt übernommene Patronatsantheil mehr als das gesetzliche Quantum betrage, ist nicht geeignet, um den Rechtsweg zu begründen. Danzig, 14. September. (D. Z.) In Bezug auf die Wahl des Kaufmanns Goldschmidt (eines Juden) zum Commerzien- und Admiralitätsrath ist ein Immediatgesuch von Seiten der Aeltesten der hiesigen Kaufmannschaft eingereicht worden; eö hat jedoch diese Wahl au allerhöchster Stelle die Bestätigung nicht erhalten. (Wir können diese Nachricht als einen Fingerzeig

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