Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 41 (4.10.1858)
- Date
- 1858-10-04
- Page
- Seite 567 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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567 nung zur Genesung dieser hohen Kranken immer mehr schwand, so wurde cs mit den heiligen Sacramenten nach christkatholischem Brauche versehen, nachdem der Geistliche die Beichte von ihm gehört hatte. In dieser Beichte soll das Fräulein bekannt haben, daß, als eS zu Besuch bei dem Juden gewesen, die Knaben krank gefunden und Niemanden im Zimmer gesehen habe, es einen dieser Knaben getauft habe; sie könne jedoch nicht angeben, an welchem von diesen Knaben sie diese religiöse Handlung verrichtet habe. DaS Bewußtsein, ein getauftes Kind, also eine christliche Seele in jüdischen Händen als Juden fortleben zu sehen, habe sie stets beunruhigt, und sie könne nicht sterben, und glaube nach ihrem Tode nicht selig zu werden, wenn dieses Kind nicht alsbald den jüdischen Eltern abgenommen und als Christ erzogen werden würde. Das Fräulein starb, nachdem ihm der Beichtvater versprochen und die Versicherung gegeben hatte, daß er Alles anwenden werde, um das getaufte Kind dem christlichen Glauben zu erhalten. Bald aber wurde dem I. L. dieser Umstand mit dem Beisatze hinterbracht, daß ihm seine beiden Kinder abgenommen und alS Christen erzogen werden sollen. In Folge dieser Nachricht nahm I. L. eiligst seine beiden Kinder, schickte sie noch in derselben Nacht heimlich fort, und zwar zu seinem Schwager, den Rabbiner in Lieben bei Prag, welcher die Kinder bei sich verborgen hielt, und wo sie in der Religion ihrer Väter erzogen wurden. Der Geistliche aber ließ diese Sache nicht beruhen, drang auf die Herausgabe beider Knaben, indem er angab: da man nicht wüßte, welcher von beiden gelaust sei, so müßten, um jeden Zweifel zu heben, beide christlich erzogen und den Eltern abgenommen werden. Da aber der Vater den Aufenthaltsort der Kinder nicht anzeigte, und das Bemühen der Behörden, den Aufenthaltsort zu erfahren, vergeblich war, so wurde I. L. in Haft gebracht, in den Kerker geworfen, mit Ketten belastet, in welchen er durch längere Zeit schmachten und leiden mußte. Bald aber wurde diese traurige Geschichte bekannt, und viele angesehene Männer verwendeten sich für I. L., um ihn aus dem unverschuldeten Kerker zu befreien. Alle Bemühungen blieben anfangs vergeblich, bis fast alle jüdischen Gemeinden in Mähren sich der Sache annahmen und an den Stufen des Thrones der hochseligen Kaiserin Maria Theresia ein Bittgesuch niederlegten, in welchem das unverschuldete Schicksal des I. L. wahrheitsgemäß geschildert war. Und diese Kaiserin, welche die huldvolle Güte ihres Stammvaters Rudolph nicht verläugnete, und die doch bekanntlich der katholischen Religion im wahrhaftesten Sinne nachlebte, sie erkannte damals schon, in einer Zeit, in welcher noch ganz anders über Religionsangelegenheiten geurtheilt wurde, als eS jetzt der Fall ist, daß dem Juden I. L. ein Unrecht widerfahren, er also gleich aus dem Kerker entlassen und ihm seine Kinder belassen werden sollen, welche er in seiner Familie feinem Glauben gemäß erziehen könne. Zugleich aber erschien ein Hofvecret, gemäß welchem Allen, insbesondere «bereden christlichen Hebammen das heimliche Taufen oder Nothtaufen jüdischer Kinder bei zu gewärtigender Strafe aufs Strengste untersagt, und auch hinzugefügt wurde, daß eine solche Taufe als ungültig zu betrachten sei. Dies Gesetz, daS in Oesterreich noch in voller Kraft besteht, erlaubt keinem Unmündigen sich der Taufe ohne Bewilligung seiner Eltern oder Vormünder, und in welchem Falle diese Bewilligung den Behörden schriftlich vorgelegt werden muß, zu unterziehen. Zwei unserer glorreichen Monarchen hatten die Devise: justitia lundamentum regni — und justa tueri — sie waren die directen Nachkommen und Erben Rudolphs und Maria TherestenS. — Die beiden Knaben blieben fortan in Böhmen, wuchsen heran und gründeten Familien in Neubidschow und Teplitz, wohingegen die andern Familienglieder theils in P. verblieben, theils nach Wien übersiedelten. I. L. aber lebte noch lange Jahre ungestört und unbehelligt in P., und es wurden ihm, nach seiner letztwilligen Anordnung, die Ketten, welche er im Kerker getragen, in sein Grab mitgegeben. Friede seiner Asche! — I. Löwy, Med. Dr. Italien. Mühlhausen (Elsaß), im September. (Nach Le Lien d’Israel.) Es wäre sehr zu wünschen, daß die Bemühungen in der Angelegenheit der Familie Mortara zu einem wesentlichen Resultate führen, so trübe auch die Aussichten darauf sind. Es handelt sich nämlich hierbei nicht um diesen einzelnenFall, sondern daß dem ganzenUebelstande solcher heimlichen Taufen, die dann öffentlich zur Geltung gebracht werden, abgeholfen werde. Die italieni- 41**