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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-10-04 · Heft 41 (4.10.1858) · p. Seite 565

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 41 (4.10.1858)
Date
1858-10-04
Page
Seite 565 (sequence 9)
Language
German
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565 Wir hätten gern die ausgezeichneten Adressen der Vorstände und Repräfentantencollegien von Magdeburg, von Lissa, Gr. Glogau, Wreschen, Neisse, Osterode a. H. n. A. hier mitgetheilt, die wegen ihrer herrlichen Sprache (so wie theilweise durch ihre kalligraphische und buchbinderische Ausstattung) in den Vordergrund treten, und eine Reihe von Gedichten in hebräischer, lateinischer, franz. und deutscher Sprache folgen lassen, wenn der Jubilar es hätte zugeben wollen, der, da sie natürlich seine Verdienste hcrvorheben, seine Zustimmung verweigerte. Einen Umstand können wir nicht mit Stillschweigen übergehen. Die Juden im österreichischen Kaiserstaat haben bei dieser Gelegenheit ihren Gehorsam gegen die Landesgesetze, ihren Respect vor den obrigkeitlichen Vorschriften in einer seltenen Weise erwiesen. Die k. k. Staatsregierung hatte ihren jüdischen Unterthanen jede Sammlung zu Gunsten des projectirten Fonds als Ehrengabe für den Jubilar untersagt, weil dazu die Erlaubniß nicht nachgesucht und erlangt worden. Dieses Verbot von Sammlungen zu dem gedachten Zwecke verstanden aber die österreichischen Juden so, daß kein österreichischer Jude auch nur ein Wort der Beglückwünschung an den llr. PH. kommen ließ, daß die mit ihm sonst in der freundschaftlichsten Correspondenz stehenden Männer mit einem Male — verstummten — die österreichischen Juden, welche sonst fast drei Viertel der Correspondenz des Dr. PH. ausfüllen I Ausnahmen hiervon machten allein die„Lemberger israelitische Cultusgemeinde", die ein vom Dr. Rappoport verfertigtes, ausgezeichnetes gedrucktes Gedicht als „Fcstgruß" in geschmackvollster, mit vergoldetem Broncekranz versehener Sammetbekleidung, so wie eine mit zahllosen Unterschriften bedeckte Adresse sandte, einige Männer aus Tarnow in Galizien, die eine Ansprache schickten, der Rabb. Dr. Kämpf in Prag, welcher einen herzlichen Freundesbrief mit einem prachtvollen Pokal begleitete, und die DD. Jellinek und Wolf in warmen Zuschriften. Während also von England und Belgien, Frankreich und Dänemark, Deutschland und Preußen, Rußland und den Donaufürstenthümern in zahlreichen Zuschriften die herzlichste Theilnahme ausgesprochen wurde, hatten die 900,000 österreichischen Juden kein Wort des GrußeS außer jener einen Gemeinde und diesen wenigen Männern. — Wir sehen uns hierbei genöthigt, noch in einem Punkte zu protestiren. lieber jenen projectirten Fonds als Ehrengabe sind die fabelhaftesten Gerüchte verbreitet. Die Einen sprechen von 12,000 Thalem, die Anderen von 35,600 Thalern. Mögen sich die Gemüther beruhigen. Es ist bis jetzt kaum der vierte Theil der kleinsten dieser beiden Fabelsummen überschritten, und von diesem hat die Gemeinde des Jubilars den größten Theil beigetragen. Es ist übrigens dem Dr. PH. selbst hierüber noch keine Mittheilung gemacht worden. I. P. Crefeld, 14. September. Der Herr Obcrrabbiner Bodenheimer hat von der Königl. Regierung zn Sigmaringen folgendes Schreiben erhalten: „Euer Wohlgeboren verfehlen wir nicht, für die ganz besondere Sorgfalt, womit Sie sich die Durchsicht und Prüfung der in den israelitischen Gemeinden unseres Bezirks eingeführten Religions- und Schulbücher haben angelegen sein lassen, mit dem Beifügen unseren Dank abzustatten, daß wir in Folge Ihrer gefälligen Zuschrift vom 1. Februar e. das Betreffende an die rc. Gemeinden veranlaßt haben. — Sigmaringen, den 4. März 1858. gez. Königliche Regierung." Berlin, 22. September. Die A. A. Z. schreibt von hier aus: Aus der neuesten Ordensliste geht hervor, daß mehrere Nichtchristen den rothen Avlerorden, aber mit einem Stern anstatt des Kreuzes, erhalten haben, wie dies auch schon früher in ähnlichen Fällen Brauch gewesen. Es befindet sich unter den so Deeorirten auch der Rebacteur des seit Jahren hier erscheinenden „Magazin für die Literatur des Auslandes" , Dr. Lehmann, zugleich Eisenbahndirector in Schlesien. Königsberg in Preußen, 21. September. (Privalmitth.) Wir theilten vor einiger Zeit von hier aus mit, daß zu Gutstadt, da ein jüdischer Mann eine zum Judenthume übergetcetene Person mit öffentlicher jüvischer Trauung geehelicht, ihren vor der Ehe erzeugten Kindern, die sie als die ihrigen anerkannten, ein christiicher Vormund behufs ihrer christlichen Erziehung gesetzt wurde. Die Reklamation der Eltern erwirkte ein Decret des KreisgerichteS, nach welchem die Eheleute nur nachzuweiscn hätten, erstens, daß die Ehefrau ihren Austritt aus der christlichen Kirche vorschriftsmäßig erklärt habe und in die jüdische Religion ausgenommen worden, und zweitens, daß die Ehe vor diesem Austritt gesetzlich vollzogen wurde. Nach Beibringung dieser Atteste soll die Vormundschaft aufgehoben und die Kinder freigegeben werden. 41

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