Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 40 (27.9.1858)
- Date
- 1858-09-27
- Page
- Seite 551 (sequence 9)
- Language
- German
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551 andern Punkt die Juden den christlichen Confessionen gleichgestellt. Als nach der Beruhigung der Gemüther die Revision jener Legislatur durchgeführt wurde, verlangten auch viele Stimmen die Zurückweisung der jüdischen Kaufleute in die Ghetti, und prophezeiten, wenn ihre Forderung nicht durchginge, eine völlige Judaisirung des Kleinhandels. DaS österreichische Ministerium gab nicht nach. Und was ist die Folge davon gewesen? Nicht allein die jüdischen Händler, die von der Erlaubniß Gebrauch machten und unter christlichen Kaufleuten sich ansiedelten, auch die Waarenverkäufer in dem Ghetto selbst haben sich christianifirt. Sie lasten nicht mehr für ihren Gebrauch unsolide Waaren fabrieiren, sie suchen nicht mehr den Kunden durch falschen Schein zu blenden, liefern dieselbe Qualität und verlangen die gleichen Preise wie ihre christlichen Concurrenten. Der „jüdische Tandelmarkt", jedem alten Oesterreicher wohlbekannt und der wirthschaftlichen Hausfrau vergangener Tage unentbehrlich, hat im Laufe weniger Jahre seine ganze Bedeutung verloren. Mit voller Zuversicht kann man die Ueberzeugung auS'sprechen, daß die gleiche Wirkung sich offenbaren würde, wollte man, waS dem Handel frommt, auch auf die Landwirthfchast auSdehnen. Es ist nicht die Sache des Juden, im gewöhnlichen volkswirthschaftlichen Sinne des Wortes genommen, im Schweiß seines Angesichts das Feld zu bauen. Er findet sein Interesse besser gewahrt, wenn er den in seine Hand durch Schulden gefallenen Bauer arbeiten läßt, und das fertige Korn zu Markte führt. Will der Jude selbst nicht mehr in dieser Weise leben, regt sich in ihm die Sehnsucht, in den Stand der eigentlichen Landwirthe zu treten, so hindere man es um GotteSwillen nicht, denn eben dadurch wird das unruhige, flüchtige, wuchernde Element, das am Judenthum haften soll, am raschesten beseitigt. Wir begreifen, daß die definitive Regelung dieser Frage nur die Frucht reifer Erwägung sein kann. Das größte Hknderniß ist die Mannigfaltigkeit der Landesgewohnheiten in den verschiedenen Kronländern, die von vollständiger Gleichstellung der Juden in den italienischen Provinzen bis zu ihrer förmlichen Verbannung in Tyrol sich erstreckt. Wir zweifeln aber auch nicht, daß es der Weisheit der Regierung gelingen wird, einen Weg zu finden, welcher die LandeSsittrn nicht gröblich verletzt, und doch den Forderungen der Humanität und einer gesunden Volkswirthschaft genügt." — Wenn die Morallehre unS sagt, daß die Grundsätze der Gerechtigkeit und der wahrhaften Nützlichkeit, also auch einer wahren Politik doch immer wieder zusammenfallen und dieselben sind, so giebt der bereits in so vielen Artikeln aller öffentlicher Organe besprochene Gegenstand abermals einen glänzenden Beweis hierfür. Wenn daher in England die Zulassung der Juden ins Parlament so eben im Namen der Gerechtigkeit und dev Religionsfreiheit durchgegangen ist, so wird eS uns sehr freuen, wenn in Oesterreich die Bodenerwerbsfähigkeit der Juden im Namen und auf Grund der volkswirthschaftlichen Nochwendigkeit, also als ein Act der Nützlichkeit und Politik durchgesetzt würde. ES wäre dies zugleich ein Zeugniß, daß unsere Glaubensgenossen in ihrer Gesammtheit durch eine großartige Entfaltung ihrer industriellen Thätigkeit zu einem bedeutenden Einfluß und zwar von der ehrbarsten und nützlichsten Seite gelangen können. Uebrigens ist uns außer Spanien, Neapel und Rom kein Staat mehr bekannt, in welchem den Juden die Erwerböfähigkeit von Gruudeigenthum abgesprochen werde. Gr. Becskerek, 3. August. (Privatmitth.) Es ist eine gewöhnliche, beliebte Methode so mancher verknöcherten Juristen, besonders in judaicis alte, längst vergessene Patente und Privilegien aus dem Actenstaube herauözufuchen, um so viel wie möglich den legislativen Geist der Neuzeit in die Paragraphen der mittelalterlichen Gesetzgebung hineinzuzwängen. Um so mehr ist es aber Pflicht, auf die alten Gesetze hinzuweisen, wo sie mit den Principien des Rechtes und der Gewissensfreiheit im Einklänge stehen, und die, sonderbar genug, gerade am meisten ignorirt werden. — Ihre Zeitung brachte in No. 30. einen interessanten RechtSfall aus Prag, woselbst nämlich die Geistlichkeit von den Israeliten, die „außer der Gasse" wohnen, d!ie S to la g e b ä h re n bei Geburten, Trauungen und Sterbefällen verlangen. Dem hochwürdigen Confistorium und der israelitischen CultuSgemeinde-Repräsentanz in Prag wurde nun von der hohen k. k. Statthalterei folgender Bescheid ertheilt: „daß die in „der Chriftenstadt Prag wohnenden Israeliten zur Ent- „richtung der Stolatare an die katholischen Pfarrer nur „in dem Falle und nur in so weit verpflichtet find, „wenn und in wie weit diese Verpflichtung als eine „Reallasi auf einzelnen von Juden erkauften Christen- „häufem hastet." — Allein auch hier ist das bekannte 40