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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-09-20 · Heft 39 (20.9.1858) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 39 (20.9.1858)
Date
1858-09-20
Page
Seite 535 (sequence 7)
Language
German
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535 Händenen Fond von 28,000 Thalern ist nämlich die Summe von beinahe 50,000 Thalern hinzugetreten, welche in Folge eines von uns erlassenen Aufrufs an freiwilligen Beiträgen aufgebracht worden ist, und so ist eS uns möglich geworden, das in der Auguststraße No. 14. belege ne Gartengrundstück, welches nach dem Urtheile der Sachverständigen zu dein beabsichtigten Zwecke vorzugsweise geeignet ist, anzukaufen und den Bau in Angriff zu nehmen. Die Kosten dieses Bauunternehmens sind allerdings beträchtlich und werden wohl die Summe von 100,000 Thalern übersteigen; wir hoffen indessen, daß die in unsrer Gemeinde stets ergiebige Quelle der Wohlthätigkeit, wie reichlich sie auch für unser zeitiges Unternehmen geflossen, darum doch noch nicht erschöpft sein wird. — „Weniger befriedigend ist nun zwar Das, was wir in Bezug auf den Neubau einer zweiten Synagoge unseren resp. Mitgliedern berichten können. Denn wiewohl die Dringlichkeit des seit einer langen Reihe von Jahren in der Gemeinde so tief gefühlten Bedürfnisses von der Aufsichtsbehörde anerkannt und der Ankauf des Grundstücks zum Bau der Synagoge genehmigt worden, so sind doch die Verhandlungen wegen der Ausführung des Baues zu unsrem Bedauern noch nicht zum Abschlüsse gekommen. Indessen ist doch die gegründete Hoffnung vorhanden, daß auch diese für die Gemeinde so hochwichtige Angelegenheit eben so wie die in Betreff des Gemeindestatuts baldigst geregelt und ihrem Ende entgegengeführt werden wird. — " Während die laufenden Beiträge 43,632 Thaler erreichten, hat die Gemeinde aus Zinsen von Capitalien nur 1039 Thaler und aus der Verwaltung der Grundstücke nur 7021 Thaler vereinnahmt, woraus einmal wieder so recht hervorgeht, wie arm die jüdischen Gemeinden an festen Besitzthüinern sind. Bei unserer Gemeinde bestehen noch die sogenannten Rachaschgebühren bei Trauungen, und trugen 826 Thaler ein. An Zinsen auf unkündbare Schulden der Gemeinde hat diese jährlich nur 777 '/a Thaler zu zahlen. Dir Gehalte an die drei Rabbinen, die Vorbeter, den Beglaubten, den Rechtsconsulenten, die Registraturbeamten und Nuntien betragen 9550 Thaler, und außerdem 703 Thaler Bureaukosten. An Pensionen und Remunerationen wurden 1446 Thaler ausgezahlt. Der Gottesdienst machte außerdem 3379 Thaler Kosten, die drei Gemeindeschulen 7280 Thaler, die Armenanftalten 11,604 Thaler, wobei die „durchreisenden Armen" nur mit 1000 Thaler figuriren, die Mazzoth mit 966 Thalern. Für den Synagogenbau wurden vorgeschoffen 24,538 Thaler. Die Beerdigungsanstalt hat ein Budget von 7148 Thalern, wobei für Ueberlassung von Erbbegräbnissen 1700 Thaler einkamen. Das Chor für die Hauptsynagoge kostet jährlich 1844 Thaler. Auch in Berlin scheint bereits das Minjan durch Bezahlung erhalten zu werden, denn es findet sich die Position „Gratification an arme Synagogenbesucher" 26 Thaler. Die Beleuchtung kostet 588 Thaler. Die Mizwothgelder trugen 573 Thaler ein. Die JnterimSsynagoge kostet jährlich 4061 Thaler. Die Armencommission zahlt an laufenden Unterstützungen 5688 Thaler auS. An außerordentlichen 962 Thaler, an Naturalien 825 Thaler. Das Krankenhaus, welches 7740 Thaler Unterhaltungskosten macht, hatte 199 Kranke mit 8599 Verpflegungstagen, von denen 136 geheilt, 22 ungeheilt entlassen worden und 22 gestorben sind. Außerdem wurden Kranke in der Stadt mit 1231 Thalern unterstützt, für 326 Thaler Medicamente verabreicht. Die Mikwah kostet der Gemeinde jährlich 986 Thaler. Für das zum Bau einer neuen Synagoge gekaufte Grundstück wurden 39,585 Thaler auSgezahlt, so wie 3 Prämien für Bauzeichnungen 1000 Thaler; für das Grundstück zum Bau eines neuen Krankenhauses 28,795 Thaler. — Die ganze Uebersicht macht den erfreulichen Eindruck von einer ausgezeichneten Ordnung und Controlle in allen Branchen der Verwaltung, und wer da weiß, welche Mißbräuche hierin bei den Gemeinden im Schwange waren, wird dem Vorstande die gebührende Anerkennung gern zu Theil werden lassen. Berlin, 31. August. (Privatmitth.) In diesen Tagen stand in der „Voss. Ztg." folgendes „Eingesandt": „Der freie Besuch der Synagage war bisher an den hohen Festtagen in Berlin keinem Juden versagt; jetzt hat dies aufgehört! es ist keine einzige Synagoge hier, zu deren Gottesdienst nicht ein Billet, wie zu einem Schauspiele, gelöst werden muß, und der verschämte Unbemittelte ist genöthigt, sich den Eintrittspreis abzudarben oder er muß sich erst in Demuth der Wohlthat eines Freibillets preisgeben, ehe er sich in Demuth vor Gott hinstellen darf. — Steht die hiesige Judenschaft nicht auch hierin einzeln da und wodurch?"

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