Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 37 (6.9.1858)
- Date
- 1858-09-06
- Page
- Seite 510 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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510 baut sind, stattfinden. — Man hört, daß die israelitische Gemeinde in London damit umgeht, Lord John Ruffel ihre Dankbarkeit für seine Verfechtung der Emancipatioiz zu bezeigen, und Lady John Russell eine Boudoir-Einrichtung, aus einem Tische und vier Stühlen von massivem Silber bestehend, zu verehren. — Frau Benoit Fould (Bruder des Staatsministers) in Paris hat bei Gelegenheit des Todes ihres Mannes der Armee des zweiten Arrondissements von Paris die Summe von 10,000 Franken geschenkt. — Der Kölner Localcorrespondent der Kölnischen Ztg. berichtet: In Deutz wurde jüngst ein Reisender, der daselbst starb, auf dem evangelischen Friedhof beerdigt. Da cs sich später herausstellte, daß der Verstorbene jüdischen Glaubens gewesen, so wurde er auf Reclamation eines Anverwandten in Preßburg, der in Begleitung des dortigen Rabbiners nach Deutz kam, ausgegraben, und in Gegenwart dieses und des Deutzer Rabbiners, so wie des Deutzer israel. Gemeindevorstandes auf den israelit. Friedhof translocirt. Wir kommen, heißt es ferner, bei dieser Gelegenheit auf den andern kürzlich mitgetheilten Fall zurück, daß der Vorstand der israel. Gemeinde in Deutz vor mehreren Wochen die zur Verzierung eines jüdischen Grabes angepflanzten Blumen und Bäume, als den religiösen Anschauungen der Juden zuwiderlaufend (?», habe entfernen lassen, und daß die hiesige Staatsbehörde dieserhalb, auf erfolgte Beschwerde der nächstbetheiligten Wittwe, eine Untersuchung wegen schimpflicher Demolirung eines Grabes veranlaßt habe. Wie uns mitgctheilt wurde, ist diese Sache durch Rathskammerbeschluß niedergeschlagen worden, indem die Entfernung jener Grabzierden nicht als schimpfliche Demolirung eines Grabes anzusehen sei. Uebrigenö haben sich nicht zwei, sondern sechs jüdische Autoritäten für die Unstatthaftigkeit einer Baum- und Blumenziec auf jüdischen Gräbern ausgesprochen. Ja, es ist in Mainz vorgekommcn, daß wegen einer solchen Grabverzierung daS Polizeigericht eine Strafe gegen die der israel. Begräbniß-Ordnung zuwiderhandelnden Personen erkannt hat. — Der letzte Theil dieses Berichtes ist unklar; zum richtigen Verständlich sei mitgetheilt, daß in Mainz nicht die Grabverzierung, sondern deren Demolirung vom Gericht bestraft wurde. — Amador de los Rios, Professor in Madrid, und in Spanien durch seine Geschichte der jüdischen Literatur bekannt, bereist jetzt Frankreich und wird auch Deutschland besuchen. — Unsere Zeit ist originell, wenn auch nicht groß im Ausbrüten philosophischer Theorien. Während die Kölnische Ztg. jüngst in ihrem Leiter die merkwürdige Entdeckung machte, daß auch die Türken Menschen sind, berichtet sie auf derselben Seite aus Kassel, daß die dortige Regierung auf die Eingabe, resp. Bitte des judenschaftlichen Obervorsteheramts um Rücknahme der bekannten Restrictionen, erwiderte: jenes Amt sei hierzu nicht befugt; also auch zu bitten, muß man erst befugt sein. — Preußen. Minden, 5. August. (Privatmitth.) Seit langer Zeit schon bedient sich der Prediger unserer Gemeinde, Herr Edler, beim Gottesdienste und bei geistlichen Handlungen eines Talars, welchen er auch bisher unangefochten bei Leichenbegängnissen öffentlich getragen hat. Unterm 13. Juli d. I. wurde demselben von der hiesigen Königl. Polizei-Jnspection eine Verfügung mitgetheilt, wonach er sich jeglicher der Amtstracht der evangelischen Geistlichen gleichen oder ähnlichen Tracht zu enthalten habe und wurde namentlich das Tragen der Päffchen untersagt. Ein diese Tracht von der der evangelischen Geistlichen wesentlich unterscheidendes Merkmal ist indeß der Gürtel an dem vorn ganz offenen Talar des Herrn Edler und das vielgefaltete Barett. — Die Päffchen sind, nach Ansicht des Einsenders dieses, schon seit älterer Zeit von den jüdischen Rabbinen getragen worden und wurden erst in späterer Zeit von den christlichen Geistlichen adoptirt, und noch nicht einmal allgemein adoptirt, da in manchen ausländischen Städten die evangelischen Geistlichen keine Päffchen, sondern statt derselben einen großen runden schwarzen Kragen tragen. — Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hat, wahrscheinlich von derselben Ansicht ausgehend, Herrn Edler aufgefordert, vorläufig seine bisher getragene Amtstracht unverändert beizubehalten und wird vorkommenden Falles Berufung an den Richter einlegen. —*) *) Was das Tragen irgend eines Ornats innerhalb der Synagoge beim Gottesdienste betrifft, so hat dem Gesetze nach, welches die inneren Cultusangelegenheiten der Juden vollständig ihnen selbst überläßt, Niemand darüber Vorschriften zu geben. Außerhalb ver Synagoge kan» von Polizeiwegen allerdings ein Verbot über das Tragen irgend einer Kleidung ausgesprochen werden. Der Protest hätte sich also auf das erste Moment zu beschränken. Die Redaction.