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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-09-06 · Heft 37 (6.9.1858) · p. Seite 504

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 37 (6.9.1858)
Date
1858-09-06
Page
Seite 504 (sequence 4)
Language
German
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504 Wenn es ein trauriger Hebel der Spaltung in unsrer Nation ist, daß sie zweierlei Konfessionen theilen, der nur dadurch könnte überwunden werden, daß in den verschiedenen Staaten die Bevorrechtung des einen Bekenntnisses vor dem andern gänzlich, auf die unbedingteste Weise aufgehoben würde, was freilich nur durch die völlige Trennung der Kirche vom Staate vollkommen zu erreichen wäre; so kann es für die Vereinigung der Nation nur erschwerend sein, daß zu den beiden Bekenntnissen noch ein drittes hinzukommt, dessen Anhänger zu den Anhängern der anderen in ein staatlich entfremdendes Verhältniß gesetzt find. Nun tritt hierbei noch ein Umstand ein, der einen tiefem Riß wacht. Mit der Verschiedenheit der christlichen Confesstonen, so sehr ste auch die staatliche Einheit der Nation stören möge, laßt fich eine wirkliche nationale Verschiedenheit vernünftiger Weise nicht in Verbindung bringen, weil man wohl weiß, daß im modernen Staatsleben der Begriff der Religion nicht in denjenigen der Nation aufgelöst wird, und man nicht sagt, Der sei Katholik von Nation, sondern deutsch von Nation und Katholik von Glauben, wie der andere Deutsche von Nation Protestant von Glauben ist. Beim mosaischen Bekenntniß dagegen hat man fich noch nicht gewöhnen können, die beiden Begriffe streng auseinander zu halten. Die jüdischen Deutschen haben in den Augen der christlichen Deutschen noch immer nicht die vollwiegende Geltung als Deutsche, die blos eines vom Christenthume abweichenden Glaubens find; fie werden vielmehr, wider ihren Willen, mit mehr oder minder klarer Vorstellung, zu einer besondern Nation gestempelt, zu einer Nation, die fie einmal waren, die sie aber seit beinahe zwei Jahrtausenden aufgehört haben zu sein. Aus dieser Anschauung heraus sind fie im Staatsleben behandelt, und diese Behandlungsweise erhält wiederum jene Anschauung aufrecht. Es gilt der Jude nicht nur ein Gegensatz zu dem Christen, sondern zugleich ein Gegensatz zum Deutschen. Man reißt hiermit vom Nationalkörper ein Glied los, welches organisch mit ihm zusammenhängt und fügt so zu den genügsamen Stoffen der Trennung in der Nation noch einen hinzu, der bedeutsamer werden könnte, als man gemeinhin geneigt sein mag zu glauben, wenn erst die Folgen eingetreten sein werden, daß der Jude, des vergeblichen Ringens müde, in die deutsche Nation aufzugehen, ohne sich seines Bekenntniffes begeben zu müssen, nachgerade damit begönne, jene partikuläre Stellung zur Nation einzunehmen, worein ihn die „kleinen Herren" Preußens aus Grund ihrer Staatsweisheit von der korporativen Gliederung und dem christlichen Germanismus so herzlich gern möchten verwiesen sehen. Die Juden unter den Deutschen werden nicht allein in numerischem Bezüge immer wichtiger, sondern auch und hauptsächlich in so fern fie in einem verhältnißmäßig außerordentlich hohen Grade Antheil an jenen beiden Faktoren haben, welche so unwiderstehliche Mächte im heutigen Staatswesen ausmachen, an den Faktoren der Intelligenz und des Capitals. Dank dem Drucke der Vorzeit, der die Juden nöthigte, ihren alleinigen Erwerbszweig auf dem Gebiete des Handels zu suchen, hat fich unter ihnen die Frucht des Handels sehr reichlich aufgehäuft, und, von Wissenschaften und Künsten lange abgesperrt, haben sie seit Mendelssohn's Tagen mit einer jugendlichen, jähen Begier die geistigen Errungenschaften der Zeit sich erobert, die in ihrer Kräftigkeit an einen Strom erinnert, den ein Damm zurückgehalten hatte. Heißt es nun nicht, eine Kluft innerhalb der Nation aufthun oder unterhalten, wenn dieser Theil der Bevölkerung, der überall in den deutschen Landen ausgebreitet und des nachdrucksvollen Einflusses fähig ist, welchen Intelligenz und Capital gewähren, als zur Nation nicht mitzählend ausgesondert wird oder bleibt? Ohne Zweifel wäre es im deutsch-einheitlichen Sinne eben so patriotisch-national, wie es im rechtsstaatlichen Sinne staatsrechtlich ist, den Juden als den Deutschen, der er sein will, vollgültig zu machen. Je mehr der Spaltungen in der Nation schon ohnehin sind, desto mehr muß daran gelegen sein, fie um eine zu vermindern, und wenn ein Nationalorganismus seine Wiederauferstehung zu feiern sich anschickt, so straft sich die Intention selber Lügen, indem fie ein Glied bei Seite läßt. An zwei der äußersten Marken Deutschlands, in Schleswig-Holstein und in Posen, hat man Ursache, die nationale Angelegenheit der Juden recht bedenklich ins Auge zu fassen. In Schleswig-Holstein, wo das Deutschthum bedroht ist, dänaisirt zu werden, kann es nicht gleichgültig lassen, ob unter den Trägern desselben ein an Zahl, Bildung und Besitz nicht unwesentlicher Theil von den klebrigen abgestoßen, aufhörte, fich der Dänaifirung zu widersetzen, weil ihm im Dänenthum eine nationale Heimath lacht, die ihm das Deutschthum versagt. Als neulich das preußische Ministerium einem von der Commune der Stadt 'Posen gewählten besoldeten Stadtrath, weil er ein Jude ist, die Bestätigung verweigerte, scheute fich eine deutsche Zeitung nicht, diesen beklagenßwerthen Vorgang damit einzuleiten, daß in Posen dreierlei

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