Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 35 (23.8.1858)
- Date
- 1858-08-23
- Page
- Seite 478 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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478 punkte aus war er ein Freund des Bestehenden und ein heftiger Gegner' idealistischer Staatskünfte und socialer Theorien. Mehr aber als all das Neckische und Verkehrte in seinem Geiste haben zwei wesentliche Züge in seiner Natur ihm geschadet und ihn verhindert, die besten Früchte des Strebens zu pflücken: der Mangel an Energie und der Mangel an Ehrgeiz, jenes ein Gebrechen, das bei ihm doppelt wirksam war, diese eine Tugend, die bei ihm zur Carricatur ward. Fürwahr, von ihm galt nicht der Ausspruch jener geisteichen Französin: Le plus petit dcrivain en veut a la posterite. Mad. de Stae 1. Was war diesem Sonderling die Nachwelt, ihm, der die Bedeutung seines Ich in Frage stellte. Bei ihm ward die Bescheidenheit zur Selbstverläugnung und zur geistigen Trägheit; sie bewog ihn um den Erwerb und die sittliche Blüthe eines langgedehnten Daseins; sie allein hielt ihn ab, um die besten Kränze zu werben und sich um das Edelste kämpfend zu bemühen; — denn was wäre diesem Geiste unerreichbar geblieben? — sie allein betrog die Welt um seine Thätigkeit und um seinen Antheil an der großen culturgeschichtlichen Aufgabe. So habe ich denn diesen seltsamen Geist herausgefunden aus der großen Menge und glaubte ihm eine mehr als oberflächliche Bermerkung schuldig zu sein; denn: ^fcomn abn Sabbat 145 b. in der Geburtsstadt, d. i. im irdischen Dasein, da erhält der Mensch seinen Werth durch die Stimme der Zeitgenossen; scheidet er aber von hinnen und tritt sein Name in die Erinnerung der Nachwelt ein, so wird der Stempel seines Rufes bedingt von dem Gewände, in welchem sein Wirken der Nachwelt überliefert wird. Dav. Ottensoser hat das 74. Lebensjahr erreicht, nicht das 76., wie jene Notiz irrthümlich angab. Er selbst liefert uns dafür ein Beweismittel; denn am Schlüsse des ■prn von Palkeira, der im Jahre 1854 zu Fürth erschien, findet sich folgendes Gedicht: *p •’ifio nt -wo "rwbwn -n vjnw -o 212N bah Y™ i ba -»‘ibn ■w “irp bs w :-073!Dnn ^rvmnm “pu* fibiö Wäre das Leben dieses Mannes in eine frühere Zeit, in eine Epoche ungestörten Gedankentausches, etwa in die Aera des Perikles gefallen, so hätte seine gesprächige und mittheilsame Natur schon allein ihn vor dem Schicksal der Vergessenheit bewahrt. Schüler und Freunde hätten sich um ihn gereiht und das Sinnigste und Gedankenvollste seiner Mittheilungen wäre gewiß ausgezeichnet worden von der Hand der Pietät; und viele seiner Gespräche hätten diese Ehre wohl verdient. Aber in unseren blasirten Tagen pflegen nur die Tischreden der Altmeister ausgeschrieben zu werden. St. Miklds, im Juli. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Württemberg, im Juli. (Privatmitth.) Die Beschneidungsfrage scheint ihre Runde durch ganz Deutschland zu machen, bei uns aber gewinnt sie erst ihre rechte Bedeutung, weil wir eine geordnete Oberkirchenbehörde besitzen, deren Gutachten in 'den höheren Regierungssphären maßgebend ist. In sehr wichtigen religiösen Fragen holt die Königliche Oberkirchenbehörde, wenn sie das Referat ihres theologischen Mitglieds, des Kirchenrathö vr. Maier vernommen, noch Gutachten von anerkannt gelehrten Rabbinen im Lande ein und enthalten sich die weltlichen Beisitzer des Collegiums, ihre subjectiven Anschauungen in religiösen Dingen geltend zu machen, sondern erkennen nach dem objectiven Thatbestand, der ihnen in den Relationen der Theologen vom Fach vorliegt. Um so wichtiger wird der obschwebende Fall für die Israeliten Württembergs und die Religionsgenossen in Deutschland werden. — Der Chef eines angesehenen Bankhauses hier, Vater von mehreren Kindern, hat bei seinen Söhnen bis jetzt den Act der Beschneidung vornehmen lassen, bei dem jüngsten Sohne aber weigert er sich entschieden, seiner väterlichen Pflicht als Israelit Genüge zu thun uitb den eindringlichsten, energischen Vorstellungen des Rabbinen vr. Maier, als Seelsorger, ist es noch nicht gelungen, den renitenten Vater zu bestimmen, seinen' jüngsten Sohn durch den heiligen Act der Beschneidung dem israelitischen National- und Religionsverbande einzuverleiben. Dem Vernehmen nach hat Rabbiner Dr. Maier den Fall bei der Oberkirchenbehörde anhängig gemacht und dringt mit aller Entschiedenheit darauf, gegen den Vater nach den Bestimmungen des jüdischen Rechts und synagogalen Gebrauchs vorzufahren. Die Rabbinen Württembergs sind zur Abgabe von wissenschaftlich begründeten Gutachten aufgesordert worden und man kann diesen rab-