Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 34 (16.8.1858)
- Date
- 1858-08-16
- Page
- Seite 460 (sequence 4)
- Language
- German
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460 ausgesetzt." Auf diese gehässige Auslassung erschienen mehrere Erwiderungen, von denen wir die von RechtSconsulent Nördlinger in Stuttgart folgen lassen, da sie auch die constatirte Thatsache enthält, daß unter dem jetzigen Ministerium Juden keine Aussicht auf Verwendung im Staatsdienste haben. Der württembergische Advvocatenstand und die Juden. Der Beobachter No. 147. bringt einen Artikel über den württembergischen Advocatenstand, der, so berechtigt und begründet er in mancher Beziehung ist, in seinen Grundzügen einen mittelalterlichen Schnitt trägt. Warum, frage ich, sollen die Advocaten ein unbedingtes Recht der Niederlassung nicht haben, während gerade der größte Theil der Advocaten für ein unbedingtes Niederlaffungsrecht der Schuhmacher und Schneider kämpft? Man könnte von den Letzteren gerade dasselbe Klagelied, wie es von den Advocaten No. 147. angestimmt wird, hören und zwar mutatis mutandis, mit denselben Worten hören: „Ein unbedingtes Recht der Niederlassung in beliebigem Bezirke in unbegrenzter Anzahl vermehrt häufig im. einzelnen Bezirke daö Mißverhältniß der Schuster und Schneider zum GeschäftSanfalle. Oft wird der Erwerb älterer ansässiger Familienväter — die Oberzunftmeister nicht ausgenommen — durch einen Zuzug lediger Anfänger auf empfindliche Art geschmälert." Die älteren Advocaten sind freilich recht sehr zu bedauern, aber sind es dann nicht auch die patres lamilias, welche Schuster und Schneider? Mit einem Stoßseufzer kömmt der Artikel nun aber darauf zu sprechen, daß die Advocatur in kurzer Zeit mit Juden überfüllt sein wird. Die verdammten Juden, die müssen eben an allem Unglücke Schuld tragen und nun werden sie gar noch eine Calamität des Advocatenstandes. Vermöchte nur der geehrte Herr Collega von No. 147. den Juden den Eintritt in den Staatsdienst zu verschaffen, um sie, wie weiland Markgraf Albrecht von Brandenburg Anno 1462 „bis auf eine Anzal, der lützel feyn soll, zu einem Gedächtniß" wenigstens für die Advocatur vermindern zu können. Aber da sind eben auf der anderss Seite die Staatsdiener und die wollen eben die Juden auch nicht als Concurrenten haben. So hat erst in der jüngsten Zeit Einer die Anfrage an das k. Justizministerium gestellt, ob er in den Staatsdienst ausgenommen und, bejahenden Falles, wie die Christen vorrücke, und er erhielt den wohlgemeinten Rath zur Antwort, sich für die Wahl der Advocatur zu entscheiden. So war es im Mittelalter und so ist eS noch heute: Der christliche Schuhmacher haßt den jüdischen, der christliche Kaufmann mag den jüdischen nicht, der christliche Staatsdiener verpönt die Concurrenz und der christliche Advocat mag die Juden recht gerne als Clienten, aber jüdische Kollegen möchte er recht wenige haben. Ist nun aber der geehrte Herr Collega von No. 147. „den schmutzigsten Zudringlichkeiten von christlichen und israelitischen Juden wegen Nachlässen ausgesetzt", nun gut! so sorge er gerade dafür, daß recht viele Juden Advocaten werden, die finden sich gewiß mit den „christlichen und israelitischen Juden" zurecht. Christliche und israelitische Juden, das riecht wieder so ganz infernalisch — mittelalterlich, und paßt zum projectirten Advocatenzunftwesen: zuerst eine geschloffene Zunft, aus der die Juden natürlich ausgeschlossen find, und dann dürfen die christlichen und israelitischen Juden schon zudringlich sein, thut nichts! Der Jude so oder so kriegt keinen Nachlaß, thut nichts, der Jude wird verbrannt. Eine größere Abhandlung im medicinischen Correspondenzblatt aus Württemberg unter dem Titel: „Der schwarze Tod in Württemberg. Eine historisch pathologische Studie und ein Beitrag zur Vaterlandskunde von vr. Albert Moll", theilt auch Interessantes für die Geschichte der Juden mit. Die schreckliche Seuche wüthete von 1348 an bis an das Ende desselben Jahrhunderts. Ein Zehntel der Bevölkerung blieb nur übrig. Alle Bande der Zucht und Ordnung lösten sich. Der abergläubische Theil des Volkes suchte die Ursache des schwarzen Todes in der Vergiftung der Brunnen und beschuldigte die Juden dieses Verbrechens. Diese Unglücklichen wurden zu Tausenden ihrer Habe beraubt und häufig unter den schändlichsten Mißhandlungen gemordet. In Eßlingen hatten sich die Juden, um der Verfolgung zu entgehen, mit ihren Weibern und Kindern in die Synagoge geflüchtet, steckten diese selbst in Brand und verbrannten sich, um nicht in die Hände ihrer Feinde zu fallen. In Heilbronn soll man die Juden unter die Kelter-Bäume gelegt und zerdrückt haben. In Hall folterte man die Juden, steckte sie in den Neuburger Thurm und verbrannte sie. Aehnlich ging eS an andern Orten. — Dem geehrten Herrn vr. Moll ist eS wahrscheinlich unbekannt geblieben, daß in mehreren größeren süddeutschen Städten gerade jü-