Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 33 (9.8.1858)
- Date
- 1858-08-09
- Page
- Seite 452 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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452 wilden Theile des Elsaß, wo die Unduldsamkeit immer wieder aus sich selbst hervorwächst, im Sundgau, blüht der Fremdenhaß noch so mächtig als je zuvor; „Fremder" ist für den Sundgauer Jeder, der nicht dort geboren ist, und vor Allem der Israelit. Wenn eS einem Fremden einsällt, sich an einem Orte im Sundgau nlederzulassen, jagt man ihn fort oder verdrängt ihn ohne die Form eines Processes. Die Proclamirung der Gleichheit und der Sieg der französischen Einigkeit ziehen wohl einige Schwierigkeiten für die Ausübung dieses summarischen Verfahrens nach sich; unsre Gesetze schützen wohl den Fremden ein wenig, aber die Sundgauer kümmern sich um solche Kleinigkeiten nicht. Sie lassen den Fremden sich in ihren Mauern niederlassen und mitten in der folgenden Nacht verbrennt eine Bande liebenswürdiger Missethäter das Feld, verwüstet das Haus, zertrümmert dessen Mauern; der fremde Eigenthümer erwacht am folgenden Morgen mit einem sonderbar zugerichteten Eigenthume: das schöne Land! Auf diese Weise sind die Sachen in der Gemeinde Köstlach in Bezug auf drei Fremde, die die Kühnheit gehabt hatten, sich dort niederzulaffen, zugegangen. Diese drei Fremde waren zwei Israeliten und eine christliche Wittwe, aus einem anderen Orte des Elsaß. Also ausgeplündert, führten diese Opfer Beschwerde vor dem Tribunal. Hier neue und größere Verlegenheit: an wen sich halten wegen dieser Handlungen des Vandalismus? Wie die Urheber der Zerstörung auffinden? Niemand hat etwas gesehen; die bezeichneten Zeugen setzen allen Interpellationen daö vollkommenste Schweigen entgegen; die Ortsbehörden, eingeschüchtert oder mitschuldig durch Mitwissenschaft, bringen kein Licht heran; die armen Opfer würden sehr zu beklagen sein ohne die Eristenz eines gewissen wohlthätigen Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinden, nämlich des Gesetzes vom Vendemiaire im Jahre IV. Unsre Glaubensgenossen haben nur zu oft Gelegenheit, diese schützende Einrichtung, die ein eremplarisches Strafverfahren sowohl gegen die Banden der Uebelthäter, als gegen die ohnmächtigen Gemeinden vorschreibt, anzurufen. Das Gesetz vom Vendemiaire verfügt, daß die ganze Gemeinde pecuniär verantwortlich sei für die Schadcnzufügung, die sie auf ihrem Territorium hat begehen lassen und für die Verbrechen, die sie hätte verhindern können. Dies ist ein heilsamer Zaum für gegenseitige Racheauöbrüche und locale Gelüste. Die Köstlacher Gemeinde wird eS auf ihre Kosten durch das Tribunalurtheil von Altkirch erfahren; und gewitzigt durch diese Lehre wird sie von jetzt an darauf wachen, daß der Fremdenhaß sich in seinen engsten Grenzen beschränke. Ein Zwischenfall trug sich einige Tage nachher zu Metz zu, ein Fall, der zugleich gewisse Fibern aufregen und die Gemüther des Volkes treffen sollte, der aber, da er sich in einer verhältnißmäßig aufgeklärteren Bevölkerung zutrug, keine betrübenden Folgen hinterließ. Der achtbare Herr M...., Professor an der Rabbinerschule, hatte seinen Holzbedarf gekauft und ließ ihn auf dem Hofe zerspalten. Plötzlich, als einer der Holzspalter einen Arthieb in ein Scheit that, spaltet sich dieses und läßt ein heiliges Sakrament, in dem Holze eingefügt, zum Vorschein kommen. Hierauf Erstaunen der Anwesenden, Schrecken und Furcht der Holzspalter, die schon Gewissensbisse wegen eines Sacrilegiums fühlen, und als Gegensatz die muntere Neugier mehrerer, dem durch Madame M.... geleiteten Pensionat angehörenden Mädchen; die Kunde davon verbreitet sich in den benachbarten Straßen und die Menge versammelt sich. Einer der Holzspalter frägt Herrn M...., ob er fortfahren soll, das Scheit zu spalten; dieser, ein kluger, bedächtiger Mann, antwortet verneinend. Die guten Seelen schreien das Wunder in der Stadt aus, die Frauen sowohl als die Glieder der Geistlichkeit laufen herbei. Um den Volksauflauf zu beruhigen, läßt Herr M.... das Wunderscheit nach dem Stadtmuseum bringen. Die localen Journale haben den Vorfall veröffentlicht, aber eins von ihnen hat weislich bemerkt, daß diese Phänomene nicht so selten seien, als man gemeiniglich glaubt, sei eS natürlicher Zufall, sei es daö Werk Jemandes, der eS in den Baum eingeschnitzelt hatte und das mit der Zeit gewachsen war, man findet davon zahlreiche Beispiele. Einige Tage nachher fand man ein Stück Holz, das eine gewisse Anzahl Buchstaben in sich schloß, sichtlicher Beweis für Alle, daß eS da nichr einen Schatten von Wunder gab; übrigens theilt heute Metz durch alle Stände diese Ueberzeugung. Zu einer anderen Zeit hätte ein solcher Vorfall einen Vorwand zu einem Volksauflauf liefern und das Feuer des Aberglaubens anfachen können. Heut zu Tage verursacht er nur eine gefahrlose Bewegung.