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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-08-09 · Heft 33 (9.8.1858) · p. Seite 446

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 33 (9.8.1858)
Date
1858-08-09
Page
Seite 446 (sequence 4)
Language
German
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446 ihrer Erwerbsrechte zu verzagen aufgehört und unter dessen gerechtem Schutze sich von Jahr zu Jahr durch viele Beweise der Huld in ihrem Hoffen und Vertrauen bestärkt gesehen, ist nunmehr durch ein allerhöchst bestätigtes Reichsraths-Gutachten vom 12. Mai d. I. in der That so glücklich, gleich den christlichen Bewohnern Rigas Handel und Gewerbe betreiben und unbewegliches Eigenthum erwerben zu dürfen. Nehmen Sie diesen Ukas in die Allg. Ztg. des Judths. gefälligst auf, er ist unter anderen gewiß nicht minder ein ewiges Zeichen von der glorreichen Regierung unseres gerechten, gnädigen Monarchen; verkünden Sie es in Ihrem weitverbreiteten Blatte, damit unsere Glaubensbrüder in allen Ländern und in allen Staaten gleich uns für den erhabenen Kaiser Alexander II. Gebete zum Himmel senden. Gott der Herr wolle ihn beschützen und beschirmen, segnen und beglücken mit der Fülle seiner Liebe und Gnade, ihn und alle Minister und Räthe, die dieses Recht geschützt, gefördert und sich an dem Werke der Erlösung von dem Drucke der Ausschließung dieser Hunderte von Seelen betheiligt haben. — Hierbei darf nicht unerwähnt bleiben das ehrenwerthe Mitglied unserer Gemeinde, Herr Hofoptiker und persönlicher Ehrenbürger Michael Tietzner, dem die Gemeinde zu großem Danke verpflichtet ist. Ein Mann von Geist und Herz, interesfirte er sich stets mit vieler Hingebung für die Angelegenheit dieser seiner Gemeinde. Er war es, der als Mitglied in der 1847 hier stattgefundenen Commission zur Beprüfung der zu Riga anzuschreibenden sogenannten Schlok'schen Ebräer mit vieler Energie das in ihn gesetzte Vertrauen gerechtfertigt, der im Jahre 1854 im Drange der Noth so vieler Seelen, unter Hintenansetzung seiner eigenen Interessen, Sr. Majestät dem hochseligen Kaiser Nikolai ein allerunterthänigstes Bittgesuch zu überreichen das Glück gehabt hat, wie auch im Jahre 1856 von unserem jetzt regierenden gnädigen Monarchen Alexander unter Entgegennahme einer Abschrift des genannten Bittgesuchs huldvoll gehört zu werden. — Dabei muß endlich zur Steuer der Wahrheit noch bemerkt werden, daß die nunmehr der Rigaer israelitischen Gemeinde zuerkannten Rechte nicht etwa höchsten Ortes so lange beanstandet und vorenthalten worden wären, sondern daß es sich darum gehandelt, ob überhaupt diese Angelegenheit von der allgemeinen Gesetzesverfassung der Ostseeprovinzen, welche erst erscheinen wird, getrennt werden könne. Die Humanität der in der That erfolgten Trennung verdient daher um so mehr gerühmt und anerkannt zu werden. — Der Ukas lautet: „Se. Majestät der Kaiser haben am 12. Mai d. I. folgendes Gutachten des Reichsraths allerhöchst zu bestätigen geruht: 1) Das Recht der, in Gemäßheit des am 17. December 1841 allerhöchst bestätigten Gutachtens des Reichsraths, zu der Stadt Riga angeschriebenen Juden auf den Betrieb des Handels und der Gewerbe ist durch die allgemeinen Bestimmungen über die Juden, auf Grund des §. 3. Theil II. des Provinzialrechts der Ostseegouvernements und der Ktz. 1262—1367. der Ständeverordnung (Sswod der Reichsgesetze Bv. IX. und Fortsetzung desielben) festgestellt. Auf dieser Grundlage können die Rigaer Juden, obwohl sie daselbst des Bürgerrechtes nicht genießen, dennoch in der Stadt Riga und deren Vorstädten unbewegliches Eigenthum erwerben, dem Kleinhandel und anderen bürgerlichen Gewerben obliegen; gleichfalls in die Kaufmannsgilden eintreten und Stellen als Handlungscommis und Ladendiener bekleiden, nach denselben Regeln, wie in den anderen Gouvernements, und 2) die zu der Stadt Riga angeschriebenen Juden können, falls sie Gewerbe zu treiben wünschen, mit Genehmigung der höchsten Ortsobrigkeit eine besondere gemischte Zunft bilden, oder in die in Riga bestehenden kleinen Zünfte eintreten." Skizzen über Atheismus, Pantheismus, Deismus, Theismus und Dogmatismus. IV. NeinDer Atheismus und Pantheismus widersprechen der ganzen Menschennatur! Sie, die mit allen ihren Fibern und Fasern, mit allen ihren Kräften und Thätigkeiten, aus allen ihren Höhen und Tiefen von dem lebendigen Gotte zeugt, sie wird jenen beiden Philosophemen niemals das Recht wahrhafter Ueberzeugung einräumen; fie wird sie immer nur als schiffbrüchige Theorien ansehen, als Ausläufe von Voraussetzungen, welche im Widerspruch mit ihr aufgestellt sind, als Wege, die wohl des philosophischen Denkens wegen begangen werden müssen, aber nur, um zu erkennen, in welche Trümmeröde fie führen. Der Atheismus setzt statt des lebendigen Gottes die todte Wüste der Materie, der Pantheismus das starre Gesetz, das seiner selbst nicht bewußt wird, keiner Freiheit, also auch keines Lebens befähigt ist. Aber nicht minder trägt auch der Dogmatismus, wie ihn Parker benennt, den Widerspruch mit der Totalität der Menschennatur in sich, und macht aus dem lebendigen Gotte

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