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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-07-19 · Heft 30 (19.7.1858) · p. Seite 409

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 30 (19.7.1858)
Date
1858-07-19
Page
Seite 409 (sequence 5)
Language
German
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409 hindert fort. Die treffliche sarkastische Schreibart eines Josef Perl, Tobia Feder, I. L. Mises und das schöne Schwanenlied Abraham GoldbergS gegen diese Secte haben sich hier und da nur in den Herzen einiger wißbegieriger Jünglinge Bahn gebrochen, sonst in allen Ortschaften sind sie verpönte Frucht, die zur Förderung und zum Heil des ObscuranliSmus um Golteswillen nicht genossen werden darf. Ein zweites Grundübel in Galizien ist die Erziehung der Kinder. Wer je Gelegenheit hatte, einen Blick in die dumpfen Räume der hierlandS bestehenden Winkelschulen zu werfen, der weiß ein Histörchen hiervon zu erzählen. Eine Volksschule, die geregelte geistige Kost ihren Zöglingen darreicht, darf und soll in keiner einzigen Gemeinde Israels fehlen. Hat man eS versucht, diese gemeinnützigen, wichtigsten, unentbehrlichsten Anstalten in jeder Gemeinde ins Leben zu rufen? Nein! Man wird uns vielleicht Tarnopol, Brody, Lemberg und Bolechow, wo solche Anstalten segensreich wirken, aufweisen wollen; aber man darf nur einen Blick auf die reiche Anzahl der übrigen Gemeinden Wersen, um die Geringheit dieser Verhältnißzahl zu ersehen. Wer sollte sich eigentlich mit Eifer dieser wichtigen Angelegenheit annehmen? Etwa die Seelsorger? In Galizien giebt eS deren zwei Sorten, obwohl keine einzige Universität ein Prachtercmplar in Spiritus besitzt. Die eine ist im beständigen Verkehr mit geistigen und himmlischen Wesen, zieht die Quintessenz des Spiritualismus auf Amuleten, wird dort oben von den Serafim und heiligen Chajot gern gesehen, und noch nie ist an diesen Leuten von einem Engel hohen oder nicdern Grades der Ruf erflossen: Seht dort unten auf die lieben Kleinen, und verbessert das Schulwesen! Die andere Sorte besteht aus lautet hypochondrischen Stubenhockern, die in ihren vergilbten Folianten das Summasummarum aller menschlichen Weisheit wissen, und sich weit lieber mit den Anzeichen einer unverfälschten Jungferschaft, oder mit Erledigung einer obscönen Talmuddebatte, als mit einer solchen Lapalie, Schulwesen, beschäftigen wollen. Nach dem bestehenden Gesetze darf nur ein mit philosophischen Studien begabter Mann einen kreisrabbinarlichen Stuhl einnehmen; woher kommt es, daß dieser wohlmeinenden Verordnung zum Trotze Männer auf dem Kreisrabbinatsstuhle sitzen, die, ihr talmudisches Wissen abgerechnet, nicht einen Gran Zeitbildung besitzen? Sie sind keine förmliche, von der Regierung angestellte Kreisrabbiner, wird man sagen, sondern blos provisorisch installirt. Also immer ein offen gelassenes Hinterpförtchen! Wir kennen Kreisrabdiner, die in ihren Functionen ergraut sind, und ihr Provisorium mit ins Grab genommen haben. In Stry ist der Kreisrabbinatsstuhl durch das jüngst erfolgte Ableben des frühern Seelsorgers A. Zausmer in Erledigung gekommen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß ein anderer Strohmann mit einigem talmudischen Wissen und nichts weiter die Wirksamkeit übernehmen wird. Ob zwar dort der jetzige Gemeindevorstand einen Hauch von Beffersinn besitzt, so ist er aber noch immer nicht der Art, um einen mit philosophischen Studien und Sach- und Fachkenntnissen begabten Mann auf den Rabbinatsstuhl zu berufen. . A. Großbritannien. London, 25. Juni. Folgendes sind die Gründe, welche das Oberhaus bewogen haben, an seinen Amendements zu der Eidesbill (Judenbill) festzuhalten: 1) Obgleich die Morte „auf den wahren Christenglauben" ursprünglich in die Eidesformel ausgenommen wurden zu dem unmittelbaren Zwecke, gewisse Katholiken durch ein Versprechen zu binden, so läßt sich doch vernünftiger Weise nicht annehmen, daß das Parlament, welches diese Worte solcher Gestalt dem Eide einverleibte, indem es verfügte, daß eine Declaration jenes Glaubens einen Theil des von jedem Mitgliede beider Häuser zu leistenden Eides bilde, nicht der Meinung gewesen sei, daß das christliche Bekenntniß eine nothwendige Bedingung zur Aufnahme ins Parlament sei. 2) Die fortwährende Absicht der Legislatur läßt sich ferner aus dem Umstande schließen, daß weder zu dcr Zeit, wo jene Worte eingeführt wurden, noch zu irgend einer späteren Zeit den Juden Sitz und Stimme in einem der beiden Häuser des Parlaments gestattet wurde. 3) Die Ausschließung von Sitzen 'im Parlament und von Staatsämtern auf Grund religiöser Meinungen oder aus anderen Ursachen, wo daS Gemeinwohl deS Staates es zu erheischen scheint, ist ein im Thronfolge-Gesetz und in anderen Fällen anerkanntes Princip. Außerdem ist es noch neuerdings vom Hause der Gemeinen in einigen Bestimmungen der gegenwärtigen Bill sanctionirt worden. 4) In den Ge-

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