Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 28 (5.7.1858)
- Date
- 1858-07-05
- Page
- Seite 385 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226122--17011-3245898- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
385 —. Vor Kurzem wurde in Kempen ein junger christlicher Handwerker ins Judenthum ausgenommen. Er hatte bereits durch Privatunterricht Kenntniß des Hebräischen erlangt. Während der Operation sprach er laut und kräftig die Worte: Svv ins Noch zwei andere Proselyten haben sich zur Aufnahme gemeldet; doch wird sie ihnen in Kempen so lange verweigert, bis sie einen sichern Lebensunterhalt gegründet haben werden. Die jüdischen Gemeinden haben keine Fonds für innere Mission. Einst glaubten sie sogar: kroselxti et paeäersstse impediunt adventum Messiae! Aus Mittelschlesien, im Juni. (Privatmitth.) Die Sammlung für die jüdischen Abgebranntenin Frankenstein scheint nun geschlossen zu sein und sie ist, wie man hört, sehr reichlich ausgefallen; doch ist die Vertheilung des Geldes noch nicht geschehen. Die Gemeinde als solche hat beim Brande Nichts verloren; ihre Synagoge war ein Privatgebäude und die Utensilien waren genügend versichert. Nun will aber das Comite für das gesammelte Geld eine eigene Synagoge bauen, und was dann übrig bleibt (?), unter die armen Abgebrannten vertheilen, da die meisten glücklicher Weise noch so viel gerettet haben, daß sie, wenn sie Geschästslocale bekommen, sich wohl wieder ernähren werden. Wer vor dem Synagogenbau fortzieht, bekommt ein Viaticum. Eine sehr arme zahlreiche Familie verließ bereits Frankenstein und soll vom Comite — Fünf Thaler — bekommen haben. Ein jüdisches Comite Mitglied, das auch inö Stadtcomite gewählt war, erklärte dort: man brauche den jüdischen Abgebrannten Nichts zu geben, da sie von ihren Glaubensgenossen reichlich bedacht werden. Mehrere Israeliten Frankensteins haben alles Dies bei uns als wahr angegeben und eS dürfte wohl die Pflicht des jüdischen Comites sein, den Zweck der Sammlung in diesen Blättern bekannt zu machen. Jedenfalls wagen wir zu versichern, daß die schauerlichen Schilderungen „vom nackten Leben" u. s. w. des Correspondenten aus Schlesien No. 24. d. Ztg. viel eher auf Scuczin und Buck als auf Frankenstein passen. Bemerkung der Redaction. Da der Abfasser dieser Correspondenz aus der Nähe von Frankenstein ist, und wir keine Ursache haben, an seiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln: so protestiren wir hiermit betreffs der Gaben, die wir nach Frankenstein an daS betreffende Comite gesandt haben, gegen jede anderweitige Verwendung als zur Vertheilung an die armen Abgebrannten, machen dafür die Mitglieder deS Comites verantwortlich und fordern dieselben zu einer öffentlichen Rechnungsablage auf, bis zu welcher wir die noch bei uns liegenden 42 Thlr. 17 */a Sgr. (No. 26. und 27.) zurückhalten werden. Köln, 22. Juni. Die „Köln. Ztg." schreibt: Neuerdings beschäftigt eine Thatsache sowohl die Thätigkeit der Staatsbehörde als die Gemüther des israelitischen Gemeindevorstandes zu Deutz. Eine jüdische Wittwe hatte nämlich die Ruhestätte eines ihr theuren Verstorbenen, der auf dem jüdischen Kirchhofe bei Deutz beerdigt worden, mit einer Trauerweide und mit Blumen bepflanzen lassen. Ein derartiger Grabschmuck läuft aber den religiösen Anschauungen des orthodoxen Juden zuwider, weshalb der jüdische Gemeindevorstand zu Deutz, der anscheinend zu den Strenggläubigen gehört, Trauerweide und Blumen beseitigen ließ. Eine dieserhalb angebrachte Klage wurde von der Staatsbehörde ausgenommen und demgemäß gegen die betheiligten Mitglieder deS Vorstandes eine Untersuchung wegen Zerstörung und Beschädigung von Gräbern (8.137. deS Strafgesetzbuches) eingeleitet. Die in dieser Untersuchung befangenen Personen stellen das Factum nicht in Abrede, behaupten aber, daß sie befugt seien, auf dem jüdischen Kirchhofe die Ordnung im Sinne ihrer religiösen Anschauungen zu handhaben. Es dürfte sich bald Herausstellen, ob die königliche Oberprocuratur die Meinung des jüdischen Vorstandes als berechtigt anerkennt, oder ob sie den Fall vor den Richter bringen und wie, wenn dies der Fall, der Letztere entscheiden wird. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 15. Juni. (Privatmitth.) Wie ich vernehme, wollen die in Jglau, in Mähren wohnenden Juden eine Synagoge erbauen und machen in löblichem Eifer bereits die dazu nöthigen Schritte. Es dürfte daher die Mittheilung folgenden Actenstückes von Interesse sein. Es muß nur noch bemerkt werden, daß bis zum Jahre 1848 nur wenige Juden in Jglau wohnen durften. Huock cives possunt iudeos colligere et licenciare. Nos Carolus domini regis Bohemie primogenitus,