Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 27 (28.6.1858)
- Date
- 1858-06-28
- Page
- Seite 370 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226121--16993-3245879- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
370 liche Schulen schicken und 1500 Silberrubel Vermögen besitzen, in Provinzstädten außerhalb des jüdischen Reviers zu wohnen; nun möchte ich aber fragen: wenn schon einmal Bedingungen sein sollen, wozu immer bei dem Juden die Bedingung des Geldes und des Kausmannsstandes? warum soll der arme, arbeitsame Handwerker durchaus gezwungen sein, im jüdischen Revier zu bleiben, wo Wohnungen in Folge der Anhäufung verhältnißmäßig theurer sind, und ikohin der christliche Kunde nicht kömmt? — Es wird so oft wiederholt, welche Aufmunterungen den Juden gemacht wurden, um sie dem Ackerbau zuzuführen, und will ich annehmen, daß die Basis wirklich breit genug ist, so möchte ich immer fragen: warum wird denn der Handwerkerstand so wenig beachtet? So sehr es zu wünschen wäre, daß die Inden sich allen nützlichen Erwerbszweigen zuwenden, so ist nicht zu erwarten, daß der Städter, dessen Vater und Voreltern immer Städter waren, plötzlich im Stande wäre, sich dem Landbau zuzuwenden, unter fremden Menschen zu wohnen, die ungern, vielleicht auch (wie das Anfangs zu gehen pflegt) schadenfroh den neuen Eindringling in seiner wirthschaftlichen Unbehülflichkeit sehen, und dennoch giebt es Juden, die sich auch hier ziemlich gut zu finden wissen; aber große Resultate darf man auf einmal nicht erwarten. — Das Handwerk, der mechanische Gewerbfleiß muß vor Allem gepflegt werden, von da ist der Uebergang zum Ackerbau schon weit leichter, — und wahrlich, betrachtet man die vielfachen Beschränkungen des Handwerkers (der Kaufmann hat noch wenigstens Stellung und Geldmittel, um Manches zu beseitigen), so ist es nicht zu verwundern, wenn das Gewerbe nicht zahlreicher bei uns vertreten ist. — In den Gewerksinnungen wird er als Beisitzer nicht zugelaffen, er hat keine Stimme, und man weiß, wie solche Corporatiouen als Richter und Mitinteressirte jeden neuen Grad, besonders als Meister, zu erschweren wissen. — Die Juden sind meist Consensmeister, finden also in Annahme von Gehülfen Schwierigkeiten. — Nun erst das Wohnen, wie werden da nicht Privilegien, Rechte, Gesetze gegen ihn geltend gemacht! — Man muß es sehen, alle die einzelnen Fälle sehen, um zu wissen, wie dringend hier die Abhülfe geboten ist. — Ich kann nicht umhin, bei Erwähnung der Privilegien einen merkwürdigen Rechtsstreit zu erwähnen, der gegen die Juden erhoben wurde. — In früheren Jahrhunderten pflegte man auch hier, wie überall, den Städten gewisse Municipalrechte zu gewähren, das Recht, zollfreien Handel zu treiben, von gewissen Abgaben frei zu sein, Criminalgerichtsbarkeit auszuüben u. s. w. — Nun mußten alle diese Privilegien vor der neuen Idee der Staatseinheit von selbst fallen, sie bestehen auch nicht mehr, aber in Betreff der Juden zweifelt man ängstlich, ob man nicht eine Rechtsverletzung begehe, wenn privilegirte Ausschließungen aus manchen Städten, oder contractliche Verhältnisse zwischen christlichen und jüdischen Bürgern aufgehoben würden, als wenn Privatverhältnisse, geschweige denn öffentliche zwischen einer Claffe von Bürgern und der andern zu Recht beständen, wenn sie der allgemeinen Staatsverfassung zuwider sind. — Aber wir sagen mehr; die preußische Regierung hat im Jahre 1802 in den damals regierten Landestheilen alle Privilegien ausdrücklich aufgehoben, und dennoch zweifelt man, indem gesagt wird, daß dieses Gesetz nicht vollzogen wurde, als wenn es zur Gültigkeit eines Gesetzes dessen Vollziehung bedürfte. — Um die Frage des freien Wohnrechts allseitig zu beleuchten, wollen wir noch bemerken, daß hierbei noch der allgemeine Handel des Landes interessirt ist; denn man bedenkt nicht, daß die Juden immer einen großen Theil des Handels vertreten, daß dieser Zweig besonders freier Bewegung bedarf, und daß es vergeblich ist, von Hebung des Handels Hu sprechen, wenn man den Träger desselben, den Handelsmann, beschränkt. — Möge es mir bei dieser Gelegenheit vergönnt sein, auf ein für den Handel Polens im Allgemeinen sehr wichtiges Bedürfniß aufmerksam zu.machen: Handelskammern mit berathender Stimme zu errichten, und daß man hier von dem engherzigen Grundsatz, Juden überall auszuschließen, durchaus abweichen müsse, ist selbstverständlich, wenn dieses Institut ein lebendiges Etwas werden soll. — Die einzige, bis jetzt aus einigen Mitgliedern bestehende Kammer hat ihrem Zweck nicht entsprochen. — Wir gehen zu dem Recht über, Immobilien zu kaufen, und stellen hier in erster Reihe den Kauf von Häusern. — Diese letztere Beschränkung ist nicht blos für die Juden drückend, sondern auch für die Städte. — Dort namentlich, wo Juden in größerer Anzahl wohnen, sind die Häuser durch Mangel an Käufern von sehr unverhältnißmäßig geringem Werth; der christliche Besitzer würde also durch die Aufhebung jener Beschränkung Nutzen ziehen, einmal in Folge der Preissteigerung, zweitens dadurch, daß er sein Capital flüssig machen und in Handel oder Gewerbe besser verwerthen kann. — So mancher Besitzer in Städten ist in der Lage, ein todtes, sogar creditloses Capital in seinem Hause zu besitzen, wäh-