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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-06-28 · Heft 27 (28.6.1858) · p. Seite 369

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 27 (28.6.1858)
Date
1858-06-28
Page
Seite 369 (sequence 5)
Language
German
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869 dreißig Jahren. — Ich kann mir seinen vernünftigen Grund dieses Verbots denken; aber wenn man jetzt officiell von Rabbmern aus Deutschland spricht, so ist dies die beste Kritik, die man über sich selbst schreibt. — Eine eben so einseitige Ansicht ist diejenige in Betreff jüdischer Elementarschulen in Polen; man glaubt genug gelhan zu haben, wenn man den Zutritt in die allgemeinen Schulen offen gelassen, vergißt aber, daß Mangel an Religionsunterricht, eine gewisse Befangenheit des Juden, wenn er in christliche Gesellschaft tritt, mitunter auch unfreundliches Benehmen von Seiten der Mitschüler eben so viele Ursachen sind, die Juden von dem Besuch der Schulen abzuhalten. — Ich will nicht läugnen, daß diese zwei letzlern Ursachen, Befangenheit einerseits und Unfreundlichkeit andererseits, gerade durch den Besuch gemischter Schulen zu beseitigen wären, daß auch religiöses Vorurtheil mitunter gegen den Schulbesuch ankämpft; aber ein weiser Staatsmann drängt nicht die Menschheit, er leitet sie, und geht ihretwegen wohl zuweilen einen Schritt rückwärts, um wieder vorzrischreiten. — Das Beispiel ist nicht in allen, aber in gewissen Beziehungen anzuwenden, wenn ich auf Algier Hinweise, wo Frankreich statt französischer Schulen arabische mit einigem französischen Unterricht eröffnet; — man wird auf diese Weise die Araber gewiß besser zu Europa hinziehen, a!^ indem man sagen möchte, sie haben offene Gelegenheit, sich in allgemeinen Schulen zu bilden. — Wir gehen zu den Beschränkungen über, denjenigen namentlich, die der dringendsten Erledigung bedürfen. — Daß hier in erster Linie das Fleischgeld steht, ist selbstverständlich. — Der einzige Rechtsgrund zu dieser Abgabe ist dieser, daß sie nun einmal seit Jahren besteht, daß sie von einer srühern Regierung ist eingeführt worden; jedoch keines von beiden kann ein Unrecht in Recht verwandeln, und für ein Unrecht wurde die Abgabe schon längst anerkannt. — Sie ist es um so mehr, da sie unter den Juden meist die armen belastet, oder diese Letztern am Fleischgenuß hindert. — Man weiß, wie viel in Frankreich über die dortige Fleischsteuer geschrieben wurde, wie man sogar die bessere Leistung des englischen Arbeiters gegenüber dem französischen aus dieser Steuer herleiiete. — Soll der Jude zur physischen Arbeit hingeleitet werden, so muß auch nichts seiner physischen Kräftigung enigegenstehen. — Ich sage dies deshalb, um zu beweisen, Daß diese Abgabe selbst zu Gunsten jüdischer Gemeinden oder jüdischer Institute und Schulen nicht stehen bleiben darf; dazu müssen andere Mittel herhalten, und wenn es auch hin und wieder so in Rußland eingesührt wäre, so sind wir überzeugt, daß es auch da aufhören wird. — Wenn eine unbemittelte Handwerkerfamilie von 5 Köpfen nur 1 Pfund Fleisch täglich essen wollte, was doch wahrlich nicht zu viel ist, so zahlt sie an Fleischabgabe allein mehr als 12 Thaler jährlich. — Vergessen wir dabei nicht, daß der Staat von dieser schweren Abgabe nicht einmal den ganzen Vortheil hat, daß Berwaltungskosten und Gewinn der Pächter einen großen Theil absorbiren. — Betreffs des freien Wohnungs - und Umzugsrechts wäre es gewiß auch genügend, an das einfache Gerechtigkeitsgefühl zu appelliren; soll der Unterthan in seinem eigenen Lande an die Scholle gebunden sein, und ist die Abgrenzung von Revieren für Juden nicht eben so gut eine religiöse Beschränkung, wie die Fleifchabgabe eine religiöse ist? — Dagegen wird geltend gemacht, daß die Juden sich sonst an gewissen Stellen anhäufen würden, daß übrigens hinsichts des Wohnrechts durch das Gesetz von 1848 vorläufig genug geschehen sei. — Ich meinentheils glaube, daß durch die territorialen Beschränkungen das Anhäufen keinesweges behindert, vielmehr gefördert werde. — Wenn es z. B. richtig ist, daß sich die jüdische Einwohnerzahl Warschaus verhältnißmäßig vergrößere, so dürste dies daraus zu erklären sein, daß Niemand fortzieht, um sich der vermeintlichen Rechtswohlthat nicht zu entäußern. — Man trennt sich nicht leicht von Demjenigen, was man nicht wiedererlangen kann. — Will man wirklich eine größere Annäherung zwischen Juden und Christen erzielen, so muß man vor Allem die locale Trennung aufhebeu; wer genau beobachtet, wird bemerken, daß man den Juden am meisten dort haßt, wo er gar nicht wohnt. — Das Zusammenleben fuhrt zuletzt zu einer moralischen Verschmelzung, und so Manche, die sich nicht kennen mochten, finden endlich, nachdem sie sich erkannt, daß sie Beide Menschen sind. — Ueberhaupt ist der Jude hier ein Gemüthsmensch, nachbarlich, durch Beispiel und Umgang leicht zu bilden, für das Gute erregbar, warum ihn also ängstlich sondern? — Wann kömmt denn der Jude mit dem Christen zusammen? wenn sie ein Geschäft haben; aber erlaubt ihnen durch nachbarliches Zusammenwohnen ihr Gemüth gegenseitig zu entfalten, Ihr werdet sehen, wie rasch die Scheidewand fallen wird. — Das Gesetz von 1848 hat einige Erleichterungen in Betreff des Wohnrechts den Inden gewährt, es erlaubt unter Anderm Kaufleuten, die die allgemeine Landestracht annehmen, ihre Kinder in öffent-

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