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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-06-21 · Heft 26 (21.6.1858) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 26 (21.6.1858)
Date
1858-06-21
Page
Seite 360 (sequence 10)
Language
German
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360 liche Gesellschaft kann es nimmermehr der freiwilligen Privatwohlthätigkeit überlassen, ob die Hülssbedürftigen vor dem äußersten Elend geschützt werden oder nicht. Erkennen wir eS vielmehr freudig an, daß daS Gesetz unserer heiligen Schrift auch hierin den richtigen Weg vorgezeichnet, Armengaben gesetzlich zu bestimmen und doch dabei der Privatwohlthätigkeit freien Spielraum zu schaffen, überhaupt aber den Armen das Recht zu sanctioniren und die Pflicht der Wohlthätigkeit zugleich zu einer religiösen zu machen. Berlin, im Juni. (Privatmitth.) Vor Kurzem enthielten hiesige Blätter eine Beschreibung einer in der Synagoge gefeierten Trauung zweier Brautpaare, die eine Aussteuer von der „Friedrich-Wilhelms-Victoria-Stiftung" erhalten.- Dies erinnerte mich lebhaft an die mindestens ungeeignete Weife, in welcher hier jüdische Trauungen vollzogen werden. Höchst selten, fast gar nicht geschieht diese in der Synagoge, sondern in irgend einem öffentlichen Local. Alle Gäste sammt Brautpaar sind versammelt. Mit einem Male gehen die Thüren auf, eine alte Frau tritt ein, die Chuppa und Stangen auf dem Rücken tragend, schnell ist die Chuppa aufgeschlagen, man führt den alten Rabbiner herein und bittet ihn, schnell zu machen, denn es warten noch so und so Viele; man giebt ihm den Becher in die Hand, er sagt die ersten Segenssprüche, der Nemon liest die Chethuba deutsch oder chaldäisch ab, Andere singen die anderen Segenssprüche, der Bräutigam steckt Jedem der Herren etwas Klingendes in die Hand, die alte Frau hockt die Chuppa und die Stangen wieder auf, und — die Sache ist abgethan! So verfährt man in Berlin im Jahre 1858 noch mit einem der wichtigsten Acte des Lebens! Oesterreichischer Kaiserstaat. Von der Theiß, im Juni. (V. Z.) Aus dem Banat wird gemeldet: „Einem Convertiten, der 1848 vom Judenthum zur christlichen Kirche übertrat und der seinen Wunsch äußerte, wieder zur Religion seiner Väter zurückzukchren, wurde dieser Tage folgender Bescheid Seitens der evangelischen Superintendenz zu Miskolcz mitgetheilt: „daß, indem die evangelische. Kirche in Religionsangelegenheiten die Gewissensfreiheit für alle ihre Mitglieder in Anspruch nimmt, von Seiten dieser Kirche seinem beabsichtigten Rücktritt zur mosaischen Religion keine Hindernisse in den Weg gelegt werden können, wenn sonst das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch den Uebevtritt vom Christenthum zum mosaischen Glauben nicht verbietet. St. Komaromy m. p." Die letzte Instanz in diesem Falle ist natürlich das Cultusministerium, und man ist aus die diesfällige Entscheidung nicht wenig gespannt." Szutsan im Thuroczer Comitate, 2. Juni. (Privatmitth.) Die furchtbare Feuersbrunst, welche am 1. Mai d. I. den größten Theil unserer Ortschaft einäscherte, hat auch die seit 2'/2 Jahren bestehende, unter schweren Kämpfen und Anstrengungen ins Leben gerufene israelitische vierclassige Gemeindeschule in einen Schutthaufen verwandelt. Leider konnte bei der Wuth des entfesselten Elementes, welches noch dazu von einem heftigen Sturmwinde mächtig angefacht wurde, selbst von der inner» Einrichtung nichts gerettet werden. Schulbänke, Tische, Lehrbücher, Landkarten, Wandtafeln und hundert andere Lehr- und Lernobjecte wurden binnen kürzester Zeit ein Raub der Flammen. Dieser Schlag hat die hiesige, zwar kleine, aber für alles Gute so strebsame und opferwillige Gemeinde um so empfindlicher getroffen, da durch diese Feuersbrunst der Wohlstand der meisten Gemeindemitglieder hart gelitten, und dieselbe nun bei dem besten Willen außer Stande ist, den Wiederaufbau und die innere Einrichtung der biö aus den Grund zerstörten Schule zu bewerkstelligen. Doch sind bereits — Dank dem energischen Eifer unseres Gemeindevorstandes, des Herrn Hermann Schulz, so wie den unermüdlichen Bestrebungen unserer Schuldirectoren, der Herren Simon Bacher und Moritz Löwinger — alle möglichen Schritte eingeleitet worden, um das Wiedererstehen dieser für die ganze Umgebung so segensvollen Anstalt zu bewirken; und ist bereits ein dahin lautendes, von dem Herrn Bezirks-Schuleninspector und Dechanten Michael Adamovich unterstütztes Gesuch an den Herrn Vicepräsibenten der hochlöblichen Statthalterei - Abtheilung zu Preßburg, Heinrich Grafen von Attems, abgegangen. Hoffen wir, daß dieser hochherzige, für alles Gute erglühte Menschenfreund, der im Momente der hoch-

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