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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-06-21 · Heft 26 (21.6.1858) · p. Seite 357

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 26 (21.6.1858)
Date
1858-06-21
Page
Seite 357 (sequence 7)
Language
German
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357 Nutzen für Gott und Welt. Weil der Jude nun seine Habseligkciten immer mit sich führen und seiner oft dürftigen Existenz wegen sich den Schein geben muß, als wären noch viel größere Reichthümer dahinter versteckt, erregt er überall Neid; doch begnügt er sich im Geschäftsleben mit dem geringsten Nutzen; der Bauernwohlstand hingegen ist so groß, daß der Besitzer es sogar für viel zu geringfügig hält, dem Tagelöhner auch ein kleines Quantum seines Getreides für Geld zu verabfolgen. Die Behauptung der Verarmung der Bauern ist daher aus der Lust gegriffen. Der moralische Verfall des Bauernstandes hat wahrlich seinen Grund auch nicht im Judenthum und seinen Bekenner». So lange inan Gottes Wort mehr im Geiste wahrer Liebe predigte, war es überall zugänglich, und das Bauernhaus war vor 20 Jahren noch voller patriarchalischer Sitte; seitdem man aber angefangen, die Religionsprincipien in fanatischem Eifer zu lehren und gewisse Richtungen gesetzlich zu begünstigen, hat auch schon im Bauernstände die wahrhafte Religiosität auf der einen Seite der verderblichsten Heuchelei, und auf der andern Seite der schrecklichsten Frivolität Platz gemacht. Man beherzige und befolge doch nur jenen göttlichen Grundsatz: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gotte, was Gottes ist; man hüte sich vor Uebcrgriffen, dann wird Alles wieder ins rechte Geleis kommen. Auch die Heiligkeit der Sonntagsseier wird durch die Juden nicht gestört, die Gegner der Juden mögen nur geradehin in die Wohnungen der kurhessischen Landjuden gehen und die Sabbalhfeier derselben betrachten, dies könnte die Sonntagsfeier mehr heben, als alle bisherigen Polizeigesctze. Der Sabbath wird nicht nur in der Synagoge, sondern auch und besonders im stillen Familienkreise gefeiert. Der wohlhabendere Jude unterstützt vornehmlich an Sabbath¬ und Festtagen seine armen Glaubensgenossen, damit auch sie ruhen und sich ihres Daseins freuen können. Doch nehmen wir lieber von jenem Actenstück schimpflichen Haffes Abschied. Nur noch die einzige Bemerkung erlaube ich mir hinsichtlich der Verordnungen wider den Klein- oder Nothhandel der Landjuden in Kurhessen hinzuzufügen: daß dieser Kleinhandel ein Unglück ist für Den, der ihn betreibt, ein Glück hingegen für die Gegenden, wo er betrieben wird; denn der Jude macht durch den erbärmlichen Trödelhandcl gleichsam den Staub des kleinen Mannes zu baarem Gelde. Dem Noth - oder Kleinhändler ist bei Betreibung dieses erbärmlichen Geschäftes längst nicht so viel Spielraum zur Betrügerei gegeben, als bei der Betreibung vieler Handwerke. Man bestrafe überall den einzelnen Betrüger, stemple aber nie eine ganze Classe von Menschen zu Betrügern! „Nach Gerechtigkeit, Gerechtigkeit strebe, damit Du glücklich lebest im Lande!" I. Stern. Aus Bayern, im Juni. (Privatmitth.) Geehrtester Herr Redacteur! Der in No. 21. Ihres geschätzten Blattes aufgeführten Corrcspondenz von Braunschweig, als seien Braunschweig und Frankfurt am Main die einzigen gesetzgebenden Körper in Deutschland, in denen sich Juden befinden, muß ich entschieden widersprechen, da auch bei uns Juden zur Legislatur zulässig sind, und Herr Dr. Arnheim, jüdischer Advocat zu Bayreuth, in der Kammer als Abgeordneter thätig und beliebt ist. — Ueberhaupt ist die Königl. bayerische Staatsregierung der Verfassung treu, und sucht nicht deren klare Bestimmungen durch sophistische Verordnungen zu verdrehen und zeigt gegen Juden mit Ausnahme des Matrikelwcsens, immer mehr Toleranz. Jüdische Volkslehrer genießen gleiche Begünstigung und Unterstützung mit ihren christlichen Amtsbrüdern und mancher in Folge anstrengender Berufslhätigkeit zur fernern Amtsführung unfähig gewordene israelitische Lehrer h'at sich wohlwollender bedeutender pecuniärer Unterstützungen zur Haltung eines Gehülfen, zum Zweck einer Badekur u. s. w. zu erfreuen. — Fürth, das schon zwei ausgezeichnete jüdische Advocaten besitzt, erhält nun in der Person des Concipienten Gunzenhäuser aus Bayreuth einen dritten, was um so auffallender, resp. erfreulicher ist, als mit der am I.October v. I. cingeführten neuen Gerichtsorganisation die Verminderung der Advocaturen und Einziehung erledigter höhern Orts beabsichtigt wird. Am 22. v. M. starb zu Fürth der durch manche Nebersetzungen und hebräische Commentare in weilen Kreisen bekannte Gelehrte David Ottensoser im 70. Lebensjahre. Ein äußerst origineller, anspruchsloser Mann, mit eisernem Gedächtnisse und acht philosophischem Geiste begabt, war er Jedem zugänglich und wohl allen Jenen bekannt, die in ihrer Jugend an der weiland dortigen Hochschule den ersten Grund zu

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