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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-06-14 · Heft 25 (14.6.1858) · p. Seite 346

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 25 (14.6.1858)
Date
1858-06-14
Page
Seite 346 (sequence 10)
Language
German
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846 unbeweglichen Vermögen, bestehend in 3 Theilhäusern, eine Schenkung gemacht; dafür wird ihr Name ins Gedenkbuch eingetragen, und, da sie keine Descendenz haben, in der prachtvoll eingerichteten Haussynagoge während des ersten Trauerjahres Talmud gelernt und, so wie auch am Jahrzeittage, das Kadischgebet für sie verrichtet; auch wird ihrer bei der Haskarah gedacht. Das Haus ist aufs Comfortabelste eingerichtet, und die Stiftlinge, gegenwärtig 8 Männer, 7 Weiber, so versorgt, daß weder die Welt, noch sie sich selbst für solche zu halten brauchen. Der Vorstand dieser Anstalt besteht außer dem Repräsentanten und seinem Stellvertreter noch aus den Herren: Ernst Wehli, Gemeindevorsteher, Ludwig Porges, Wilhelm von Portheim, Med. und Chir. vr. Pribram, zugleich Jnstitutsarzt, David Zappert, sämmtlich thatkräflige Männer, die nicht nur dem Namen nach da sind, sondern mit Aufopferung eifrigst Hand ans Werk legen; vorzüglich sind cs die beiden - letztgenannten Herren, die in keinem Vorstandsverzcichnisse welcher Wohlthäligkeitsanstalt immer fehlen. Solcher Vorstand wußte freilich auch die Wahl eines tüchtigen Hausverwalters richtig zu treffen, und ist auch die auf Herrn Seligmann Duschenes gefallene eine glückliche zu nennen, da er hierzu die Befähigung hat, wie nicht so leicht Jemand. — Ein zweites Ereigniß ist, das längst daS Augenmerk aller Neugierigen auf sich gezogen, auf wen nämlich das Buchdruckereibefugniß nach M. I. Landau, der keine Kinder hinterließ, einst übergehen werde. Plötzlich wurde, sechs Jahre nach seinem Tode, das Räthsel gelöst; vor vier Wochen wurde die alte Firmatafel der Buchdruckerei abgenommen und dafür eine neue aufgehängt mit der Firma: „S. Freund", der ein alter Freund und bisheriger stiller Gesellschafter des Verblichenen und seiner Wittwe war; allein dieser, trotz seines vorgerückten Alters sich einer rüstigen Gesundheit erfreuende Mann sollte sich nicht lange als Chef prangen sehen — er starb einige Tage nachher nach einem ganz kurzen Krankenlager an Gehirnlähmung. Das Geschäft ist also wieder (nicht verwaist) nur verwittwet. Der Verstorbene hinterläßt nur eine an einen hiesigen vermöglichen Rauchwaarenhändler verheirathete Tochter. — Mit diesem Tode muß ich verbinden die Anzeige eines neuen Unternehmens im Gebiete der hebräischen Literatur; seit einigen Tagen circulirt hier aus der Officin des nunmehr verstorbenen S. Freund, die auf ihre Erzeugnisse sonderbarer Weise noch immer die Firma: „M. I. Landau" setzt, Prospect und Probeblatt einer rein deutschen Uebersetzung des yy, von Daniel Ehrmann, Rabbiner in Böhm. Leippa, welche in jeder Art, als: Durchführbarkeit, Zweckdienlichkeit der Herausgabe dieses Werkes, so wie die Uebersetzung an und für sich re. viel von sich reden macht, und hat bereits unter dem Fachpublikum zwei Parteien, die sich in Pro- und Contra-Lager theilen, hervorgerusen. Die Idee zur Herausgabe wurde, wie ich höre, noch mit dem Buchdruckerei-Chef besprochen, allein er verschied schon während des Satzes der Probenummer, von der ich Ihnen ein Eremplar einzusenden mir erlaube. Ich bin begierig, was auswärts darüber wird geurtheilt werden. Die typographische Ausstattung ist, wie sie sich selbst überzeugen werden, eine würdige. Wien, 2. Juni. (Augsb. Allg. Zeit.) - Man hat in neuester Zeit die Judenfrage wieder mehrfach aufs Tapet gebracht, ganz speciell das Thema von der Fähigkeit der Juden, Grundbesitz zu erwerben, und man ist dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß die gesetzliche Feststellung der einschlagenden Verhältnisse in naher Aussicht stehe. Ich glaube, daß man sich darin im Jrrthum befindet. Ohne Zweifel ist die Frage gelegentlich schon öfter zur Erörterung gekommen, wie denn auch verschiedene Entscheidungen aus dem Bereich derselben in diesem oder jenem Kronlande bereits vorliegen; aber das Stadium einer Erörterung behufs Erlaß eines definitiven Gesetzes hat sie noch nicht beschcitten, und es wird ein solches Gesetz auch schwerlich erlassen werden, bevor nicht daS Gemeindegesetz und die Landesstatute zum Abschluß gebracht sind. Darf man nach dem, was bis jetzt in der Sache geschehen, einen Schluß auf den Inhalt des Definitivums ziehen, so wird man allerdings dort, wo vor 1848 die Juden ohne alle Beschränkung Grundbesitz erwerben konnten, auch in Zukunft keinerlei Beschränkungen statuiren, wohl aber dort, wo erst das Provisorium früher bestandene Beschränkungen aufhob, diese Beschränkungen, wenigstens theilweise, wiederherstellen. Großbritannien. London, 1. Juni. (Privatmitth.) Gestern ist im Oberhause das alte Drama der Emancipation wieder

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