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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-06-14 · Heft 25 (14.6.1858) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 25 (14.6.1858)
Date
1858-06-14
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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343 ist es, wenn der Uebersetzer in derselben Vorrede sagt: Allerdings mußten einige Stellen unübersetzt bleiben (sie!), theils solche, für deren Verständniß kaum die Anknüpfungspunkte wo anders als im finsteren Reiche des Aberglaubens (sie!) gefunden werden könnten." Ferner glaubt der Uebersetzer sagen zu müssen, daß es im Talmud auch Stellen gebe, die aus Rücksichten des Anstandes unübersetzt bleiben müßten — also doch eine Auswahl! und doch heißt es auf dem Titelblatte in großen Lettern: „eine vollständige Uebersetzung"; wäre es also nicht besser gewesen, im Vorhinein sich auf eine Auswahl zu beschränken und sich und dem Talmud die Demüthigung einer solchen Aeußerung, wie die eben angeführte, zu ersparen? eine Aeußerung, die sich im Munde und aus der Feder eines Rabbinen eben nicht gar gut ausnimmt.-:- Dies von der Vorrede, von der wir nur noch einige Härten in der Sprache und die Unterschrift „Der Verfasser" hinwegwünschten, da es wohl füglicher „Der Uebersetzer", heißen sollte. Was die uns vorliegende Uebersetzungsprobe betrifft, so ist es unseres Dafürhaltens durchaus unanständig: nn'jpüi nw" mit „Gott brüllt" (?) zu übersetzen und diesen Ausdruck noch einige Male zu wiederholen. Die Anmerkung des Uebersetzers, daß sich der Talmud mit dem Worte an Jeremias 25. hält, rechtfertigt diese allzugetreue Uebersetzung keineswegs, um so weniger, als auch der sel. Rabbiner Sachs in seiner Uebersetzung des Jeremias jene Stelle mit „Gott donnert" übersetzt.*) Eben so läßt die symbolische Deutung der ,,'ä viel zu wünschen übrig. — Die typographische Ausstattung ist, so viel aus dem Vorliegenden zu ersehen, eine recht hübsche und kann, der Landau'schen Officin nur zur Ehre gereichen; um so mehr wäre es zu bedauern, wenn ein mit so vielem Kostenaufwands verbundenes Unternehmen nicht vom Erfolge gekrönt würde. — Der salbungsvoll ertheilte Rath war doch vielleicht kein Anachronismus. — .-fl-. (Auch wir unsererseits, so sehr wir den Herrn Rabbiner Ehrmann schätzen, können der Ansicht des Herrn Referenten nur beipflichten. Wir halten dieses Unternehmen für völlig verfehlt. Wie sehr man auch den reli. giösen und ethischen Inhalt der Hagada zu schätzen versteht, wird man dennoch zugeben müssen, daß ihr Aus- *) Auch wir haben es so übersetzt, und führen dafür Jjob 37, 4. an, wo aattp mit parallel steht. Red. druck und ihre Form oft jedem Geschmack widerspricht und eine Uebersetzung deshalb gerade die entgengesetzte Wirkung haben muß, welche man beabsichtigt; wird man eingestehen müssen, daß ihre Aussprüche sehr oft einer weit und tiefgehenden Erläuterung bedürfen, um verständlich und genießbar zu werden; daß ihre Discussionen sich oft um Dinge drehen, welche den gegenwärtigen Menschen durchaus von keinem Belang erscheinen, und Vielen selbst lächerlich Vorkommen; daß zu ihrer rechten Würdigung daher ein wissenschaftlich gebildeter und historisch beurtheilender Geist gehört, der am Ende einer Uebersetzung nicht bedarf. Diesen Eindruck macht auch die Probe auf jeden Unbefangenen. Die Redaction.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Auö dem Lldenburgischen, 3. Juni. (Privatmitth.) Unser gegenwärtiger Landtag hat in seiner Sitzung vom 31. Mai in erster Lesung einen Gesetzentwurf, betr. die Cultus- und Nnterrichtsangelegenh eiten der Juden im Herzogthum Oldenburg*), mit einigen modistcirenden und ergänzenden Abänderungen angenommen. Nach diesem Entwürfe werden die Juden des HerzogthumS neue Synagogengemeinden bilden, sämmtliche Synagogengemeinden aber die oldenburgische jüdische LandeSgemeinde, die nach der Grundbestimmung unseres Staatsgrundgesetzes („Jede religiöse Genossenschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten,' unbeschadet der Rechte und Anforderungen des Staates, selbstständig") gleich der evangelischen und katholischen Confesston ein wohlgeordnetes, selbstständiges Ganze bilden wird. Der betreffende Entwurf stellt daher auch nur die Principien fest, welche die jüdische Landesgemeinde bei Regulirung ihrer innern Verhältnisse stets im Auge zu behalten, und ist nur die gesetzliche Basis, welche eine weitere gedeihliche Entwickelung in den jüdisch-religiösen und den damit zusammenhängenden Unterrichtsverhältnissen anbahnen soll. Außer der nothwendigen Rücksichtnahme auf unsere Verfassung schließt sich der *) Im Fürstenthum Birkenfeld sind die betreffenden Verhältnisse bereits geordnet, und im Fürstenthum Lübeck (Eutin) giebt es keine jüdischen Gemeinden.

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