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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-31 · Heft 23 (31.5.1858) · p. Seite 312

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 23 (31.5.1858)
Date
1858-05-31
Page
Seite 312 (sequence 4)
Language
German
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812 / lenders eine völliMrügerische. Zn gleicher Weift verfährt er z. B. in der Totalangabe von Europa, denn, um in Europa eine recht kleine Zahl der Juden gegen ihr Verhältniß in Polen herauszubringen, rechnet er Norwegen, Spanien und Portugal hinzu, und vergißt Griechenland und Schweden nicht. Mit gleichem Rechte hätte er alle übrigen Welttheile hinzurechnen können, wodurch das Verhältniß ein noch viel geringeres geworden wäre. — Um aber die Demoralisation der polnischen Juden zu erweisen, wird eine criminal-statistische Tabelle gegeben, welche die Unsittlichkeit der Juden in das grellste Licht stellen soll. Der Verfasser berechnet daher hierbei nicht die wirklich Verurtheilten und Bestraften, sondern schon die Angeklagten. In den Jahren 1853, 1854 und 1855 sei die Durchschnittszahl der Angeklagten im Allgemeinen 74,593 gewesen, von diesen 12,575 Juden und 62,818 Christen, so daß nach Maßgabe der Bevölkerung auf 1 Million Juden 22,516, auf 1 Million Christen nur 14,977 kommen. Wir wollen nicht mit dem Verfasser rechten, daß er die Angabe auf 1 Million berechnet, während doch nur eine halbe Million Juden in Polen wohnt und solche Tabellen gewöhnlich auf 1000 oder 100 berechnet werden — die Zahlen sind bei einer vorausgesetzten Million größer und darum auffälliger — aber dagegen müssen wir energisch protestiren, daß die Zahl der Angeklagten zum Maßstabe der Moralität gemacht werde. Wer die Verhältnisse in Polen kennt, weiß, daß die Juden dort aus leichtsinnigste Weift und um der kleinsten Vergehen willen, die aus den vielfachen veratorischen Verhältnissen so leicht erstießen, angeklagt werden. Das einzige richtige Kriterium ist die Zahl der wirklich Verurtheilten, und diese giebt ein völlig verschiedenes Resultat. Der Verfasser, dem zuletzt wohl nicht das Gewissen geschlagen, sondern doch der Gedanke kommen mußte, daß sein Verfahren zu leicht durchschaut werden würde, fügt zuletzt nach allen diesen Tabellen eine kleine über die Anzahl der Bestraften hinzu. Da kommen denn im Jahre 1853 auf eine Million Juden 898 Bestrafte, auf eine Million Christen 862; im Jahre 1854 1112 Juden und 1016 Christen; im Jahre 1855 786 Juden und 895 Christen. Man sieht hieraus, daß die Verhältnißzahl der bestraften Juden und Christen nur um ein Kleines differirt; daß im Jahre 1855 das Verhältniß der Juden ein bedeutend'günstigeres gewesen. Wohl absichtlich hat der Verfasser das Jahr 1856, welches er sonst überall angiebt, übergangen. Wir sind im Stande, ihn zu suppliren. Es wurden im Jahre 1856 bestraft 252 Juden und 3504 Christen, was auf eine Million berechnet, 616 Juden und 849 Christen ausmacht, also ein besseres Verhältniß zu Gunsten der Juden um über ein Drittel. Wie demnach diese wahren Resultate der Criminalstatistik die besondere Demoralistrung der Juden in Polen erweisen sollen, ist nicht ersichtlich, vielmehr müssen wir behaupten, daß ein Volksstamm, der trotz Jahrhunderte langen Druckes, welcher seit drei Decennien eher erhöht als gemindert worden, ein so günstiges criminalistisches Verhältniß zeigt, daß die Zahl der Bestraften ziemlich mit der der christlichen Bevölkerung gleich, bisweilen bedeutend geringer ist, einen tüchtigen sittlichen Kern in sich tragen muß. Haben wir so jenen Kalender aus seinen eigenen Angaben widerlegt, so wollen wir doch noch einige Specialitäten hinzufügen, die den Tabellen des Appellationsgerichts, also der höchsten wirklichen Autorität, entnommen sind. Hervorzuheben ist, daß nach dem Criminalcoder des Königreichs Polen das Zeugniß von Juden, wenn es sich um eine Sache von mehr als 50 Thaler Werth handelt, nicht angenommen wird, wodurch es den Juden, die doch in abgesonderten Städten und Straßen zusammenwohnen, in vielen Fällen unmöglich wird, Entlastungszeugen heranzubringen, es ihnen demnach schwieriger ist, ihre Unschuld zu erweisen. Demungeachtet wurden im Jahre 1854 von den angeschuldigten Juden 234/it °/o freigesprochen, während von den angeschuldigten Christen nur 1 23/t °/g für unschuldig erklärt wurden; im Jahre 1855 wurden von den verklagten Juden 34% °/0 unschuldig befunden, dagegen bei den Christen 11 % °/o. Eben so wurden 1856 307/8 °/o von den angeschuldigten Juden sreigesprochen, bei den Christen nur 12,0/n °/o. Wie man also auf die geringsten Anzeichen, auf die grundlosesten Denunciationen die Juden zur Anklage bringt, geht hieraus unläugbar hervor, aber auch welche Ungerechtigkeit, aus der Zahl der Angeklagten auf den Zustand der Moralität schließen zu wollen! Fügen wir noch einige Notizen hinzu. In den gedachten drei Jahren wurden 24 Juden des Meineids angeklagt und sämmtlich dieses Verbrechens für nichtschuldig erklärt, während desselben Vergehens 63 Christen beschuldigt und 30 verurtheilt wurden. Während die Zahl der Juden gegen die Christen wie 1 gegen 8 ist, wurden 1854 des vorsätzlichen Mordes 1 Jude und Io Christen für schuldig befunden, 1855 1 Jude und 35 Christen, 1856 2 Juden und 36 Christen. Todtschlag wurde 1854 von 1 Juden und 72 Christen, 1855 von 3 Juden und 34 Christen, 1856 von keinem Juden und 69 Christen verübt; Kindermord 1854 von 1 Juden und

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