Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-24 · Heft 22 (24.5.1858) · p. Seite 303

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 22 (24.5.1858)
Date
1858-05-24
Page
Seite 303 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3226093-3226116--16921-3245802
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

303 noch ausführlicher in No. 13. unter „Magdeburg" mitgetheilt worden» Wir verweisen den Leser auf diese beiden Artikel, und obschon wir unsererseits, offen gesagt, gerade nicht zu Denen gehören, welche für das Judengesetz vom 23. Juli 1847 schwärmen, so stimmen wir doch nichts desto weniger in den Wunsch des Pr. Stargardter Correspondenten mit ein, daß die israelitischen Gemeinden Preußens die treffliche „Ansprache", welche Sie, geehrter Herr Doctor, vor 11 Jahren an dieselben gerichtet haben, wohl beherzigen mögen, und namentlich daS Wort, daß „nur von der rechten Benutzung einer hohen Gabe der wahre Werth derselben festgestellt werden könne." — Die weise Mahnung, welche in diesem Worte ausgedrückt liegt, sie ist oft genug in Ihren kräftigen Leitartikeln wiederholt worden; doch wie wenig man derselben bis jetzt Rechnung getragen, erkennt man oft, leider! auf den ersten Blick, den man in eine Gemeinde und deren Verhältnisse thut. — Fassen wir heute nur einen Punkt ins Auge. Nach §. 41. des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sollen die Gemeindemitglieder die Repräsentanten und diese den Vorstand wählen. Unseres Erachtens ist dieser Paragraph der wichtigste des ganzen Gesetzes. Denn wer wird es in Abrede stellen, daß eben nur von der Wahl der Vertreter und der Vorsteher einer Gemeinde deren ganzes Wohl und Wehe abhängt? — Wenn aber dies der Fall ist, so sollte doch die Ausübung des Stimmrechtes, resp. die Betheiligung an dem Wahlgeschäste, allen Denen, die der Gemeinde angehören, eine heilige Pflicht sein und ihnen als solche nahe am Herzen liegen. — Ist es so? — Die Erfahrung lehrt, leider! das Gegentheil. — Wie Viele betheiligen sich an den Repräsentantenwahlcn? Wie oft kommt es nicht vor, daß an dem, Seitens des Regierungs-Commissarius anberaumten Termine der Wahlact gänzlich unterbleiben muß, weil entweder nur eine sehr geringe Anzahl der Stimmberechtigten oder auch gar Keiner derselben (auch schon dagewesen!!) sich eingefunden? — Wie selten, wie äußerst selten geschieht es, daß eine starke Majorität der Gemeinde an den Wahlen Theil nimmt! — Da haben Sie den Jndifferentismus unserer Brüder, den Fehler, worüber Sie schon so oft geklagt haben! Eclatanter als in diesem Falle — dächten wir — könnte sich derselbe nirgends mehr bewähren. — Jndrß, gewählt muß nun einmal werden. Das Gesetz gebietet es, und gegen dieses kann man nicht. Also man wählt. Aber wie? — Thöricht wäre es freilich, nicht eingestehen zu wollen, daß viele Gemeinden unseres Landes recht tüchtige Männer — darunter vielleicht auch welche im Sinne Jethro's, wie dieser sie (Erod. 18, 2 t.) seinem Eidam Moses als Volksobere anempfohlen — an ihrer Spitze haben. Allein der geneigte Leser darf auch nicht vergessen, daß unsere Provinz über 60, das Großherzogthum über 120 und die gesammte Monarchie sogar über 500 jüdische Gemeinden zählt. — Wie oft trifft man aber nicht gerade Den an die Spitze gestellt, der Alles, was zum Judenthume gehört, längst von sich abgestreift hat und nur dem Namen nach noch Jude ist? und wie oft wiederum nicht Den, der noch so starr an dem Alten und Veralteten klebt, daß er in Allem, was auch nur im Entferntesten einen Anstrich vom Neuen und Zeitgemäßen hat, schnöden Abfall und Ketzerei sieht? — Wie oft ist es nicht gerade Der, welcher von dem wichtigen Amte, das ihm anvertraut ist, weiter nichts, als den Titel führt, alles Andere aber sich selbst oder Andern überläßt? und wie oft ist es nicht wiederum Der, welcher auf der Stufe, auf die er gehoben worden, nur Eines, nämlich sein „Ich" sieht und Alles, was nicht von Diesem ausströmt — oder gar Diesem entgegenläuft — ohne Gnade über Bord wirft?-A. ist gewählt, weil man so zu sagen an ihm nicht vorbei gekonnt, B. weil Dem oder Jenem ein Trotz gespielt werden sollte, C. weil er so und so viel Jahre ein Amt oder Aemtchen in der Gemeinde besessen, D. weil man just nicht umhin gekonnt, seine Eitelkeit zu befriedigen, E. indem ihm eine Jntrigue dazu verholfen und F. endlich, weil man nicht gewußt, wen man sonst wählen sollte. — Glauben Sie, wenn man dieses Treiben mit ansieht, man verliert alle und jede Sympathie für das Gesetz vom 23. Juli 1847, man möchte am liebsten dessen gänzliche Aufhebung wünschen, — natürlich jedoch aus ganz andern Motiven, als dies von Landsberg aus geschehen ist. — Sapienti sat. — Berlin, 17. Mai. Am 12. d. M., Abends 6 Uhr, fand die Feier des 25jährigen Jubiläums der Baruch-Auerbach'schen Waisen-Erziehungs-Anstalt für jüdische Knaben im festlich erleuchteten und mit Blumen geschmückten Betsaale des Waisenhauses in Gegenwart einer zahlreichen Versammlung statt. Es wohnten derselben bei: Se. Ercellenz der Gen.- Feldmarschall v. Wrangel, Oberbürgermstr. Krausnick, Bürgermstr. Naunyn, Prof. Dir. Herbig, Geh. 22

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.