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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-24 · Heft 22 (24.5.1858) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 22 (24.5.1858)
Date
1858-05-24
Page
Seite 299 (sequence 5)
Language
German
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299 seiner Ueberzeügung gemäß seine Stimme abzugeben, und allein die Treue gegen die beschworene Verfassung in seinem Gewissen zu erwägen. Zweitens, da, wo die Zahl der israelitischen Wähler, wie es in einigen wenigen Kreisen der Provinz Posen der Fall ist, so bedeutend ist, daß sie einen wesentlichen Einfluß auf die Wahl üben, müssen sie sich mit ihren christlichen Mitbürgern und Mitwählern so zu vereinigen suchen, daß ein oder zwei Abgeordnete jüdischer Confession in das Haus gewählt werden, d. h. ein oder zwei Juden, welche nicht blos nur noch dem Namen nach dem Judenthume angehören, sondern mit Charakter, Energie und Talent die Gewissensfreiheit, von welcher Seite sie auch angegriffen werde, nach dem Worte und Geiste der Verfassung zu vertheidigen, für die staatsbürgerliche Gleichstellung ihrer Glaubensgenossen einzutreten entschlossen sind und vermögen. Man wird dies auch nicht im Entferntesten als eine Anmaßung betrachten können, da das Zahlenverhältniß der jüdischen zur allgemeinen Bevölkerung (eine Viertelmillion zu 17 Millionen) selbst fünf over sechs Abgeordnete jüdischer Confession noch nicht unverhältmäßig machen würde. Hingegen wäre es eine Lächerlichkeit, ja selbst eine Pflichtwidrigkeit, wenn die Juden aus einer übel angebrachten Delicatesse sich scheuen sollten, einem Juden, der sonst die genügenden Fähigkeiten besitzt, ihre Stimme zu geben, und für dessen Wahl in jeglicher Weise zu wirken, während das Gesetz selbst sie hierzu vollkommen berechtigt. Wir haben dies schon jetzt aussprechen wollen, um unsre Mitbürger und Glaubensgenossen hierauf im Voraus ausmerksam zu machen. Wir sagen mit jenem großen Briten: ,,Es wird erwartet, daß Jeder seine Pflicht thut." Literarischer Wochenbericht. Magdeburg, 9. Mai. Es hat mir wahrhafte Freude gemacht, von verschiedenen Seiten freundliche Auslassungen über den Eindruck entgegenzunehmen, welchen das jüngst im dritten Bande des „Saron" veröffentlichte Trauerspiel „Jojachin" gemacht hat. Ich gestatte mir daher über einen Punkt einige Bemerkungen zu machen, welche, da sie allgemeiner Natur sind, wohl am Platze sein werden. Man hat auf verschiedene Motive aufmerksam gemacht, welche in der genannten Dichtung von in der Bibel vorhandenen Notizen abweichen, so daß Jedida die Tochter des Jeremias ist, während derselbe ehe- und kinderlos gewesen) zweitens, daß Nechuschtha, die Mutter Jojachins, zur Zeit des Vorgangs verstorben, während sie nach der Bibel damals noch gelebt; endlich daß Methomja nicht Jugendfreund des Jeremias gewesen sein kann, da er nur drei Jahre älter als Jojachin war. Es versteht sich, daß Diejenigen, welche diese Punkte hervorheben, voraussetzen, daß ich psychologische Gründe gehabt, hierin von den geschichtlichen Notizen abzuweichen. Ich glaube sogar, daß es Niemandem schwer fallen wird, diese Gründe selbst aufzufinden. Daher nur .im Allgemeinen. Unsere Ansicht ist: in der Dichtung, sobald fie sich auf historischen Boden stellt, ist die Fabel frei, während die Eharakterzeichnung getreu sein muß. Allerdings erleidet dies bei biblischen Gegenständen die Modifikation, daß, wo es bedeutende, in die Geschichte der Offenbarung eingreifende Persönlichkeiten und Ereignisse trifft, auch die Fabel von dem Berichte der heiligen Schrift nicht abweichen dürfe. Anders ist es bei nebensächlichen Dingen, die jedenfalls dem Dichter freigegeben sein müssen. So ist z. B. weder die Lebensdauer der Nechuschtha, noch das Alter des Methomja von solcher Wichtigkeit, um nicht dem Dichter freien Spielraum darin zu lassen. Es scheint mir daher nur die angebliche Ehe- und Kinderlosigkeit des Propheten Jeremias beachtenswerth. Man zieht diese aus der Anrede an Jeremias 16, 2. und der neueste Biograph des Jeremias, Dr. Grätz, im Wertheimer'schen Jahrbuche Seite 5., spricht sich sogar dahin aus: „Jeremia ist, so viel bekannt ist, der Einzige in der israelitischen Geschichte, der ehelos geblieben ist." Allein diese Behauptung erscheint uns eine reine Hypothese, denn wo sind denn die Nachrichten, daß der Prophet Nathan, daß Elijah und Elischa und die Mehrzahl der Propheten verheirathet gewesen? Nirgends ist über deren Verheirathung eine Notiz gegeben und es kann mit derselben Bestimmtheit behauptet werden, daß sie verheirathet, wie daß sie ehelos gewesen. Wir unsrerseits glauben nicht, daß es irgendwie im Geiste des israelitischen Prophetismus gelegen, seine Jünger zu Anachoreten zu machen und sie ehe- und kinderlos durch das Leben ziehen zu lassen. Das Vorbild Moscheh's und Schemuel's entscheiden hierüber und wenn auch die Derheirathungen und Kinder Hoschea's und Jeschajah's nur symbolisch scheinen, so ist doch immer die Aufforderung an sie mitten in der Prophetie charakteristisch. So glauben wir daher, daß alle jene Propheten verheirathet gewesen, aber den Beweis dafür haben wir nicht in der Art, daß vr. Grätz zu obiger Behauptung berechtigt gewesen. Was nun Jeremias betrifft,

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