Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1858)
- Date
- 1858-05-24
- Page
- Seite 298 (sequence 4)
- Language
- German
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298 worden find. Ueberhaupt merke man fich, daß das ganze Interesse an dieser Wahlangelegenheit Seitens der Engländer kein anderes ist, als daß Massen von Bürgern, wie die Bewohner der City und anderer Städte, das Recht haben wollen und müssen, jeden Einheimischen ins Unterhaus zu schicken, dem fie ihr Zutrauen schenken, ohne fich von einer Handvoll Peers, die, wie die Times sagen, nicht zu den achtbarsten und talentvollsten gehören, maßregeln zu lassen. Was endlich das Dogma der Petersburger Zeitung betrifft, daß man einer halben Million das Recht vorenthalten könne, welches man einer Million zugestehen wolle, weil.es dann mehr Wichtigkeit habe: so ist dies ein Lehrsatz, den man im westlichen Europa schwerlich adoptiren wird. Recht bleibt Recht, ob dessen Verletzung Wenige oder Viele trifft, und es ist des Staates höchstes Interesse, selbst des Einzelsten Recht ungeschmälert zu lassen, denn nur dadurch kann Achtung vor Recht und Gesetz bestehen. Einer Minorität Recht mit Füßen zu treten, weil es nur das einer Minorität ist, ist der schreckenerregendste Grundsatz, welcher alle Gewaltthätigkeit und alle Verfolgung sanctionirt. Das ist des Engländers ganze Stärke und der englischen Macht ganzes Geheimniß, daß ihm eine unvertilgbare Achtung vor Recht und Gesetz einwobnt. Es kommt ihm nicht darauf an, ob er für das Recht von 30,000 oder von Millionen kämpft. Ihm kommt es daraus an, ist unter 30,000 ein fähiger Kopf, der dem Staate nützen kann, und der durch die Entziehung selnes Rechtes dem Staate verloren geht? denn er weiß wob!, daß unter 30,000 oft mehr Geist und Talent sich finden können, als unter einer Million. — Demungeachter würden wir die Logik der Petersburger Zeitung ihr gar nicht übel nehmen, wenn sie auf die anderthalb Millionen Juden in Rußland angewendet würde. Die preußischen Wähler israelitischer Confcssio-n. Mit der diesmaligen Session ist die Legislaturperiode iu Preußen wieder zu Ende gegangen, welche bekanntlich drei Jahre dauert. Im Laufe dieses Jahres wird daher eine Neuwahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stattfinven. Würden die Artikel 4. und 12. der Verfassung zur Wirklichkeit gebracht worden sein, würden in der That die staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte allen Preußen ohne Berückfichtigung der Religion zu Theil geworden sein, so hätten wir Preußen israelitischer Eonfession durchaus kein Sonderinteresse, das bei der Wahl der Abgeordneten betheiligt wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Man behauptet und bethätigt, daß jenen Artikeln gegenüber die beschränkenden Bestimmungen der früheren Judenge^etze fortdauernd gültig seien, man hat uns daher aus dem Staatsdienste, mit geringer Ausnahme, ja selbst von den dazu vorbereitenden Studien ausgeschlossen, von den Provinziallandtagen und Kreistagen fern gehalten re. Ja, es ist auch geschehen, daß jene Artikel der Verfassung selbst in dem Abgeordnetenhause angegriffen und in Frage gestellt wurden. Wirklich sind auch eine Menge Punkte vorhanden, die zu einer Entscheidung oder Abänderung drängen, und es kann kaum bezweifelt werden, daß sich diese Fragen in der künftigen Legislatur nicht mehr beseitigen lassen. Andererseits ist im Allgemeinen der Kampf großer Parteien in Preußen nicht mehr vorhanden; die Spitzen und Ertreme haben sich so abgeschliffen, die schroffen Gegensätze so abgestumpft, daß das Interesse des Staates bei der vorherrschend friedlichen Entwickelung durchaus nicht mehr gefährdet ist, wenn gewisse Sonderinteressm bei der Wahl mit in die Wagschale gelegt werden. Im Gegentheil ist es eine heilige Pflicht, die durch die Verfassung verbürgte Gewissensfreiheit, die in der Verfassung ausgesprochene Gleichstellung aller Preußen ohne consessionelle Unterschiede mit aller Kraft zu vertheidigen, mit aller Kraft zur Verwirklichung zu führen. Preußen, das aus. so vielen und so entfernten Volksstämmen besteht, beruht durchaus auf Parität der Eoufessionen, und kann nur durch energische Wahrung der Religionsfreiheit ein kräftiges Nationalbewußtsein und glückliche Entwickelung erlangen und bewahren. Preußen wird immer seine größte Stärke in dem Bewußtsein aller seiner Staatsangehörigen finden, in jeder Beziehung vom Gesetze gleich geachtet und gleich geschützt, Glieder eines großen Ganzen zu sein, welches bei aller individuellen und localen Verschiedenheit von der Einheit des Rechts und des Gesetzes getragen wird. Gerade in diesem Sinne haben die preußischen Wähler israelitischer Confeision bei den bevorstehenden Wahlen der Abgeordneten als Preußen und als Juden die Pflicht, nach zweien Seiten hin ihre Aufmerksamkeit zu richten: erstens, überhaupt nur solchen Männern ihre Stimme zu geben, welche unbedingte Treue der Verfassung, also auch die Aufrechthaltung und Verwirklichung der die Gewissensfreiheit betreffenden Artikel zu ihrem unverrückbaren Grundsätze haben. Es kommt gar nicht darauf an, wie groß oder wie klein die Zahl der israelitischen Wähler in den verschiedenen Kreisen ist; jeder Wähler hat die Pflicht gegen das Vaterland, nur